An
die Institutionen der EU
|
Trotz Jahr der Sprachen gab es auch 2001 keinen Fortschritt in der Umsetzung von Minderheiten- bzw. Sprachenrechten. Es gab einige folkloristisch ausgerichtete Veranstaltungen, wo die Mehrheiten die Gelegenheit hatten, viel Selbstlob von sich zu geben. An der Rechtslage der Minderheiten hat sich jedoch nichts geändert. Angehörige von kleinen Sprachgemeinschaften oder von Sprachgemeinschaften, die nicht zur Staatssprache oder zur offiziellen Regionalsprache gehören, werden in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens diskriminiert (Schule, Verwaltung, Presse, Kultur). Die Mehrheiten freilich behaupten immer, sie seien vorbildlich im Umgang mit ihren Minderheiten – die Minderheiten selbst lässt man meistens nicht zu Wort kommen. Aus einer Studie der EU-Kommission (euromosaic, 1996) geht hervor, dass von den 48 Minderheitensprachen in EU-Ländern 23 „begrenzt“ oder „nicht überlebensfähig“ sind. 15 dieser 23 Minderheitensprachen entfallen auf Griechenland, Italien und Frankreich.
Die Minderheiten gehören zum Erbe der europäischen Kultur, die Angehörigen von Sprachminderheiten sind genauso Bürger der EU wie die Angehörigen der Mehrheiten. Dennoch fehlt in den EU-Verträgen genauso wie in der EU-Grundrechtecharta eine gesetzliche Anerkennung und eine gesetzliche Absicherung der Förderung.
Ohne einen gesetzlichen Rahmen gibt es keine finanzielle Fördermittel zum Schutz und zur Weiterentwicklung der Minderheitensprachen. Die Folge des Fehlen entsprechender notwendiger finanzieller Hilfe ist das Verschwinden von bedrohten Minderheitensprachen. Als „großes Ziel“ für das Jahr der Sprachen hat Kommissarin Vivian Reding die Formel "Muttersprache plus 2" vorgegeben. Das ist Augenauswischerei. Die EU tut nämlich nichts dafür, dass die Minderheiten ihre Muttersprache in der Schule lernen können – ohne Schule kann keine Sprache erlernt werden (nicht umsonst beginnt jede Assimilierung mit dem Rauswurf einer Minderheitensprache aus der Schule). Die Muttersprachen werden also, falls sich an der Rechtssituation nichts ändert, gar nicht übrigbleiben; doch das bekümmert Frau Reding offensichtlich nicht.
Minderheitenrechte sind ein Teil der Menschenrechte, das bestätigen UN-und Europarats-Erklärungen. Die EU, die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedsländern haben dies nicht zur Kenntnis genommen. Die EU ist mit ihrer Nicht-Politik für Minderheiten weit hinter die Aktivitäten und Initiativen des Europarates zurückgefallen; sie hat es bisher versäumt, das European Bureau for lesser used languages zu einer EU-Institution werden zu lassen, gesetzlich verankert im EU-System mit eigenem Budget. Deshalb sollen die EU-Institutionen das EBLUL endlich in die Lage versetzen, Sprachrohr der Sprachminderheiten zu werden. Immerhin zählen die minderheitlichen Sprachgruppen mehr als 40 Millionen EU-Bürger, die derzeit grob diskriminiert werden dürfen.
Es ist also ein Rahmengesetz zur Verankerung des EBLULs im EU-System notwendig und die garantierte Zuteilung von Finanzen. Davon hängt die Jahresplanung des Büros und damit die konkrete Förderung von Minderheiten-Projekten ab. Ohne EU-Gelder sind viele Sprachminderheiten außerstande, Kulturprojekte zu realisieren. Es soll auch daran erinnert werden, dass das EBLUL immer nur dürftig unterstützt wurde.
Das „Europäische Jahr
der Sprachen“ soll von der EU als Anlass wahrgenommen werden, auch die
Anliegen der Sprachminderheiten in die EU-Politik aufzunehmen und die derzeitige
Diskriminierung zu beenden.
PETITION TO THE EUROPEAN INSTITUTIONS |
We, the undersigned, encouraged by the declaration in the Charter of Fundamental Rights of the European Union to respect cultural and linguistic diversity, call on
the
President of the European Parliament
the
Council of the European Union
the
President of the European Commission
to put in place a multi-annual Union action programme to support Europe's regional and minority languages.
This petition has been
initiated by the European Bureau for Lesser Used Languages, and it can
be signed also through Internet, www.eblul.org
or mail to: petition@eblul.org.
Please return the signed petitions to EBLUL, Rue Saint-Josse 49, 1210 Brussels.
|
|
Copyright - Suchmaschine - URL: www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/011019de.html |
WebDesign
& InfoM.
di Vieste
|