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Die zweisprachigen Ortstafeln sind an sich im Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien seit 1955 (http://www.hrvatskicentar.at/deutsch/staatsvertrag.htm) garantiert, wurden aber bisher nicht realisiert. Mit der nun beschlossenen Verordnung soll diese Lücke geschlossen werden. In die Verordnung werden jene burgenländischen Gemeinden oder Ortsteile aufgenommen, in denen nach der letzten amtlichen Volkszählung 1991 mindestens 25 % der dort wohnhaften Bevölkerung entweder die kroatische oder die ungarische Sprache als Umgangssprache angegeben haben. Diese Vorgangsweise wurde allerdings seitens mehrerer kroatischer Organisationen als zu einschränkend kritisiert. Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der minderheitenfeindlichen 25%-Klausel als "verfassungswidrig".
"Die nunmehr endgültige Entscheidung von Regierung und Nationalrat für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln im Burgenland ist ein riesiger Erfolg unseres jahrzehntelanges Engagements für die Zweisprachigkeit im Burgenland und für unseren konsequenten Kampf für zweisprachige Ortstafeln", kommentierte die Vorsitzende des Kroatischen Akademikerklubs, Silvija Resetarits, die Entscheidung im Nationalrat für zweisprachige Ortstafeln im Burgenland.
"Unsere zahlreichen Ortstafelaktionen, wegen der wir anfangs noch mit Verwaltungsstrafen verfolgt wurden, unser jahrelanger politischen Druck und unsere konsequente Überzeugungsarbeit bringen uns jetzt einen deutlichen Schritt näher zum Ziel", erklärt Resetarits. "Ich möchte mich bei allen bedanken, die mitgemacht haben und uns in welcher Form auch immer unterstützt haben, und die sich in ihrem Engagement für die Zweisprachigkeit nicht beirren ließen."
"Die zentrale Frage ist und bleibt, ob genügend für den Erhalt und den Ausbau der sprachlichen Vielfalt im Burgenland getan wurde und in Zukunft getan wird. Zweisprachige Ortstafeln sind ein wichtiges Symbol dafür. Damit ist es aber noch lange nicht getan. Nach diesem Erfolg im Bereich der Topographie können wir uns jetzt voll auf die vielen anderen, leider noch immer offenen Fragen konzentrieren", erklärt Resetarits.
"Dabei denken wir an die
konsequente zweisprachige Ausbildung vom Kindergarten bis zur Matura, und
zwar mit Effizienz- und Erfolgskontrolle, an die allgemeine Präsenz
des Kroatischen in der Verwaltung und in der Kulturpolitik des Landes sowie
an die allgemeine Anpassung minderheitenspezifischer Regelungen an die
Anforderungen einer modernen und weltoffenen Kommunikationsgesellschaft",
skizziert Resetarits die zukünftigen Schwerpunkte der Minderheitenpolitik
im Burgenland.
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