Halabja-Gedenktag
am 16.03.
Gerechtigkeit
für 100.000 Giftgasopfer im Irak gefordert - Internationales Tribunal
muss Saddam Hussein und deutsche Unternehmer wegen Genozid anklagen! |
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Bozen, Göttingen,
15.3.2002
Der
irakische Diktator Saddam Hussein und Manager deutscher Firmen müssen
sich nach Auffassung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
wegen Genozids vor einem internationalen Tribunal verantworten. Dies hat
die Menschenrechtsorganisation am Vorabend des Halabja-Gedenktages (16.3.)
gefordert. Der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch erinnerte am
Freitag in Göttingen an die etwa 100.000 zivilen Todesopfer der Giftgasoffensive
"Anfal" Saddam Husseins gegen einige hundert kurdische und assyrisch-aramäische
Dörfer 1987 und 1988. Die Offensive hatte der Cousin des Diktators,
Ali Hassan Al-Majid geführt. Deswegen müsse er ebenfalls angeklagt
werden. Deutsche Firmen, unter ihnen die hessischen Unternehmen Pilot Plant
und Karl Kolb, hätten damals maßgeblich zum Aufbau der irakischen
Giftgasindustrie beigetragen. "Allein in Halabja starben 5.000 Menschen
qualvoll im Giftgas", sagte Zülch. "Seither hat Iraks Diktator nicht
aufgehört, weiter am Aufbau eines Arsenals chemischer Waffen zu arbeiten."
Bundesregierung und Opposition müssten sich endlich der deutschen
Mitverantwortung stellen, sich für die Einberufung eines solchen Tribunals
einsetzen und eine Politik der Wiedergutmachung für die überlebenden
Opfer der irakischen Giftgasangriffe beginnen.
In
dem Handbuch "Crimes of War, What the Public Should Know", herausgegeben
von den Pulitzerpreisträgern Roy Gutman und David Rieff, beide als
Genozidberichterstatter aus Bosnien weltbekannt, heißt es: "Halabja
war in der Tat kein isolierter Fall. Irakische Dokumente, 1991 von kurdischen
Kämpfern beschlagnahmt, dokumentieren, dass 1987 und 1988 Saddam Hussein
in seiner Kampagne unter dem Code Namen "Anfal" chemische Waffen gegen
zahlreiche kurdische Ortschaften eingesetzt hat." Die Giftgasangriffe seien
so furchtbar gewesen, notierte ein Report der Vereinten Nationen, "und
von so gewaltigem Umfang, dass nur wenige Präzedenzfälle seit
dem Zweiten Weltkrieg zu finden sind". Die Menschenrechtsorganisation Human
Rights Watch kam nach Durchsicht von vier Millionen Dokumenten im Nordirak
zu dem Ergebnis, schon allein wegen der Anfal-Offensive müsse Saddam
Hussein wegen Genozid angeklagt werden. Der britische Nahost- und Kurdistan-Experte
Davic McDowall schätzt die Zahl der Opfer auf 150.000, in "Crimes
of War" ist von mindestens 60.000 Toten die Rede. Die GfbV hält eine
Opferzahl von rund 100.000 für realistisch.
Die GfbV hatte bereits im
Jahr 1987 - gleich nach Beginn der Giftgasangriffe auf kurdische Dörfer
im Nordirak - kontinuierlich die Medien über dieses Genozidverbrechen
informiert. Dem Abwurf von Giftgasbehältern, so die GfbV 1987, folgten
kurze Zeit später Bodentruppen, die überlebende Kinder, Frauen
und Männer zu Hinrichtungsplätzen verschleppten, dort liquidierten
und in Massengräbern verscharrten. Damals beschuldigte die GfbV die
oben genannten Firmen und warf ihnen direkte Mitverantwortung vor. Der
GfbV wurde im August 1987 vom Bonner Landgericht unter Androhung von zwei
Mal DM 500.000 Bußgeld für den Wiederholungsfall untersagt,
diese Beschuldigung aufrecht zu erhalten. Das Oberlandesgericht Köln
hob diesen Beschluss im Januar 1998 auf.
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auch:
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15.3.2002
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