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Halabja-Gedenktag am 16.03.
Gerechtigkeit für 100.000 Giftgasopfer im Irak gefordert - Internationales Tribunal muss Saddam Hussein und deutsche Unternehmer wegen Genozid anklagen!
Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen, Göttingen, 15.3.2002

Der irakische Diktator Saddam Hussein und Manager deutscher Firmen müssen sich nach Auffassung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wegen Genozids vor einem internationalen Tribunal verantworten. Dies hat die Menschenrechtsorganisation am Vorabend des Halabja-Gedenktages (16.3.) gefordert. Der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch erinnerte am Freitag in Göttingen an die etwa 100.000 zivilen Todesopfer der Giftgasoffensive "Anfal" Saddam Husseins gegen einige hundert kurdische und assyrisch-aramäische Dörfer 1987 und 1988. Die Offensive hatte der Cousin des Diktators, Ali Hassan Al-Majid geführt. Deswegen müsse er ebenfalls angeklagt werden. Deutsche Firmen, unter ihnen die hessischen Unternehmen Pilot Plant und Karl Kolb, hätten damals maßgeblich zum Aufbau der irakischen Giftgasindustrie beigetragen. "Allein in Halabja starben 5.000 Menschen qualvoll im Giftgas", sagte Zülch. "Seither hat Iraks Diktator nicht aufgehört, weiter am Aufbau eines Arsenals chemischer Waffen zu arbeiten." Bundesregierung und Opposition müssten sich endlich der deutschen Mitverantwortung stellen, sich für die Einberufung eines solchen Tribunals einsetzen und eine Politik der Wiedergutmachung für die überlebenden Opfer der irakischen Giftgasangriffe beginnen.

Die Opfer des irakisches Giftgasangriff 1988 auf die kurdische Stadt Halabja.Die Opfer des irakisches Giftgasangriff 1988 auf die kurdische Stadt Halabja.In dem Handbuch "Crimes of War, What the Public Should Know", herausgegeben von den Pulitzerpreisträgern Roy Gutman und David Rieff, beide als Genozidberichterstatter aus Bosnien weltbekannt, heißt es: "Halabja war in der Tat kein isolierter Fall. Irakische Dokumente, 1991 von kurdischen Kämpfern beschlagnahmt, dokumentieren, dass 1987 und 1988 Saddam Hussein in seiner Kampagne unter dem Code Namen "Anfal" chemische Waffen gegen zahlreiche kurdische Ortschaften eingesetzt hat." Die Giftgasangriffe seien so furchtbar gewesen, notierte ein Report der Vereinten Nationen, "und von so gewaltigem Umfang, dass nur wenige Präzedenzfälle seit dem Zweiten Weltkrieg zu finden sind". Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kam nach Durchsicht von vier Millionen Dokumenten im Nordirak zu dem Ergebnis, schon allein wegen der Anfal-Offensive müsse Saddam Hussein wegen Genozid angeklagt werden. Der britische Nahost- und Kurdistan-Experte Davic McDowall schätzt die Zahl der Opfer auf 150.000, in "Crimes of War" ist von mindestens 60.000 Toten die Rede. Die GfbV hält eine Opferzahl von rund 100.000 für realistisch.

Die GfbV hatte bereits im Jahr 1987 - gleich nach Beginn der Giftgasangriffe auf kurdische Dörfer im Nordirak - kontinuierlich die Medien über dieses Genozidverbrechen informiert. Dem Abwurf von Giftgasbehältern, so die GfbV 1987, folgten kurze Zeit später Bodentruppen, die überlebende Kinder, Frauen und Männer zu Hinrichtungsplätzen verschleppten, dort liquidierten und in Massengräbern verscharrten. Damals beschuldigte die GfbV die oben genannten Firmen und warf ihnen direkte Mitverantwortung vor. Der GfbV wurde im August 1987 vom Bonner Landgericht unter Androhung von zwei Mal DM 500.000 Bußgeld für den Wiederholungsfall untersagt, diese Beschuldigung aufrecht zu erhalten. Das Oberlandesgericht Köln hob diesen Beschluss im Januar 1998 auf.


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/1-01/15-3-dt.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020221de.html
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