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Weltkonferenz gegen Rassismus, Durban (31.8.-7.9.01) 
UNO-Deklaration gegen Rassismus ist Voraussetzung für wirksame Schutzmaßnahmen rassistisch Verfolgter!
Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen/Göttingen/Durban, 5.9.2001

Gerade für Minderheiten und kleinere Volksgruppen wie die Sinti und Roma in Europa ist eine Abschlusserklärung der UNO-Weltkonferenz gegen Rassismus und ein Aktionsprogramm von großer Bedeutung: Sie ist Voraussetzung für wirksame Schutzmaßnahmen. Darauf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch hingewiesen. Ein Scheitern in Durban wäre für diese Opfer von Rassismus ein schwerer Rückschlag und würde rassistisch motivierter Diskriminierung bis hin zu Übergriffen weiter Vorschub leisten.

Es sei zu begrüßen, dass im Entwurf der Deklaration die tiefe Betroffenheit der Staatengemeinschaft über rassistische Diskriminierung und Gewalt gegen Sinti und Roma (im Entwurf: Roma/Gypsies/Sinti/Travellers) zum Ausdruck gebracht und die Notwendigkeit effektiver Maßnahmen für die volle Gleichberechtigung dieser Gruppen erkannt werde. Ergänzend dazu würden die Staaten im Entwurf des Aktionsprogrammes dazu aufgerufen, gemeinsam mit Vertretern der Sinti und und Roma dafür zu sorgen, dass deren Diskriminierung Einhalt geboten wird und für sie sämtliche Menschenrechte gewährleistet werden. Auch der im Aktionsprogramm enthaltene Appell an Staaten und Nichtregierungsorganisationen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Sinti und Roma Opfer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind, sei für die Betroffenen ermutigend. Ebenso begrüßte die GfbV die Empfehlung, bei internationalen Projekten Sinti und Roma angemessen zu berücksichtigen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu fördern.

Besonders die Roma aus dem Kosovo seien auf internationalen Rückhalt und konkrete Schutzmaßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft dringend angewiesen. Die GfbV hatte im Vorfeld der Durban-Konferenz ein Memorandum vorgelegt, in dem sie auf die rassistische Verfolgung der Roma und Aschkali im Kosovo hingewiesen und größere Aufmerksamkeit für diese Opfergruppe gefordert hat. Über 80% der ursprünglich im Kosovo ansässigen Roma und Aschkali seien seit dem Ende des Kosovo-Krieges vertrieben worden. "Bis heute sind Roma und Aschkali im Kosovo Gefahr, Opfer von lebensbedrohlichen Übergriffen zu werden", beklagte die GfbV-Sprecherin. Die Betroffenen lebten in ihren Siedlungen wie im Gefängnis: Die Soldaten der KFOR bemühten sich zwar um Schutz, könnten diesen aber nicht sicher gewährleisten. Die aus dem Kosovo geflüchteten Roma hätten im Exil vielfach mit Ignoranz, Unverständnis und mangelndem Respekt zu kämpfen. In Deutschland würden Kosovo-Roma nur "geduldet" und unterlägen zudem der "Residenzpflicht": Sie dürfen sich - ebenso wie alle anderen geduldeten Flüchtlinge - in Deutschland nicht frei bewegen: eine Regelung, die die Gesellschaft für bedrohte Völker bereits im Frühjahr 2001 bei der Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission als menschenrechtswidrig angeprangert hat.


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/3dossier/rom-dt.htmlLinkwww.gfbv.it/3dossier/errc-dt.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/austral/australdt.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/2-00/28-11-dt.html
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010904de.html
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