OFFENER BRIEF
An Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein
Heide SIMONIS
Für ein mehrsprachiges Schleswig-Holstein der Minderheiten
Für die Sprachminderheiten ein Sitz in der Landesregierung
Zur Kenntnisnahme an den SPD-Landesvorstand Franz Thönnes
und an den SSW-Landesvorstand Dieter Lenz
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Bozen, 20.3.2000

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

Als Menschenrechtsorganisation für Minderheiten bedauert die Gesellschaft für bedrohte Völker/Sektion Südtirol, daß Sie nach der wiedergewonnen Wahl es versäumt haben, die Landesregierung auch für die dänische Sprachgruppe zu öffnen.

Nach dem Erfolg des Südschleswigschen Wählerverband ist es in unseren Augen angebracht, den SSW-Mandataren ein Amt in der Landesregierung anzubieten. Damit würden Sie die dänische Sprachgruppe und den Wahlerfolg des SSW zur Kenntnis nehmen. Schaffen Sie jetzt die Voraussetzung, daß in Zukunft die dänische Minderheit in der Landesregierung vertreten ist. Nur dann ist die Voraussetzung gegeben, daß die dänische Sprachgruppe direkt an politischen Entscheidungen teilnehmen kann.

Die Partei der dänischen Sprachgruppe hat die Hoffnung ausgedrückt, daß die neue Regierung den Wählerzuwachs des SSW zur Kenntnis nimmt und sich mit den Anliegen des SSW seriös auseinandersetzt. Der SSW hat die Haushaltspolitik der rot-grünen Landesregierung mitgetragen. Es ist deshalb an der Zeit, daß sich die Mehrheit auch Wünsche der dänischen Minderheit anhört. In diesem Sinne fordern wie Sie auf, die Kernforderungen des SSW in Ihr Regierungsprogramm aufzunehmen. Die GfbV-Südtirol unterstützt die Forderung des SSW, das Dänische und das Friesische mit dem Deutschen gleichzustellen.

Das deutsch-dänische Grenzgebiet und die Regelung der Minderheitenfragen galten lange als mustergültig. Mit einer Sonderregelung wird der dänischen Sprachgruppe im Landtag ein Mandat garantiert. Gehen Sie jetzt weiter. Bieten Sie endlich dem SSW einen Ministerposten in der Landesregierung an. Damit würden Sie zeigen, daß Schleswig-Holstein sein mehrsprachiges Erbe ernst nimmt. Verankern Sie in der Landesverfassung auch das Vertretungsrecht der dänischen Sprachgruppe in der Landesregierung.
 

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