|
Das Töchterchen von Amina Lawal Kurami ist noch zu klein, um sich vorstellen zu können, dass seine Mutter bald nicht mehr für sie da sein könnte: Amina soll gesteinigt werden. Ihr erst acht Monate altes Baby Wasila ist der Grund für dieses furchtbare Urteil eines islamischen Scharia-Gerichts vom 22. März 2002 in Nigeria, das im Januar 2004 vollstreckt werden soll. Dann ist die Kleine zwei Jahre alt und kann abgestillt werden. Amina hat Einspruch gegen ihr Todesurteil eingelegt, über den ein nigerianisches Gericht voraussichtlich am 5. August entscheiden wird. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft dringend zu Protesten gegen die Steinigung auf. Bitte helfen Sie mit, Aminas Leben zu retten und senden Sie eine E-Mail an den nigerianischen Präsidenten. Einen Textvorschlag finden Sie am Ende des Abschnitts über Amina Lawal in diesem Newsletter.
Zum Tode
verurteilt, weil sie Leben schenkte
Amina hat ihre Tochter
nach ihrer Scheidung zur Welt gebracht. Deswegen wurde sie des
Ehebruchs angeklagt. Nach dem islamischen Scharia-Recht wird
dieses Vergehen mit Steinigung geahndet. Bei Frauen gilt die
Schwangerschaft als Beweis für einen Ehebruch, während
ein Mann dafür nur verurteilt wird, wenn es vier
männliche Augenzeugen gibt. Das hat Yahaha Mohammed
gerettet, den Amina Lawal als Vater von Wasila angegeben hat. Er
wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Die 30-jährige Amina wurde mit 14 Jahren verheiratet und hat nie eine Schule besucht. Bei ihrem ersten Gerichtsverfahren hatte sie keinen Rechtsbeistand. Danach gelang es ihr jedoch mit Hilfe nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen, Einspruch gegen das Urteil zu erheben. Daraufhin wurde auch die Vollstreckung der Strafe verschoben. Am 5. August soll das nächsthöhere Gericht über den Einspruch entscheiden. Wenn der Verhandlungstermin nicht wieder verschoben wird.
Internationaler Druck könnte Aminas Leben retten. Das hat vor kurzem der Fall Safiya Hussaini bewiesen. Auch sie war wegen außerehelicher Schwangerschaft von einem nigerianischen Scharia-Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Dieser Richterspruch rief weltweit Entsetzen hervor. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hatte damals sofort reagiert: Wir riefen zu Protesten auf. Safiya wurde schließlich aus formellen Gründen begnadigt - drei Tage nachdem Amina verurteilt worden war.
Die Todesurteile gegen diese beiden Frauen sind mit nigerianischem Bundesrecht nicht vereinbar. Seit Ende der jahrzehntelangen Militärdiktatur gilt in der Verfassung Nigerias von 1999 das Recht auf Leben; die Todesstrafe wie auch Frauen diskriminierende Gesetze sind rechtswidrig. Trotzdem wurde das muslimische Scharia-Recht seitdem in den zwölf nördlichen der insgesamt 36 Bundesstaaten eingeführt. Es sieht neben Steinigungen auch so drakonische Strafen vor wie Amputationen und Auspeitschungen. Diese wurden und werden - im Gegensatz zu Steinigungen - auch bereits ausgeführt.
Islamische
Scharia ist in Nigeria verfassungswidrig
Im Verlauf der
Verhandlung um Safiya Hussaini hatte sich der nigerianische
Justizminister Agabi zu Wort gemeldet und die Scharia
ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt. Doch
davon ließen sich die Machthaber im Norden des Landes nicht
beeindrucken. Sollte Aminas Einspruch abgelehnt werden, will sie
mit ihrer Berufung vor den obersten Gerichtshof ziehen. Dann
käme es zu einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung
über die Scharia auf höchster Ebene.
Amina und Safiya sind Spielbälle in einem größeren politischen Spiel. Seit dem Übergang zur Demokratie ringen die unterschiedlichen Ethnien Nigerias um die politische Vorherrschaft. Durch die Einführung der Scharia hetzen die Führer der Haussa und Fulani im muslimischen Norden des Landes die Bevölkerung gegen den christlichen Süden auf: In den vergangenen beiden Jahren sind bei ethnisch-religiös motivierten Übergriffen mehr als 6.000 Menschen getötet worden.
Bis jetzt hat sich Präsident Olusegun Obasanjo nur persönlich, jedoch nicht in seiner Funktion als Staatsoberhaupt gegen die Scharia ausgesprochen. Obasanjo ist Christ. Er scheut die Machtprobe mit den Führern des Nordens auf politischer Ebene und befürchtet, seinen Einfluss im muslimischen Teil des Landes zu verlieren. Doch das Leben von Amina Lawal darf dem Machtstreben der Politiker nicht geopfert werden. Darum bitten wir Sie, durch Ihr Engagement die internationale Öffentlichkeit herzustellen, die schon Safiya Hussaini vor dem Tod bewahren konnte.
Bitte handeln Sie schnell!
Bitte fordern Sie den nigerianischen Präsidenten Olusegun Obasanjo dazu auf, mit Amina Lawals Leben auch die Rechtsstaatlichkeit seines Landes zu bewahren. Wir haben einen kurzen Text auf Englisch vorbereitet, den Sie verwenden können:
His Excellency
Olusegun Obasanjo
President of the
Federal Republic of Nigeria
Abuja -
Nigeria
Your
Excellency,
In March this year,
Justice Minister Kanu Agabi declared certain Shari'ah
punishments, including stoning, unconstitutional. In spite of
that, Amina Lawal, was sentenced to death by stoning for adultery
in Bakori, Katsina State. I urge you, Mr. President, to ensure
that Ms. Lawal is not executed under any circumstances. The
ruling against her constitutes a grave violation of international
human rights conventions that Nigeria is party to. Furthermore,
the stoning of Amina Lawal would seriously damage Nigeria's image
abroad and would further increase ethnic and religious tensions
between Christians and Muslims in Nigeria. I therefore ask you to
stop Amina Lawal's execution to protect her human rights as well
as your country's constitution.
Sincerely
yours,
Unterschrift
E-Mail-Adresse: president.obasanjo@nigeriagov.org
Zur
Sicherheit senden Sie bitte Kopien Ihrer E-Mail an den
persönlichen Berater von Präsident Obasanjo und die
nigerianische Botschaft in Berlin: ssa@nopa.net, embassynigeria@yahoo.com
ÜBERSETZUNG:
Sehr geehrter Herr
Präsident,
im März 2002 hat
Ihr Justizminister bestimmte Strafen der Scharia für
verfassungswidrig
erklärt. Trotzdem
wurde Amina Lawal in Bakori im Bundesstaat Katsina wegen
Ehebruchs
zum Tod durch
Steinigung verurteilt. Ich appelliere dringend an Sie, sehr
geehrter Herr
Präsident: Bitte
lassen Sie nicht zu, dass dieses Urteil vollstreckt wird. Es
verstößt
gegen internationale
Menschenrechtskonventionen, die auch Nigeria unterzeichnet
hat.
Eine Hinrichtung
würde das internationale Ansehen Ihres Landes schwer
beschädigen und
die
ethnisch-religiösen Spannungen zwischen dem muslimisch
dominierten Norden und
christlichen
Süden Nigerias noch verschärfen.
Mit freundlichen
Grüßen
Die Gesellschaft
für bedrohte Völker dankt Ihnen herzlich für Ihre
Mithilfe, Amina
Lawals Leben zu
retten. Wenn das Gericht das Urteil am 5. August bestätigt
oder aber
seine Entscheidung
noch einmal vertagt, werden wir uns per Post an tausende
unserer
Mitglieder und
Förderer wenden und sie um Unterstützung bitten. Auf
unserer Homepage
werden wir Sie
über die Entscheidung des Gerichts
informieren.
Vielen Dank für
Ihr Engagement!
Gesetz will Western Shoshone zur Abtretung ihrer Landrechte zwingen
Die Western Shoshone leben in mehreren Reservaten im US-Bundesstaat Nevada im Südwesten der USA. Ihr Land wurde schon in der Zeit des kalten Krieges Schauplatz von Atomwaffentests.Seit mehr als 20 Jahren kämpfen die Western Shoshone um die vertraglich abgesicherten Landrechte aus dem Vertrag von Ruby Valley von 1863. Eine finanzielle Entschädigung, wie sie von der Indian Claims Commission festgelegt wurde, lehnt die Mehrheit von ihnen ab, da Geld allein ihnen kein Überleben als Viehzüchter oder Farmer sichern kann. Diese Existenzgrundlage wurde ihnen im Vertrag von Ruby Valley zugesichert. Geld ohne Land bietet da keine Perspektive.
Mit Gesetz S958 zur Verteilung der Entschädigungssumme an die Western Shoshone sollen jetzt Fakten geschaffen werden. Die Indianer sollen per Gesetz zur Annahme des Geldes gezwungen werden, das in Individualbeträge für jede Einzelperson aufgesplittet werden soll. Damit wären noch nicht einmal Gemeindeprojekte zum Wohle aller möglich. Die Auszahlung würde sämtliche im Vertrag von Ruby Valley festgelegten Rechte der Western Shoshone für immer tilgen.
Schon im Frühjahr sollte dieses Gesetz mit einer Anhörung vor dem Komitee frür indianische Angelegenheiten auf den Weg gebracht werden, auch damals ohne den Betroffenen eine faire Chance zu geben, angehört zu werden. Eine Protestbriefkampagne führte damals zur kurzfristige Absetzung dieser Anhörung.
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist die Anhörung nun kurzfristig am 2. August wieder angesetzt worden. Erneut wurden die Vertreter der Mehrzahl der Western Shoshone, die im Western Shoshone Defense Project zusammengeschlossen sind, erst sehr spät informiert. Außerdem wurden nur drei indianische Vertreter zu der Anhörung eingeladen, von denen zwei nach Auskunft der Western Shoshone zu der Minderheit der Befürworter einer Auszahlung des Geldes gehören. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass auch die Gegner des Ausverkaufs der Landrechte angemessen zu Wort kommen können oder eine faire Chacne erhalten werden, auf die Entscheidung des Komitees Einfluss zu nehmen.
Wir bitten Sie daher, schnell einen Appell an Senator Harry Reid, der das Gesetz eingebracht hat, sowie die Daniel K. Inouye, Vorsitzender des Senatskomitees für indianische Angelegenheiten, Ben Nighthorse Campbell, stellvertretender Vorsitzender des Komitees und dessen Mitglied Daniel Akaka zu schicken.
Da E-Mail Adressen nicht immer zuverlässig funktionieren, versuchen Sie ggf. bitte auch die Faxnummern.
Harry Reid,
Washington,
528 Hart Senate Office
Building
Washington, DC
20510
Fax: (001)
202-224-7327
http://www.senate.gov/~reid/email_form.cfm
(E-Mail-Formular für individuelle
Schreiben)
Daniel K.
Inouye
Chairman of Senate
Indian Affairs Committee
Fax (001)
202-224-6747
Ben Nighthorse
Campbell
Fax:
001-202-224-1933
E-Mail: hotissues@campbell.senate.gov
Daniel
Akaka
E-mail: senator@akaka.senate.gov
- webpage@indian.senate.gov
Unser Musterbrief
(Ort, Datum)
Dear Sir,
I have learned with
great concern that the date for the rescheduled hearing on the
Western Shoshone Claims Distribution Act (S958) has been set for
August 2nd, 2002 without giving the Western Shoshone Federally
recognized Tribal Councils or the Traditional Government a fair
chance to be part of the process. As I understand only three
handpicked representatives will be invited to speak before the
committee.
To my knowledge the
overwhelming majority of the Western Shoshone is rejecting a one
time individual cash payment as compensation for the
extinguishment of title to their ancestral lands and all rights
attached to this land, but in contrast demands respect for the
provisions of the 1863 Treaty of Peace and Friendship signed in
Ruby Valley and for all legal titles, rights and interests
attached to this Treaty.
The Senate Indian
Affairs Committee set the Indian Claims Commission award aside in
1980 at the wish of Western Shoshone tribal leaders until
Western Shoshone rights, title and interests were protected or
the US show how it claims legal title to Western Shoshone
property. Until today neither one nor the other became
reality.
The final wording of
any act touching the question of Western Shoshone landrights has
to be drafted with the informed consent of representatives of all
their communities, councils and organizations. Moreover,
additional land must be included in the draft in order to provide
the Western Shoshone with enough land to become herdsmen or
farmers as it is guaranteed for them in the 1863
treaty.Therefore, I am urgently calling upon you to use all your
influence to guarantee for a just process, giving representatives
from all affected Western Shoshone communities, including
Chairmen from the Federally recognized councils, traditional
leadership and representatives from communities not under Federal
recognition system (i.e. the Dann Band) and Western Shoshone
organizations the opportunity to testify before a fully
represented Committee on Indian Affairs.
I thank you in advance
for all your efforts
Sincerely
(Unterschrift)
__________________________
|
|