Sende diese Seite an deine FreundeSende diese Seite an deine Freunde
Newsletter Nr. 5 der Gesellschaft für bedrohte Völker

Nigeria: Todesurteil abwenden - Amina Lawal darf nicht gesteinigt werden!
Gesetz will Western Shoshone zur Abtretung ihrer Landrechte zwingen

Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen, Göttingen, 29.7.2002

Nigeria: Todesurteil abwenden - Amina Lawal darf nicht gesteinigt werden!
Dringend! - Termine am 2.August (Senatsanhörung in USA) und 5. August (Gerichtsverhandlung in Nigeria) - bitte reagieren Sie schnell!

Das Töchterchen von Amina Lawal Kurami ist noch zu klein, um sich vorstellen zu können, dass seine Mutter bald nicht mehr für sie da sein könnte: Amina soll gesteinigt werden. Ihr erst acht Monate altes Baby Wasila ist der Grund für dieses furchtbare Urteil eines islamischen Scharia-Gerichts vom 22. März 2002 in Nigeria, das im Januar 2004 vollstreckt werden soll. Dann ist die Kleine zwei Jahre alt und kann abgestillt werden. Amina hat Einspruch gegen ihr Todesurteil eingelegt, über den ein nigerianisches Gericht voraussichtlich am 5. August entscheiden wird. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft dringend zu Protesten gegen die Steinigung auf. Bitte helfen Sie mit, Aminas Leben zu retten und senden Sie eine E-Mail an den nigerianischen Präsidenten. Einen Textvorschlag finden Sie am Ende des Abschnitts über Amina Lawal in diesem Newsletter.

Zum Tode verurteilt, weil sie Leben schenkte
Amina hat ihre Tochter nach ihrer Scheidung zur Welt gebracht. Deswegen wurde sie des Ehebruchs angeklagt. Nach dem islamischen Scharia-Recht wird dieses Vergehen mit Steinigung geahndet. Bei Frauen gilt die Schwangerschaft als Beweis für einen Ehebruch, während ein Mann dafür nur verurteilt wird, wenn es vier männliche Augenzeugen gibt. Das hat Yahaha Mohammed gerettet, den Amina Lawal als Vater von Wasila angegeben hat. Er wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die 30-jährige Amina wurde mit 14 Jahren verheiratet und hat nie eine Schule besucht. Bei ihrem ersten Gerichtsverfahren hatte sie keinen Rechtsbeistand. Danach gelang es ihr jedoch mit Hilfe nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen, Einspruch gegen das Urteil zu erheben. Daraufhin wurde auch die Vollstreckung der Strafe verschoben. Am 5. August soll das nächsthöhere Gericht über den Einspruch entscheiden. Wenn der Verhandlungstermin nicht wieder verschoben wird.

Internationaler Druck könnte Aminas Leben retten. Das hat vor kurzem der Fall Safiya Hussaini bewiesen. Auch sie war wegen außerehelicher Schwangerschaft von einem nigerianischen Scharia-Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Dieser Richterspruch rief weltweit Entsetzen hervor. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hatte damals sofort reagiert: Wir riefen zu Protesten auf. Safiya wurde schließlich aus formellen Gründen begnadigt - drei Tage nachdem Amina verurteilt worden war.

Die Todesurteile gegen diese beiden Frauen sind mit nigerianischem Bundesrecht nicht vereinbar. Seit Ende der jahrzehntelangen Militärdiktatur gilt in der Verfassung Nigerias von 1999 das Recht auf Leben; die Todesstrafe wie auch Frauen diskriminierende Gesetze sind rechtswidrig. Trotzdem wurde das muslimische Scharia-Recht seitdem in den zwölf nördlichen der insgesamt 36 Bundesstaaten eingeführt. Es sieht neben Steinigungen auch so drakonische Strafen vor wie Amputationen und Auspeitschungen. Diese wurden und werden - im Gegensatz zu Steinigungen - auch bereits ausgeführt.

Islamische Scharia ist in Nigeria verfassungswidrig
Im Verlauf der Verhandlung um Safiya Hussaini hatte sich der nigerianische Justizminister Agabi zu Wort gemeldet und die Scharia ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt. Doch davon ließen sich die Machthaber im Norden des Landes nicht beeindrucken. Sollte Aminas Einspruch abgelehnt werden, will sie mit ihrer Berufung vor den obersten Gerichtshof ziehen. Dann käme es zu einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung über die Scharia auf höchster Ebene.

