Weltkonferenz
gegen Rassismus, Durban (31.8.-7.9.01)
UNO-Deklaration
gegen Rassismus ist Voraussetzung für wirksame Schutzmaßnahmen
rassistisch Verfolgter! |
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Bozen/Göttingen/Durban,
5.9.2001
Gerade
für Minderheiten und kleinere Volksgruppen wie die Sinti und Roma
in Europa ist eine Abschlusserklärung der UNO-Weltkonferenz gegen
Rassismus und ein Aktionsprogramm von großer Bedeutung: Sie ist Voraussetzung
für wirksame Schutzmaßnahmen. Darauf hat die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch hingewiesen. Ein
Scheitern in Durban wäre für diese Opfer von Rassismus ein schwerer
Rückschlag und würde rassistisch motivierter Diskriminierung
bis hin zu Übergriffen weiter Vorschub leisten.
Es sei zu begrüßen,
dass im Entwurf der Deklaration die tiefe Betroffenheit der Staatengemeinschaft
über rassistische Diskriminierung und Gewalt gegen Sinti und Roma
(im Entwurf: Roma/Gypsies/Sinti/Travellers) zum Ausdruck gebracht und die
Notwendigkeit effektiver Maßnahmen für die volle Gleichberechtigung
dieser Gruppen erkannt werde. Ergänzend dazu würden die Staaten
im Entwurf des Aktionsprogrammes dazu aufgerufen, gemeinsam mit Vertretern
der Sinti und und Roma dafür zu sorgen, dass deren Diskriminierung
Einhalt geboten wird und für sie sämtliche Menschenrechte gewährleistet
werden. Auch der im Aktionsprogramm enthaltene Appell an Staaten und Nichtregierungsorganisationen,
das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Sinti und Roma Opfer
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind, sei für die Betroffenen
ermutigend. Ebenso begrüßte die GfbV die Empfehlung, bei internationalen
Projekten Sinti und Roma angemessen zu berücksichtigen und ihre wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Entwicklung zu fördern.
Besonders die Roma aus dem
Kosovo seien auf internationalen Rückhalt und konkrete Schutzmaßnahmen
der internationalen Staatengemeinschaft dringend angewiesen. Die GfbV hatte
im Vorfeld der Durban-Konferenz ein Memorandum vorgelegt, in dem sie auf
die rassistische Verfolgung der Roma und Aschkali im Kosovo hingewiesen
und größere Aufmerksamkeit für diese Opfergruppe gefordert
hat. Über 80% der ursprünglich im Kosovo ansässigen Roma
und Aschkali seien seit dem Ende des Kosovo-Krieges vertrieben worden.
"Bis heute sind Roma und Aschkali im Kosovo Gefahr, Opfer von lebensbedrohlichen
Übergriffen zu werden", beklagte die GfbV-Sprecherin. Die Betroffenen
lebten in ihren Siedlungen wie im Gefängnis: Die Soldaten der KFOR
bemühten sich zwar um Schutz, könnten diesen aber nicht sicher
gewährleisten. Die aus dem Kosovo geflüchteten Roma hätten
im Exil vielfach mit Ignoranz, Unverständnis und mangelndem Respekt
zu kämpfen. In Deutschland würden Kosovo-Roma nur "geduldet"
und unterlägen zudem der "Residenzpflicht": Sie dürfen sich -
ebenso wie alle anderen geduldeten Flüchtlinge - in Deutschland nicht
frei bewegen: eine Regelung, die die Gesellschaft für bedrohte Völker
bereits im Frühjahr 2001 bei der Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission
als menschenrechtswidrig angeprangert hat.
Siehe
auch: