Österreich: Minderheitenschutz dringend notwendig
Lippenbekenntnisse und Sonntagspredigten sind nicht ausreichend
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Bozen, 24.5.2000

Die Gesellschaft für bedrohte Völker ist erfreut darüber, daß die österreichische Regierung von ihrer ursprünglichen Absicht, den Artikel 19 der Verfassung durch eine Staatszielbestimmung zu ersetzen, Abstand genommen hat.

Eine Staatszielbestimmung ist nicht abzulehnen, doch darf sie nicht nur allgemeine, unverbindliche Lippenbekenntnisse enthalten. Vielmehr muß die österreichische Regierung mit konkreten Förderungsmaßnahmen und Gestzesinitiativen ihre Minderheiten schützen. Es wäre außerdem an der Zeit, die im Staatsvertrag eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert die österreichische Regierung dazu auf, den Minderheiten im Staat jene Schutzmaßnahmen zu gewähren, die Österreich für die deutsche Sprachgruppe in Südtirol eingefordert hat und durchzusetzen mitgeholfen hat.
 

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