Amina und Safiya sind Spielbälle in einem größeren politischen Spiel. Seit dem Übergang zur Demokratie ringen die unterschiedlichen Ethnien Nigerias um die politische Vorherrschaft. Durch die Einführung der Scharia hetzen die Führer der Haussa und Fulani im muslimischen Norden des Landes die Bevölkerung gegen den christlichen Süden auf: In den vergangenen beiden Jahren sind bei ethnisch-religiös motivierten Übergriffen mehr als 6.000 Menschen getötet worden.

Bis jetzt hat sich Präsident Olusegun Obasanjo nur persönlich, jedoch nicht in seiner Funktion als Staatsoberhaupt gegen die Scharia ausgesprochen. Obasanjo ist Christ. Er scheut die Machtprobe mit den Führern des Nordens auf politischer Ebene und befürchtet, seinen Einfluss im muslimischen Teil des Landes zu verlieren. Doch das Leben von Amina Lawal darf dem Machtstreben der Politiker nicht geopfert werden. Darum bitten wir Sie, durch Ihr Engagement die internationale Öffentlichkeit herzustellen, die schon Safiya Hussaini vor dem Tod bewahren konnte.

Bitte handeln Sie schnell!

Bitte fordern Sie den nigerianischen Präsidenten Olusegun Obasanjo dazu auf, mit Amina Lawals Leben auch die Rechtsstaatlichkeit seines Landes zu bewahren. Wir haben einen kurzen Text auf Englisch vorbereitet, den Sie verwenden können:

His Excellency Olusegun Obasanjo
President of the Federal Republic of Nigeria
Abuja - Nigeria

Your Excellency,
In March this year, Justice Minister Kanu Agabi declared certain Shari'ah punishments, including stoning, unconstitutional. In spite of that, Amina Lawal, was sentenced to death by stoning for adultery in Bakori, Katsina State. I urge you, Mr. President, to ensure that Ms. Lawal is not executed under any circumstances. The ruling against her constitutes a grave violation of international human rights conventions that Nigeria is party to. Furthermore, the stoning of Amina Lawal would seriously damage Nigeria's image abroad and would further increase ethnic and religious tensions between Christians and Muslims in Nigeria. I therefore ask you to stop Amina Lawal's execution to protect her human rights as well as your country's constitution.

Sincerely yours,
Unterschrift

E-Mail-Adresse: president.obasanjo@nigeriagov.org
Zur Sicherheit senden Sie bitte Kopien Ihrer E-Mail an den persönlichen Berater von Präsident Obasanjo und die nigerianische Botschaft in Berlin: ssa@nopa.net, embassynigeria@yahoo.com

ÜBERSETZUNG:
Sehr geehrter Herr Präsident,
im März 2002 hat Ihr Justizminister bestimmte Strafen der Scharia für verfassungswidrig
erklärt. Trotzdem wurde Amina Lawal in Bakori im Bundesstaat Katsina wegen Ehebruchs
zum Tod durch Steinigung verurteilt. Ich appelliere dringend an Sie, sehr geehrter Herr
Präsident: Bitte lassen Sie nicht zu, dass dieses Urteil vollstreckt wird. Es verstößt
gegen internationale Menschenrechtskonventionen, die auch Nigeria unterzeichnet hat.
Eine Hinrichtung würde das internationale Ansehen Ihres Landes schwer beschädigen und
die ethnisch-religiösen Spannungen zwischen dem muslimisch dominierten Norden und
christlichen Süden Nigerias noch verschärfen.
Mit freundlichen Grüßen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker dankt Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe, Amina
Lawals Leben zu retten. Wenn das Gericht das Urteil am 5. August bestätigt oder aber
seine Entscheidung noch einmal vertagt, werden wir uns per Post an tausende unserer
Mitglieder und Förderer wenden und sie um Unterstützung bitten. Auf unserer Homepage
werden wir Sie über die Entscheidung des Gerichts informieren.
Vielen Dank für Ihr Engagement!


Gesetz will Western Shoshone zur Abtretung ihrer Landrechte zwingen

Die Western Shoshone leben in mehreren Reservaten im US-Bundesstaat Nevada im Südwesten der USA. Ihr Land wurde schon in der Zeit des kalten Krieges Schauplatz von Atomwaffentests.Seit mehr als 20 Jahren kämpfen die Western Shoshone um die vertraglich abgesicherten Landrechte aus dem Vertrag von Ruby Valley von 1863. Eine finanzielle Entschädigung, wie sie von der Indian Claims Commission festgelegt wurde, lehnt die Mehrheit von ihnen ab, da Geld allein ihnen kein Überleben als Viehzüchter oder Farmer sichern kann. Diese Existenzgrundlage wurde ihnen im Vertrag von Ruby Valley zugesichert. Geld ohne Land bietet da keine Perspektive.

