Tagung der Minderheitenzeitungen in Bozen
Ladins zenza "USC" - Ladiner ohne Stimme
Warum wird die ladinische Minderheit ausgeschlossen?
GfbV Logo
Bozen, 4.5.2000

Immer wieder, wenn in diesem Land von Minderheiten die Rede ist, wird die Minderheit par excellence ausgelassen. Die Tagung über die Minderheitenzeitungen macht leider keine Ausnahme, und dies, obwohl in den Medien auf diesen Mangel hingewiesen wurde. Es ist unverständlich, dass die Ladiner und ihr einziges Printmedium, die „Usc di ladins“, aus dem „Netzwerk“ europäischen Printmedien ausgeschlossen bleibt.

Die Einschränkung der Tagung auf Tageszeitungen ist in keiner Weise nachvollziehbar und schon gar nicht minderheitenfreundlich. Eine eigene Tageszeitung haben nämlich nur jene Minderheiten, die bereits eine hohe rechtliche Absicherung haben oder aber numerisch entsprechend konsistent sind. Es werden also gerade jene Minderheiten ausgeschlossen, die am meisten Schutz und Unterstützung benötigen. Dass diese Benachteiligung gerade von anderen Minderheiten durchgeführt wird, ist ein bedauerliches Zeichen ethnischer Kurzsichtigkeit und fehlender Solidarität.

Zu den Minderheiten, deren rechtliche Absicherung stark zu wünschen übrig lässt, gehören auch die Ladiner. Da der entsprechende Markt fehlt (eine Folge der geringen Zahl der Sprechenden), kann eine eigene Tageszeitung nicht ohne angemessen Förderung durch die öffentliche Hand bestehen. Obwohl eine Förderung ihrer Medien ein Recht der ladinischen Minderheit wäre, wird die Wochenzeitung "la Usc di ladins" von der öffentlichen Hand nur geringfügig unterstützt (die Ladiner zahlen im übrigen Steuern wie alle anderen Bürger des Landes). Die „Usc di Ladins“ ist das einzige Medium, das alle Ladiner erreicht und somit die faschistische Dreiteilung überwindet - für die Oberwindung von faschistischem Unrecht bringt die Politik also wenig Verständnis auf.

Wenn die Ladiner also keine Tageszeitung haben, so deshalb, weil der ladinischen Minderheit von den Mehrheiten ein wesentliches Recht verweigert wird. Umso mehr hätte man die „Usc di Ladins“ zur Tagung einladen müssen, anstatt mit dem Ausschluss die Diskriminierung zu bestärken.
Es muss in diesem Zusammenhang auch daran erinnert werden, dass die Rätoromanen in Graubünden sehr wohl eine eigene Tageszeitung haben. Ermöglicht wird sie dadurch, dass von der öffentlichen Hand eine eigene rätoromanische Nachrichtenagentur finanziert wird. Damit werden die Personalkosten für eine Tageszeitung erheblich gesenkt. Doch von Lösungen dieser Art ist man hierzulande weit entfernt - und lobt sich als Musterland des Minderheitenschutzes.

Siehe auch unser Info Minderheitenzeitungen [hier] und unsere ladinische Seite [hier].
 

INDEX
HOME
Eine Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung der Quelle erwünscht
Una pubblicazione dell'Associazione per i popoli minacciati. Si prega di citare la fonte @@@ WebDesign: M. di Vieste