Syrien: Wieder
Kurde zu Tode gefoltert
Gesellschaft
für bedrohte Völker fordert Abschiebeschutz! |
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Bozen, Göttingen,
29.5.2001
Wieder
ist in Syrien ein Kurde in Polizeigewahrsam zu Tode gefoltert worden. Diese
Nachricht erreichte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
am Dienstag in Göttingen. Die Menschenrechtorganisation forderte daraufhin
dringend einen sofortigen Abschiebestopp für Angehörige dieser
Minderheit. Der 18 Jahre alte syrische Kurde Mohammed Schukri Alusch war
nach einem Bericht des Syrischen Komitees für Menschenrechte in London
bereits am 2. Mai 2001 im Ort Jendris im Nordosten Syriens verhaftet worden.
Er verstarb noch am selben Abend. Während offizielle Stellen von Selbstmord
sprachen, haben Angehörige des Opfers massive Folterspuren an seinem
Körper gefunden. Der Jugendliche sei lediglich Augenzeuge eines Raubes
gewesen.
"Dieser zweite Fall von tödlicher
Folter innerhalb weniger Wochen macht deutlich, dass die neue syrische
Regierung unter Baschar al-Assad ihre Repressionspolitik gegenüber
den Kurden mit aller Härte fortsetzt", erklärte der GfbV-Generalsekretär
Tilman Zülch. Im April war der 28-jährige syrische Kurde Hussein
Daoud an den Verletzungen, die er bei der Folter in Polizeigewahrsam erlitten
hatte, gestorben. Medizinische Hilfe war ihm verweigert worden. Er war
im Dezember 2000 vom Düsseldorfer Flughafen aus Deutschland abgeschoben
und bei seiner Ankunft in Syrien sofort verhaftet worden.
Seit 1962 versucht die regierende
arabisch-nationalistische Baath-Partei (Partito Baath), die heute etwa
zwei Millionen Kurden Syriens durch Enteignung und Vertreibung, durch Entzug
der Staatsbürgerschaft und elementarer Bürgerrechte sowie durch
konsequente Leugnung ihrer kurdischen Identität zu arabisieren. Mehr
als 200.000 Kurden sind als Staatenlose nicht nur vom politischen Leben,
sondern auch von allen gesellschaftlichen Entwicklungen ausgeschlossen
und zur Verelendung verurteilt. Hunderte Kurden sind als politische Gefangene,
ohne Gerichtsurteile oder durch Justizwillkür in syrischen Haftanstalten
umgekommen.
Eine
Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung
bei Nennung der Quelle erwünscht
Una
pubblicazione dell'Associazione per i popoli minacciati. Si prega di citare
la fonte.
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URL: www.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010529de.html
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