Mit Gesetz S958 zur Verteilung der Entschädigungssumme an die Western Shoshone sollen jetzt Fakten geschaffen werden. Die Indianer sollen per Gesetz zur Annahme des Geldes gezwungen werden, das in Individualbeträge für jede Einzelperson aufgesplittet werden soll. Damit wären noch nicht einmal Gemeindeprojekte zum Wohle aller möglich. Die Auszahlung würde sämtliche im Vertrag von Ruby Valley festgelegten Rechte der Western Shoshone für immer tilgen.

Schon im Frühjahr sollte dieses Gesetz mit einer Anhörung vor dem Komitee frür indianische Angelegenheiten auf den Weg gebracht werden, auch damals ohne den Betroffenen eine faire Chance zu geben, angehört zu werden. Eine Protestbriefkampagne führte damals zur kurzfristige Absetzung dieser Anhörung.

Wie erst jetzt bekannt wurde, ist die Anhörung nun kurzfristig am 2. August wieder angesetzt worden. Erneut wurden die Vertreter der Mehrzahl der Western Shoshone, die im Western Shoshone Defense Project zusammengeschlossen sind, erst sehr spät informiert. Außerdem wurden nur drei indianische Vertreter zu der Anhörung eingeladen, von denen zwei nach Auskunft der Western Shoshone zu der Minderheit der Befürworter einer Auszahlung des Geldes gehören. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass auch die Gegner des Ausverkaufs der Landrechte angemessen zu Wort kommen können oder eine faire Chacne erhalten werden, auf die Entscheidung des Komitees Einfluss zu nehmen.

Wir bitten Sie daher, schnell einen Appell an Senator Harry Reid, der das Gesetz eingebracht hat, sowie die Daniel K. Inouye, Vorsitzender des Senatskomitees für indianische Angelegenheiten, Ben Nighthorse Campbell, stellvertretender Vorsitzender des Komitees und dessen Mitglied Daniel Akaka zu schicken.

Da E-Mail Adressen nicht immer zuverlässig funktionieren, versuchen Sie ggf. bitte auch die Faxnummern.

Harry Reid, Washington,
528 Hart Senate Office Building
Washington, DC 20510
Fax: (001) 202-224-7327
http://www.senate.gov/~reid/email_form.cfm (E-Mail-Formular für individuelle Schreiben)

Daniel K. Inouye
Chairman of Senate Indian Affairs Committee
Fax (001) 202-224-6747

Ben Nighthorse Campbell
Fax: 001-202-224-1933
E-Mail: hotissues@campbell.senate.gov

Daniel Akaka
E-mail: senator@akaka.senate.gov - webpage@indian.senate.gov

Unser Musterbrief

(Ort, Datum)

Dear Sir,

I have learned with great concern that the date for the rescheduled hearing on the Western Shoshone Claims Distribution Act (S958) has been set for August 2nd, 2002 without giving the Western Shoshone Federally recognized Tribal Councils or the Traditional Government a fair chance to be part of the process. As I understand only three handpicked representatives will be invited to speak before the committee.
To my knowledge the overwhelming majority of the Western Shoshone is rejecting a one time individual cash payment as compensation for the extinguishment of title to their ancestral lands and all rights attached to this land, but in contrast demands respect for the provisions of the 1863 Treaty of Peace and Friendship signed in Ruby Valley and for all legal titles, rights and interests attached to this Treaty.
The Senate Indian Affairs Committee set the Indian Claims Commission award aside in 1980 at the wish of Western Shoshone tribal leaders until Western Shoshone rights, title and interests were protected or the US show how it claims legal title to Western Shoshone property. Until today neither one nor the other became reality.
The final wording of any act touching the question of Western Shoshone landrights has to be drafted with the informed consent of representatives of all their communities, councils and organizations. Moreover, additional land must be included in the draft in order to provide the Western Shoshone with enough land to become herdsmen or farmers as it is guaranteed for them in the 1863 treaty.Therefore, I am urgently calling upon you to use all your influence to guarantee for a just process, giving representatives from all affected Western Shoshone communities, including Chairmen from the Federally recognized councils, traditional leadership and representatives from communities not under Federal recognition system (i.e. the Dann Band) and Western Shoshone organizations the opportunity to testify before a fully represented Committee on Indian Affairs.
I thank you in advance for all your efforts

Sincerely

(Unterschrift)
__________________________


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/3dossier/africa/nigeria-de.html -Linkwww.gfbv.it/3dossier/seattle.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/ilo169-dt.html -Linkwww.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.html

Link an IndexINDEX
Link an HomepageHOME
Letzte Aktual.: 29.7.2002-Link an CopyrightCopyright -Link an SuchmaschineSuchmaschine - URL: www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/news0207de.html - WebDesign & Info:E-mailM. di Vieste