An das "Team Governance" Generalsekretariat der Europäischen Kommission
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Schutz und Förderung von Menschenrechten wird zu einer wichtigen Aufgabe im Rahmen künftiger Politikgestaltung in einer erweiterten Union werden. In der Zuschreibung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, der sogenannten Kompetenzabgrenzung, stellt die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Definition der Rolle der Union als verantwortlichem Akteur im globalen Maßstab einen Schwerpunkt dar. Menschenrechtspolitik muss als Querschnittsaufgabe betrachtet werden, die auch in anderen Politikbereichen viele Gremien und Verwaltungsorgane betrifft.
Der Dialog mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren wird immer wichtiger in den
verschiedenen Ansätzen "Guten Regierens". Dabei
begrüßt die Europa-AG im Forum Menschenrechte die
Auffassung der Kommission, dass eine demokratische Form der
Partnerschaft zwischen den unterschiedlichen Politikebenen und
Verwaltungen in Europa gefunden werden muss. Voraussetzung
für die nachhaltige Entwicklung Europäischen Regierens
sind folgende Faktoren:
Demokratische
Legitimation, Rechtstaatlichkeit, Effizienz, Transparenz und
Rechenschaftspflicht.
Die Optimierung
politischer Steuerungsprozesse durch verstärkte Vernetzung
externer und interner Entscheidungsträger zum Zweck der
Effektivitätssteigerung findet aber in einem Spannungsfeld
statt.
Die Beteiligung
zivilgesellschaftlicher Akteure mit ihren europäischen,
nationalen und regionalen Gliederungen sowie ein demokratisches
und offenes Beteiligungsverfahren benötigt einen neuen
zeitlichen Rahmen. Ein unter strikten Effektivitätskriterien
organisierter schneller Entscheidungsprozess stellt
Nichtregierungsorganisationen vor unlösbare Aufgaben.
Kommunikationsprozesse und Willensbildung brauchen Zeit, sollen
sie sich nicht zu reinem Lobbyismus entwickeln und damit in
Widerspruch zum Anspruch auf Transparenz und Effektivität
geraten.
Auch neue Hilfsmittel
in Gestalt elektronischer Medien und Internet-Technologien
können den Dialogprozess nur unterstützen und
dürfen nicht als Ersatz dafür angesehen
werden.
Eine Einführung strukturierter Konsultationsverfahren sollte die Vielfalt an Organisationsformen berücksichtigen. Unter Berücksichtigung von Subsidiarität und der Bewahrung föderaler Strukturen verbietet sich eine zu enge Beschränkung bei der Mandatierung. Zur Mitwirkung am politischen Gestaltungsprozess sollen auch Organisationen zugelassen werden, die nicht in allen Mitgliedstaaten vertreten sind. Eine zu zentralistische Orientierung und ein zu hoher Anspruch an Institutionalisierung widerspricht dem Charakter zivilgesellschaftlicher Kultur. Verschiedene politische Kulturen und nationale oder regionale Besonderheiten sollen erhalten bleiben und Berücksichtigung finden.
Diese besonderen Voraussetzungen und Anforderungen müssen nicht nur in den Konsultationsverfahren Berücksichtigung finden. Gleiches gilt auch für die Entwicklung von Förderrichtlinien und finanziellen Förderprogrammen, die im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen NGOs und EU-Kommission einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Transparenz, Effektivität und Rechenschaftspflicht bleiben in diesem Bereich ebenfalls wichtige Prüfsteine.
Die Veröffentlichung der Ad-hoc-Gremien im Konsultationsverfahren ist im Sinne von Transparenz zu erwarten. Über Kriterien für eine aktive Beteiligung muss öffentlich diskutiert werden.
Europäische
Bürgerinnen und Bürger haben große Sympathien
für Ziele und Ideale, die in der Integration der Union ihren
Niederschlag gefunden haben und weiterhin gefördert werden
müssen. Misstrauen gegenüber anonymen Strukturen und
einem elitären Politikstil aber werden noch zunehmen, wenn
eine demokratische Reform nicht gelingt.
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