Ständiger
internationaler Strafgerichtshof wird Wirklichkeit
"Meilenstein
in der Menschheitsgeschichte" |
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Bozen, Göttingen,
11.4.2002
Als
"Meilenstein in der Menschheitsgeschichte" hat die Gesellschaft für
bedrohte Völker International (GfbV) die Hinterlegung der 60. Beitrittsurkunde
zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) an diesem Donnerstag (11.
April) bei den Vereinten Nationen in New York gewürdigt. "Endlich
werden Richter permanent darüber wachen, dass die Verantwortlichen
für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
bestraft werden", erklärte der Präsident der GfbV International,
Tilman Zülch, am Donnerstag in Göttingen. Amt und Stellung der
Täter werden dieses Gericht nicht mehr beeindrucken, denn sie sollen
individuell zur Verantwortung gezogen werden, wenn die nationale Gerichtsbarkeit
versagt. "Nach den Militärgerichten von Nürnberg und Tokio sowie
den vom UN-Sicherheitsrat eingerichteten Sondertribunalen für das
ehemalige Jugoslawien und Ruanda wird damit erstmals in der Geschichte
ein permanentes internationales Strafgericht Wirklichkeit. Durch seine
Verankerung in einem völkerrechtlichen Vertrag und die Anerkennung
internationaler Rechtsstandards in seinem Statut hat dieses Gericht eine
nie dagewesene Legitimität", sagte der Menschenrechtler.
"Dass der IStGH so überraschend
schnell errichtet wird, spricht für die Bereitschaft der Vertragsparteien,
das Gericht auch praktisch zu unterstützen. Das lässt für
die Zukunft hoffen", meinte der GfbV-Experte für eine UN-Reform, Andreas
Bummel. Für die Effektivität der Strafverfolgung durch den IStGH
sei es jetzt wichtig, dass möglichst alle Staaten das Statut ratifizieren.
Denn bei der Konferenz in Rom konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit
des Gerichtshofes nicht durchgesetzt werden. Es gilt das Territorial- und
Täterprinzip. "Zur Rechenschaft gezogen
werden kann ein Täter
demnach nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert
hat oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates
verübt wurden. Da die Ratifikation von wichtigen Ländern wie
China, Indien, Indonesien, Israel, Pakistan, Russland und der Türkei
noch ausstehen, könnten schwerwiegende Lücken entstehen", befürchtet
Bummel. Es gebe jedoch Grund zu Optimismus, denn die Einrichtung des IStGH
zeige, dass Fortschritte im Völkerrecht und der internationalen Diplomatie
auch gegen massiven Widerstand möglich seien. Dies gelte vor allem
in Hinblick auf die USA. Mit ihrer grotesken Ablehnung des IStGH habe sich
die USA in arroganter Weise über die Staatengemeinschaft und die Menschenrechte
gestellt. Das könne nicht kritiklos akzeptiert werden.
Das Statut des Gerichtshofes
muss von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. Dies hat die Staatengemeinschaft
1998 auf ihrer Konferenz über die Einrichtung des IStGH 1998 in Rom
so beschlossen. Nach 56 Staaten wollen Kambodscha, Irland, Jordanien und
Rumänien am Donnerstag das Statut ratifizieren. Wahrscheinlich schließen
sich sieben weitere Länder an. Nach Hinterlegung der 60. Urkunde wird
das Statut laut Artikel 126 nach einer Frist von 60 Tagen am Anfang des
darauffolgenden Monats in Kraft treten. Dies wird nun am 1. Juli 2002 der
Fall sein.
Siehe auch:
Letzte Aktual.:
11.4.2002
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di Vieste