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Bozen, 19. Juni 2009
Libyen abgeschobene Flüchtlinge in den Hafen von Tripolis. Foto: CIR.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (APM) erinnert
zum Anlass an den Internationalen Tag der Flüchtlinge an die
dramatische Situation, in der viele Völker in der ganzen
Welt auf Grund von Konflikten, Bürgerkriege und
humanitären Krisen leben. Oftmals sind diese Kriege und
Krisen das Produkt des Energiebedarfs industrialisierter
Länder, manchmal sind die Menschen auch Opfer von
Zivilkriegen und extremen Nationalismus. Allein in den letzten
Wochen erreichten uns dramatische Informationen über die
Lage der Rohingya und Karen in Burma, der Bevölkerung im
Darfur/Sudan, der indigenen Revolte in Peru, den immer blutiger
werdenden Konflikte in Somalia oder dem kriegsähnlichen
Dauerzustand im türkischen Kurdistan oder in
Afghanistan.
Als Folge dieser Konflikte sind weltweit Millionen Menschen auf
der Flucht, die gemäß der Genfer
Flüchtlingskonvention von 1951 Recht auf Aufnahme und Schutz
haben. Die aktuelle Finanzkrise verschlimmert die Situation der
zivilen Opfer weiterhin. Die immer stärker betriebene
Abschiebepolitik Italiens ist eine schwere Verletzung der Genfer
Konvention. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine
gesetzliche Pflicht, die einer politisch-populistischen
Instrumentalisierung nicht zum Opfer fallen darf und kann. Auch
das Nachbarland Malta kann kaum auf seine Flüchtlingspolitik
stolz sein, die sich in den letzten Monaten vor allem durch
Abschiebungen und Verweigerungen, Schiffe an Land gehen zu
lassen, ausgezeichnet hat.
Wir müssen uns dringend fragen, ob das Europa ist, das wir
wollen: ein Europa, im dem der Egoismus des Stärkeren die
Rechte und Hilferufe der Schwächsten mit Füßen
tritt. Wir glauben noch immer an ein solidarisches und
aufnahmefreundliches Europa, das sich für eine
würdevolle und menschenfreundliche Integration und ein
friedliches Zusammenleben der Völker einsetzt. Die
bilateralen Abkommen zwischen Italien und Libyen, die von ganz
Europa schweigend geduldet werden, gehen aber in die genau
entgegengesetzte Richtung und erlauben es, Tausende
Flüchtlinge im nordafrikanischen Staat festzuhalten noch
bevor diese die Möglichkeit bekommen, politisches Asyl
anzufragen. Libyen hat die Genfer Konvention nicht unterschrieben
und hat somit keinerlei Pflicht, Flüchtlingen Schutz zu
gewährleisten. Es ist also anzunehmen, dass Libyen die
strandenden Flüchtlingen wieder in deren Heimat
zurückschicken wird, was für viele Hunger, Haft, Folter
oder auch den sicheren Tod bedeutet.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090618de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090615de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090521de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090519de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090423de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050617de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030620de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090417de.html
in www: www.unhcr.it | www.irinnews.org | www.cir-onlus.org