Terroranschläge/USA:
Internationaler
Strafgerichtshof muss Terroristen bestrafen! |
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Bozen, Göttingen,
Luxemburg, Bern, Wien, Sarajevo, 14.9.2001
Wir
appellieren dringend an die internationale Gemeinschaft, schnellstens alle
Maßnahmen für die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes
(IStGH) zu treffen. Wir trauern um die Opfer der unvorstellbaren Terroranschläge
in New York und Washington. Sie waren unterschiedlos gegen die amerikanische
Bevölkerung gerichtet und hatten deshalb laut UN-Konvention zur Verhütung
und Bestrafung des Völkermordes genozidale Ausmaße.*
Wir befürchten, dass bei zukünftigen terroristischen Schlägen
atomare Sprengköpfe verwendet werden könnten. Sie könnten
auch Atomkraftwerke zum Ziel haben. Da sich
dieser Terrorismus gegen die Weltgemeinschaft richtet, müssen die
Täter von einem internationalen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir erinnern daran, dass
im 20. Jahrhundert - nicht zuletzt in und nach den beiden Weltkriegen -
viele Vergeltungsakte Millionen neuer Opfer gefordert haben. Deshalb muss
gerade auch Deutschland dazu beitragen, dass irrationale westliche Vergeltungsaktionen
verhindert werden, die nicht zwischen Terroristen und unschuldigen Zivilpersonen
unterscheiden. Jede mögliche Aktion – auch in Afghanistan - muss sich
gegen die Täter richten.
Kein Feldzug gegen die
Zivilbevölkerung Afghanistans!
Es darf keinen Feldzug gegen
die Zivilbevölkerung Afghanistans geben. Die große Mehrheit
der Bevölkerung dieses Vielvölkerstaates ist nach dem sowjetischen
Angriffskrieg Opfer der extrem fundamentalistischen Taliban-Diktatur geworden,
leider auch mit westlicher Unterstützung. In Afghanistan hungern nach
UN-Angaben vier bis fünf Millionen Menschen, zwei Millionen sind innerhalb
des Landes auf der Flucht. In den Nachbarländern haben etwa drei Millionen
Flüchtlinge Schutz gesucht. Die Taliban verfolgen ethnische und religiöse
Minderheiten und begehen fortgesetzt Massaker an der Zivilbevölkerung.
*
Nach Artikel II der UN-Konvention vom 9. Dezember 1948 liegt Völkermord
vor, wenn eine der folgenden Handlungen in der Absicht begangen werden,
eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder
teilweise zu zerstören: (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden
an Mitgliedern der Gruppe; ....
Siehe auch: