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Was folgt auf das Jahr der Sprachen?
Die Gfbv-international fordert Minderheitenrechte in der EU-Verfassung!
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Bozen, 17.12.2001

European Year of Languages 2001Das vom Europarat und der EU ausgerufene „Jahr der Sprachen 2001“ ist am 7. Dezember ohne politische Resonanz zu Ende gegangen. Europarat und EU wollten mit diesem Jahr für die Sprachenvielfalt werben. Insgesamt standen dafür 12 Millionen Euro zur Verfügung. Während sich der Europarat mit seiner Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta der Regional- und Minderheitensprachen engagierte, ging die Europäische Union noch immer nicht auf Belange der Minderheiten ein.

European Bureau for lesser used languages: www.eblul.orgSowohl in den Unionsverträgen als a uch in der EU-Grundrechtecharta fehlen entsprechende Hinweise. Das Sprachenjahr war deshalb in dieser Hinsicht eine reine Farce. Um den Bestand der Minderheitensprachen ist es schlecht bestellt. Laut der von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie „euromosaic“ ist die Hälfte der 46 Minderheitensprachen in ihrem Bestand gefährdet (14 Prozent der EU-Bürger sprechen nichtamtliche Sprachen. Die GfbV verweist darauf, daß es für die Förderung von Sprachminderheiten in der EU derzeit keine Haushaltsmittel gibt. Bis zum Jahre 2000 erhielt das EU-Minderheitenbüro Bureau for lesser used languages jährlich 4 Millionen Euro. Inzwischen ist diese Förderung ausgesetzt, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das Eblul und die Minderheiten-Programme des Mercator-Netzwerkes müssen sich derzeit eine Million Euro gemeinsam teilen. Das macht klar, dass für die EU von der Förderung der Minderheiten kein Schwerpunkt ist.

Die GfbV begrüßt den abermaligen Vorstoß des Europaparlaments, das in einem Resolutionsentwurf eine gesetzliche Regelung der Minderheitenfrage verlangt. Die GfbV unterstützt die Forderung nach Ratifizierung der Rahmenkonvention und der Sprachencharta. Außerdem sollen die Staaten der EU und auch die EU die UN-Minderheiten-Deklaration aus dem Jahr 1992 (verabschiedet am 18. Dezember) übernehmen. Diese Deklaration bekräftigt Artikel 27 des Internationalen Menschenrechtspakts: So werden die Staaten aufgefordert, „günstige Bedingungen zu schaffen, um Minderheiten die Äußerung ihrer Eigenheiten und die Entwicklung ihrer Kultur, Sprache, Religion, Tradition und Bräuche zu ermöglichen. Die GfbV fordert deshalb den neuen EU-Konvent auf, in der künftigen Europäischen Verfassung auch Minderheitenrechte zu verankern.


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-3/011019de.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/1-01/19-2-dt.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/eu-min/eu-verfassung.htmlLinkwww.eblul.org
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