Tschetschenien:
noch Verletzungen
der Genfer Konventionen! |
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Bozen, Bern,
20.9.2001
Die
Genfer Konventionen von 1949 sowie ihre beiden Zusatzprotokolle von 1977
beinhalten unter anderem den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten,
Insbesondere die Vierte Konvention und die beiden Zusatzprotokolle schreiben
Schutzbestimmungen fest.
Die Bestimmungen zum Schutz
der Zivilbevölkerung werden in Tschetschenien massiv und permanent
verletzt. Dies belegen übereinstimmend die Berichte internationaler
Menschenrechtsorganisationen. Am 20. April 2001 hat die (UNO- Menschenrechtskommission
die Resolution 2001/24 verabschiedet, in welcher Russland wegen des unverhältnismässigen
Einsatzes der Streitkräfte und der massiven Menschenrechtsverletzungen
verurteilt wurde. Russland wird aufgefordert, alle Verletzungen der Menschenrechte
und des humanitären Völkerrechtes zu untersuchen. In der Resolution
wird Russland explizit auf seine Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Konventionen
und des II. Zusatzprotokolls hingewiesen.
Als Vertragsstaat der Genfer
Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle hat sich die Schweiz verpflichtet,
die Vierte Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten "unter
allen Umständen einzuhalten und (deren) Einhaltung durchzusetzen"
(gemeinsamer Art. l der Konventionen und der Zusatzprotokolle). Als Depositarstaat
hat die Schweiz eine weitere Aufgabe übernommen, denn gemäss
Art. 7 des Protokolls l "beruft der Depositarstaat auf Antrag eines einzelnen
oder mehrerer Vertragsstaaten und mit der Zustimmung der Mehrheit eine
Versammlung aller Vertragsstaaten ein, um die generellen Schwierigkeiten
bezüglich der Anwendung der Konvention und des Protokolls zu untersuchen."
Diese Verpflichtungen der
Schweiz bezüglich der Einhaltung der Genfer Konventionen in Tschetschenien
bilden die Basis für eine Reihe von politischen Initiativen, welche
die Gesellschaft für bedrohte Völker zusammen mit dem tschetschenischen
Aussenminister und tschetschenischen Menschenrechtsorganisationen in der
Schweiz startet.
Siehe
auch: