Eine EU-Grundrechtecharta
ohne Rechtskraft wäre so überflüssig wie ein Kropf |
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Bozen, Göttingen,
21.6.2000
Als bürgerfeindlich und
undemokratisch hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
die Erklärung der in Portugal konferierenden EU-Regierungen kritisiert,
die EU-Grundrechtecharta solle nur unverbindlich sein. "Damit würden
die Hoffnungen sprachlicher, ethnischer und anderer Minderheiten in Europa
rücksichtslos zerschlagen", erklärte der stellvertretende Leiter
der GfbV-Menschenrechtsarbeit, Andreas Selmeci, am Dienstag.
Denn mit der Charta verbundene
Projekte wie z.B. die Einführung eines Diskriminierungsverbotes, das
für alle in Europa lebenden Menschen gelten würde, würden
damit hinfällig. "Eine EU-Grundrechtecharta ohne Rechtskraft wäre
so überflüssig wie ein Kropf", sagte Selmeci. "Wir fordern die
deutsche Bundesregierung dazu auf, an ihrem selbst erklärten Ziel
festzuhalten und bei Ländern, die sich bisher distanziert geben, Überzeugungsarbeit
zu leisten."
Mit den Verträgen von
Maastricht und Amsterdam, Binnenmarkt und Währungsunion, Schengener
Abkommen und gemeinsamer Außenpolitik habe die EU längst Züge
einer Staatenbundes angenommen. Daher war die Forderung nach einer verbindlichen
Grundrechtecharta in Deutschland Konsens unter allen Bundestagsparteien
und nahezu allen Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte,
soziale Rechte, Umwelt- und Datenschutz usw. einsetzen. Ein ähnliches
Bild hat sich auch auf der öffentlichen Anhörung durch den Grundrechte-Konvent
am 27. April 2000 in Brüssel ergeben.
Die GfbV hat sich bei den
Parlamenten mehrerer Eu-Mitgliedsländer sowie beim Konvent für
die Einbindung eines wirksamen Minderheitenschutzes in die Grundrechtecharta
eingesetzt. Über das Verbot von Diskriminierung hinaus gehörten
dazu ein Vertreibungsverbot sowie ein Artikel, der den Angehörigen
der europäischen Minderheiten das Recht auf den Gebrauch ihrer Sprache,
die Pflege ihrer Kultur und die Ausübung ihrer Religion sichert.
Eine Publikation
der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung
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di Vieste