Anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Sudan

Kritik an Menschenrechtspolitik der EU - Sudanesisches Regime nicht rehabilitieren!

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Bozen/Göttingen, den 6. Juli 1999


Anlässlich des 10. Jahrestages der Machtergreifung Generalleutnants Omar al Bashir im Sudan hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der Europäischen Union (EU) am Dienstag Doppelstandards in ihrer Menschenrechtspolitik vorgeworfen.Es sei eine Verhöhnung der mindestens 2,5 Millionen Opfer des Völkermordes im Südsudan, wenn sich nun Frankreich, Grossbritannien und Deutschland ungeachtet des andauernden Genozids um eine Rehabilitierung des sudanesischen Militärregimes bemühe. Der französische Minister für Entwicklungshilfe, Charles Josselin, hatte am 8. Juni 1999 erklärt, Frankreich werde sich für eine Verbesserung der Beziehungen der EU zum Sudan einsetzen. Auch in den Aussenministerien in Bonn und London wird Interesse an einem Ausbau der Beziehungen zu Khartum signalisiert. Wegen der Unterstützung des internationalen Terrorismus war das Regime in den letzten Jahren weltweit geächtet und isoliert worden.

"Die markigen Erklärungen des britischen Premierministers Tony Blair während des Kosovo-Krieges, eine neü Ära des Schutzes der Menschenrechte habe begonnen, sind leere Worthülsen, wenn die EU zugleich Völkermörder aufwer-tet," kritisierte die GfbV. Bashirs Junta sei für schwerwiegende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich. So würde die sudanesische Luft-waffe im Südsudan gezielt Splitterbomben über Krankenhäusern abwerfen. Mit-arbeiter internationaler Hilfsorganisationen berichteten, am 20. Juni 1999 seien die Hospitäler der Städte Kajo-Keji, Yei und Maridi Ziel von Luftangriffen ge-wesen. Die Krankenhäuser von Maridi und Yei waren am 5. Mai schon einmal bombardiert worden. Während Mitarbeiter des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Stadt Akak die Verteilung von Hilfsgütern für die hungernde Bevölkerung vorbereiteten, seien am 16. Mai Bomben auf die Stadt gefallen. "Zwischen Januar 1998 und Januar 1999 wurden mindestens 22 Mal zivile Ziele im Südsudan und den Nuba-Bergen von Flugzeu-gen der sudanesi-schen Luftwaffe angegriffen", erklärte die GfbV. Die Bombardierungen verun-sichern die Flüchtlinge und veranlassen internationale Hilfsorganisationen, ihre humanitäre Arbeit einzustellen.

Auch im Nordsudan würden die Menschenrechte systematisch verletzt. So seien 25 Studentinnen und Studenten am 15. Juni von einem Schnellgericht zu 40 Peitschenhieben verurteilt worden, weil die Studentinnen es gewagt hatten, bei einem Picknick in der Öffentlichkeit Hosen zu tragen. Wie wenig die Pressefrei-heit gesichert ist, sei deutlich geworden, als am 22.Juni drei Herausgeber von Tageszeitungen wegen der Veröffentlichung regierungskritischer Informationen angeklagt wurden. Ihre Zeitungen hatten Reden von Oppositionspolitikern publiziert.
 

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