Schlag gegen
Menschenrechtler in Türkisch-Kurdistan
Büro
des Menschenrechtsvereins in Diyarbakir erneut geschlossen |
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Bozen,
Göttingen, 16.8.2000
Die Behinderung des als seriös
bekannten Menschenrechtsvereins IHD, vor allem dessen Büros in Diyarbakir,
nimmt absurde Züge an. Seit 1997 wird dem Verein immer wieder die
Arbeit verboten, werden seine Räume versiegelt und seine Unterlagen
beschlagnahmt. Das bislang letzte Verbot erfolgte am Samstag, dem 12.August
2000, 30 Minuten nachdem die Geschäftsräume wieder geöffnet
worden waren. Wann der IHD in Diyarbakir wieder arbeiten kann, ist nicht
bekannt.
Das IHD-Büro in Diyarbakir,
dem Siedlungszentrum der Kurden in der Südost-Türkei, ist wegen
seines pro-kurdischen Engagements seit Jahren besonderen Schikanen ausgesetzt.
1997 wurde dem Verein die Arbeit schon ein mal für drei Jahre verboten,
nachdem er Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen der türkischen
Armee, über zwangsgeräumte und zerstörte Dörfer dokumentiert
und 132 Fälle an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
weitergeleitet hatte. Türkische Behörden bezichtigten ihn deshalb
der staatsfeindlichen Propaganda.
Durch Gerichtsbeschluss konnte
der Verein am 19. April 2000 seine Arbeit wieder aufnehmen, wurde jedoch
21 Tage später von dem Gouverneur für den Ausnahmezustand der
Provinz erneut für drei Monate verboten. Gegen dessen Entscheidungen
ist kein Einspruch möglich. In dieser kurzen Zeit hatten sich allein
35 Folteropfer beim IHD-Büro gemeldet, von denen 12 mit dessen Unterstützung
Klage gegen die Folterer einreichen wollten. Die erneute Schließung
des Büros des Menschenrechtsvereins am 12. August bildet den vorläufigen
Höhepunkt einer lange Reihe von Schikanen, Willkürmaßnahmen
und zum Teil lächerlichen Verboten. So waren bereits im Mai 2000 293
Musikkassetten mit kurdischer Musik und teilweise auch Sprache, eine satirische
Zeitschrift sowie alle kurdischen Zeitungen im kurdischen Gebiet, in dem
noch immer der Ausnahmezustand gilt, verboten worden.
Eine Publikation
der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung
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di Vieste