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"Es ist unglaublich, dass das Gericht trotz eidesstaatlicher Versicherungen, Amnat S. habe die deutsche Staatsangehörigkeit, keine Zeit gelassen hat, diese Angaben zu beweisen", erklärte der stellvertretende politische Leiter der GfbV, Andreas Selmeci. Inzwischen habe das Bundesarchiv die Einbürgerungsurkunde ihrer russlanddeutschen Mutter aus dem Jahr 1944 dem Rechtsanwalt der Abgeschobenen übersandt. Eine Kopie des Dokumentes liegt der GfbV vor und wurde auch dem deutschen Botschafter in Rom übersandt. Dieser habe es jedoch abgelehnt, tätig zu werden.
"Die Ausweisung eigener Staatsbürger ist eine schwere Menschenrechtsverletzung", warf Selmeci den baden-württembergischen Behörden vor. Amnat S. habe weder für sich noch ihre drei 17, 15 und fünf Jahre alten Kinder Elita, Eldar und Emma einen Antrag auf eine andere Staatsangehörigkeit gestellt. In ihren Geburtsurkunden bzw. ihrem Inlandspass sei als Nationalität "deutsch" eingetragen. Der leibliche Bruder von Amnat S., Otto S., lebe seit Jahren als deutscher Staatsangehöriger in Deutschland.
Im Fall ihres 48 Jahre alten tschetschenischen Mannes Lema G. hätten die Behörden außerdem faktisch den seit Ende Januar 2000 geltenden Abschiebeschutz für Flüchtlinge aus Tschetschenien umgangen, kritisierte die GfbV. Die Familie darf nur bis zum 8. Mai in Italien bleiben, dann drohe ihr möglicherweise die Auslieferung an Russland.
"Die Abschiebung aus Deutschland
ist für die deutsch-tschetschenische Familie eine Deportation in die
Hände ihrer Verfolger", sagte Selmeci.
Sie riefe böse Erinnerungen wach: Russlanddeutsche wie auch Tschetschenen
seien unter Stalin kollektiv deportiert und Opfer von Genozidverbrechen
geworden.
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