Was folgt
auf das Jahr der Sprachen?
Die Gfbv-international
fordert Minderheitenrechte in der EU-Verfassung! |
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Bozen, 17.12.2001
Das
vom Europarat und der EU ausgerufene „Jahr der Sprachen 2001“ ist am 7.
Dezember ohne politische Resonanz zu Ende gegangen. Europarat und EU wollten
mit diesem Jahr für die Sprachenvielfalt werben. Insgesamt standen
dafür 12 Millionen Euro zur Verfügung. Während sich der
Europarat mit seiner Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten
und der Charta der Regional- und Minderheitensprachen engagierte, ging
die Europäische Union noch immer nicht auf Belange der Minderheiten
ein.
Sowohl
in den Unionsverträgen als a uch in der EU-Grundrechtecharta fehlen
entsprechende Hinweise. Das Sprachenjahr war deshalb in dieser Hinsicht
eine reine Farce. Um den Bestand der Minderheitensprachen ist es schlecht
bestellt. Laut der von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie „euromosaic“
ist die Hälfte der 46 Minderheitensprachen in ihrem Bestand gefährdet
(14 Prozent der EU-Bürger sprechen nichtamtliche Sprachen. Die GfbV
verweist darauf, daß es für die Förderung von Sprachminderheiten
in der EU derzeit keine Haushaltsmittel gibt. Bis zum Jahre 2000 erhielt
das EU-Minderheitenbüro Bureau for lesser used languages jährlich
4 Millionen Euro. Inzwischen ist diese Förderung ausgesetzt, weil
es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das Eblul und die Minderheiten-Programme
des Mercator-Netzwerkes müssen sich derzeit eine Million Euro gemeinsam
teilen. Das macht klar, dass für die EU von der Förderung der
Minderheiten kein Schwerpunkt ist.
Die GfbV begrüßt
den abermaligen Vorstoß des Europaparlaments, das in einem Resolutionsentwurf
eine gesetzliche Regelung der Minderheitenfrage verlangt. Die GfbV unterstützt
die Forderung nach Ratifizierung der Rahmenkonvention und der Sprachencharta.
Außerdem sollen die Staaten der EU und auch die EU die UN-Minderheiten-Deklaration
aus dem Jahr 1992 (verabschiedet am 18. Dezember) übernehmen. Diese
Deklaration bekräftigt Artikel 27 des Internationalen Menschenrechtspakts:
So werden die Staaten aufgefordert, „günstige Bedingungen zu schaffen,
um Minderheiten die Äußerung ihrer Eigenheiten und die Entwicklung
ihrer Kultur, Sprache, Religion, Tradition und Bräuche zu ermöglichen.
Die GfbV fordert deshalb den neuen EU-Konvent auf, in der künftigen
Europäischen Verfassung auch Minderheitenrechte zu verankern.
Siehe
auch: