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ILO-Konvention 169. Für eine Kampagne indigener Anliegen
Für die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 und für die Deklaration indigener Rechte
Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen, 28.5.2002

Symbol des KlimabündnissesDie Gesellschaft für bedrohte Völker-Südtirol appelliert an die Südtiroler Klimabündnis-Gemeinden, sich verstärkt auch indigener Anliegen anzunehmen. Diesem Bündnis zwischen westeuropäischen Kommunen und indigenen Gemeinschaften im Amazonas-Regenwald ist es gelungen, die Klimapolitik zu einer internationalen Aufgaben zu machen. Zwar haben die Staaten erfolgreich dazu beigetragen, dass die klimapolitischen Ziele verwässert wurden. Trotzdem ist es ein Verdienst des Klimabündnisses, dass es nun eine globale Klimapolitik gibt. Das Bündnis muß auch dafür sorgen, dass die indigenen Partner in diesem Prozeß nicht vergessen werden.

Erdölausbeutung im Amazonas durch multinationale KonzerneAuf seiner Jahresversammlung in Bozen (28. Mai 2002) soll das Klimabündnis in seiner Resolution für den UN-Gipfel in Johannesburg auch entsprechende indigene Anliegen aufnehmen. Die Südtiroler Klimabündnis-Gemeinden müssen die italienische Regierung abermals auffordern, endlich die ILO-Konvention 169 zum Schutz indigener Völker zu unterzeichnen. In dieser Konvention wird in 44 Artikeln nicht nur die Gleichberechtigung von Ureinwohnern in der Arbeits-Welt vorgeschrieben. Vielmehr werden auch spezifische Grundrechte festgelegt, so etwa das Recht auf das eigene Territorium, die eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.

Die EU-Staaten sollen auch dazu bewegt werden, dafür zu sorgen, daß die UNO endlich die oft versprochene "Deklaration indigener Rechte" als Ergänzung der Allgemeinen Menschenrechte und als bindende Konvention verabschiedet. Das wäre eine Art Wiedergutmachung für zugefügtes Leid an den indigenen Völkern. Eine Wiedergutmachung, um die UN-Dekade indigene Völker (1994-2004) erfolgreich abzuschließen.

Die GfbV appelliert deshalb an die Jahresversammlung des Klimabündnisses, folgende Forderungen in die Resolution aufzunehmen:

1)     Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 169 durch Italien, die übrigen EU-Mitgliedsstaaten und die EU (wie vom Europaparlament 1994 empfohlen);

2)     Einbeziehung der Rechte indigener Völker in die EU-Vertragspolitik (wie in einem Arbeits-Papier der EU-Kommission aus dem Jahr 1997 vorgesehen);

3)     Schaffung einer Koordinierungsstelle zu indigenen Völker in der EU-Kommission (vom Europa-Parlament gefordert);

4)     Die EU-Staaten sollen die UNO drängen, die von der Working Group for Indigenous Peoples vorgelegte Erklärung über die Rechte indigener Völker als Deklaration und Konvention zu verabschieden.

Das Klimabündnis soll deshalb auch die Zusammenarbeit mit dem UN-Working Group Indigenous Peoples (WGIP) und mit dem neu gegründeten "Permanenten Forum zu den Belangen indigener Völker" suchen.


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.htmlLinkwww.gfbv.it/3dossier/seattle.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/ilo169-dt.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020513de.html
Linkwww.ilo.org/Linkwww.ilo.org
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