info@gfbv.it Halabja, 16. Maerz 1988. Voelkermord an Kurden und Assyrern verurteilen, aber auch Produktion und Handel mit Waffen, 15.3.2001  
Halabja, 16. März 1988
Völkermord an Kurden und Assyrern verurteilen, aber auch Produktion und Handel mit Waffen!
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Bozen, 15.3.2001


Halabja, 16.3.1988Vor genau 13 Jahren löschte die irakische Luftwaffe mit dem Einsatz von Giftgasbomben das Leben der irakisch-kurdischen Stadt aus. Vom 16. bis 18. März 1988 massakrierten die Streitkräfte  des irakischen Diktators Saddam Hussein 5000 Kurden und Assyrer, weitere 10.000 erlitten schwerste Verletzungen. Insgesamt wurden während der irakischen „Anfal-Offensive“ über 200 mehrheitlich von Kurden bewohnte Ortschaften mit Senfgas und Tabun bombardiert. Die Zahl der Toten wird auf 70.000-80.000 geschätzt.

Das wahre Problem aber sind nicht die Diktatoren wie Saddam Hussein, von denen bekannt ist, dass sie ohne mit der Wimper zu zucken einen Völkermord befehlen. Das Grundproblem stellen die westlichen Regierungen und die waffenproduzierenden Konzerne dar, die um des Geschäftes Willen, jeden Mörder auf dieser Welt mit Giften und Waffen ausstatten würden.

Waffen werden üblicherweise nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt. „Die eigentlichen Absichten waren uns nicht bekannt“ und ähnliche Ausreden sind armselig und lächerlich. Die größte Verantwortung unter den Mittätern tragen wohl die deutsche Regierung unter Kanzler Helmuth Kohl und Außenminister Hans Friedrich Genscher. Sie hatten den Export von Technologie zur Produktion von Giftgas genehmigt. Ähnlich ist Situation der italienischen Regierung, die dem Verkauf von Kampfhubschraubern und Minen an das irakische Regime zugestimmt hatte.

Der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gelang es mehrmals Container zu öffnen, dessen Zielort offensichtlich der Irak war. Die betroffene deutsche Firma erwirkte beim Bundesgericht Bonn dafür eine einstweilige Verfügung, die für die weitere Verbreitung dieser Behauptung, praktisch eine Anklage zum Mittäter, eine Ordnungsbusse von bis zu einer Million Mark androhte. Doch die GfbV legte weiter Beweise vor. Wie schweizerische Experten im Auftrag der UNO feststellten, konnte den Ingenieuren der deutschen Firma nicht entgangen sein, dass auf den von ihnen gelieferten und gewarteten Anlagen die Produktion von Giftgas geplant und später auch durchgeführt worden ist. Auch wären die Regierungen dazu verpflichtet gewesen Lieferungen zu kontrollieren, deren Ziel Staaten waren, die Menschenrechte verletzten.

Halabja, 16.3.1988Die westlichen Konzerne und deren Regierungen vollführen einen Akt der Mittäterschaft bei den Völkermorden dieser Länder. Der Großteil der Länder des Südens könnten nicht eigenständig die Waffen produzieren, die sie beim Vorgehen gegen ihre Minderheiten einsetzen. Sie besitzen die notwendige Technologie nicht. Unterstützung erhalten sie von den westlichen Komplizen. Regierungen und Konzerne eilen Diktatoren und Kriminellen zu Hilfe und statten sie, für viel Geld, mit Waffen oder Produktionseinrichtungen aus. Gesetze verbieten den Waffenverkauf an Staaten, die im Krieg sind oder in denen Bürgerkrieg herrscht. Die Regierungen respektieren diese Gesetze  nicht.

Die Katastrophe im Irak ist offensichtlich. Die Regierungen und die beteiligten Konzerne sollen in Halabja ein Sanitätszentrum erbauen und die Therapie der Opfer des Napalms ermöglichen. Derartige Maßnahmen sind zwar lächerlich wenig im Vergleich zum verursachten Schmerz ganzer Völker. Trotzdem können sie das Leid vieler Menschen lindern.

13 Jahre nach dem verheerenden Giftgasangriff ist Halabja immer noch zerstört. Zahlreichen Überlebenden blieb die Behandlung ihrer schweren Verletzungen versagt, sie leiden heute noch unter Hautschäden, Erkrankungen der Atmungsorgane und Blindheit. Bei Kindern in der betroffenen Region wird eine enorme Häufigkeit von Leukämie beobachtet.

Wer dem Mörder die Waffe gibt, um seine Tat durchzuführen, wird im strafrechtlich als Komplize definiert. In der Weltwirtschaft und in der internationalen Politik wird aber niemand der am Genozid beteiligt ist, zur Rechenschaft gezogen: dies ist inakzeptabel im internationalen Kontext wo jeder für seine Taten verantwortlich ist.
 

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