Schlag gegen Menschenrechtler in Türkisch-Kurdistan
Büro des Menschenrechtsvereins in Diyarbakir erneut geschlossen
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Bozen,  Göttingen, 16.8.2000

Die Behinderung des als seriös bekannten Menschenrechtsvereins IHD, vor allem dessen Büros in Diyarbakir, nimmt absurde Züge an. Seit 1997 wird dem Verein immer wieder die Arbeit verboten, werden seine Räume versiegelt und seine Unterlagen beschlagnahmt. Das bislang letzte Verbot erfolgte am Samstag, dem 12.August 2000, 30 Minuten nachdem die Geschäftsräume wieder geöffnet worden waren. Wann der IHD in Diyarbakir wieder arbeiten kann, ist nicht bekannt.

Das IHD-Büro in Diyarbakir, dem Siedlungszentrum der Kurden in der Südost-Türkei, ist wegen seines pro-kurdischen Engagements seit Jahren besonderen Schikanen ausgesetzt. 1997 wurde dem Verein die Arbeit schon ein mal für drei Jahre verboten, nachdem er Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen der türkischen Armee, über zwangsgeräumte und zerstörte Dörfer dokumentiert und 132 Fälle an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergeleitet hatte. Türkische Behörden bezichtigten ihn deshalb der staatsfeindlichen Propaganda.

Durch Gerichtsbeschluss konnte der Verein am 19. April 2000 seine Arbeit wieder aufnehmen, wurde jedoch 21 Tage später von dem Gouverneur für den Ausnahmezustand der Provinz erneut für drei Monate verboten. Gegen dessen Entscheidungen ist kein Einspruch möglich. In dieser kurzen Zeit hatten sich allein 35 Folteropfer beim IHD-Büro gemeldet, von denen 12 mit dessen Unterstützung Klage gegen die Folterer einreichen wollten. Die erneute Schließung des Büros des Menschenrechtsvereins am 12. August bildet den vorläufigen Höhepunkt einer lange Reihe von Schikanen, Willkürmaßnahmen und zum Teil lächerlichen Verboten. So waren bereits im Mai 2000 293 Musikkassetten mit kurdischer Musik und teilweise auch Sprache, eine satirische Zeitschrift sowie alle kurdischen Zeitungen im kurdischen Gebiet, in dem noch immer der Ausnahmezustand gilt, verboten worden.
 

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