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"Aus dem inzwischen eingestandenen Versagen der internationalen Staatengemeinschaft, die Genozide in Bosnien-Herzegowina und Ruanda zu verhindern, müssen endlich Konsequenzen gezogen werden", erklärt der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch. Die UN solle ein Instrumentarium zur Früherkennung und Verhinderung von Völkermord, Massenvertreibung und anderen schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit entwickeln. Im Zeitalter der wirtschaftlichen Globalisierung könne nationalstaatliche Souveränität als alleinige Basis des Völkerrechts nicht mehr genügen. Der notwendigen Stärkung der UN gegenüber den Mitgliedsstaaten müsse allerdings eine umfassende Demokratisierung vorausgehen, welche die Weltorganisation aus ihrer derzeitigen Legitimationskrise und Handlungsunfähigkeit herausführt.
"Das Vetorecht im Weltsicherheitsrat ist nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation obsolet geworden", meint Zülch. "Seit dem Zweiten Weltkrieg haben ständige Mitglieder dieses Gremiums selbst Völkermordverbrechen begangen oder bei anderen Regierungen toleriert und gefördert." Es gehe indessen um weitaus mehr als nur um eine Neuzusammensetzung des Weltsicherheitsrates, wie sie z.B. von der deutschen Bundesregierung in deutlichem Eigeninteresse gefordert wird. Notwendig sei vielmehr eine Ergänzung der Generalversammlung um ein UN-Parlament und eine "Dritte Kammer", in der Völker ohne (anerkannten) Staat und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) represäentiert sind.
"Den Ruf nach einem Welt-Legislative verbindet unsere Menschenrechtsorganisation mit der Weltföderalistenbewegung", erläutert der Autor des GfbV-Papiers Andreas Bummel. Zwischenschritte auf dem Weg dorthin seien möglich und sinnvoll. So lasse sich zunächst eine "Parlamentarische Versammlung" nach dem Vorbild des Europarates mit Vertretern aus den nationalen Parlamenten etablieren. In weiteren Schritten seien dann Direktwahlen und eine zunehmende Erweiterung der Kompetenzen für das Weltparlament denkbar. Die Neueinführung solcher Institutionen sei in Artikel 22 der UN-Charta vorgesehen.
Auch bei der Einrichtung eines Weltparlamentes würden Ureinwohnergemeinschaften (indigene Völker), ethnische Minderheiten und Nationalitäten ohne Staat nicht angemessen repräsentiert. "Bis heute werden solche Gruppen im UN-System häufig ausgerechnet von solchen Regierungen vertreten, die ihre Menschenrechte systematisch verletzen", kritisiert die GfbV mit Blick auf die Südsudanesen, Tibeter, Tschetschenen und Kurden. In einer "Dritten Kammer" könnten diese Gruppen neben anderen Akteuren der Zivilgesellschaft endlich eine Stimme in der Weltpolitik finden. Schon im Frühjahr 1999 haben Vertreter von indigenen Völkern aus aller Welt ein "Permanentes Forum" bei den UN gefordert.
Neben diesem Entwurf für einen grossen, utopisch anmutenden Umbau der UN schlägt die GfbV eine Vielzahl von kleineren Reformen vor, die sich für die Prävention von Völkermord eignen. Diese reichen von der Stärkungder UN-Menschenrechtskommission und der Position des UN-Generalsekretärs über die Verwirklichung des 1998 in Rom beschlossenen Internationalen Strafgerichtshofes bis hin zur Einrichtung von Ombudsstellen und einer UN-Abrüstungsbehörde.
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