|
Auf scharfe Kritik des
Österreichischen Volksgruppenzentrums stößt das
Vorhaben von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel für eine
plakative Staatszielbestimmung zu Volksgruppen in der
österreichischen Bundesverfassung. Laut Begutachtungsentwurf
des Bundeskanzlers soll eine "Staatszielbestimmung zu
Volksgruppen" im Artikel 6a der Bundesverfassung verankert werden
(Wortlaut: "Die Republik Österreich (Bund, Länder und
Gemeinden) bekennt sich zu ihren Volksgruppen und deren
historisch gewachsener sprachlicher und kultureller Vielfalt".)
und gleichzeitig die im Artikel 19 Staatsgrundgesetz festgelegten
Grundrechte der österreichischen Volksgruppen aufgehoben
werden. Das Österreichische Volksgruppenzentrum verurteilt
die Pläne Schüssels als "Anschlag auf den
Österreich ohnehin sehr dürftigen rechtlichen Schutz
der Volksgruppen".
"Eine pharisäerhafte Bestimmung, die der internationalen Öffentlichkeit den Eindruck eines positiven Handelns der schwarz-blauen Regierung vermitteln soll, wird in Wahrheit dazu benützt um existenzielle Rechte, wie das unverletzliche Recht auf Wahrung und Pflege der Nationalität und Sprache, die Gleichberechtigung der Minderheitensprachen in Schulen, vor Ämtern und im öffentlichen Leben sowie das Recht der Erlernung der zweiten Landessprache aus dem österreichischen Grundrechtekatalog zu streichen. Dies wäre gleichbedeutend mit einer ersatzlosen Streichung der Grundrechte auf Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Kultfreiheit und Freiheit der Wissenschaft und Kunst, ebenfalls festgelegt in Staatsgrundgesetz 1867" heißt es in einer Presseaussendung des Österreichischen Volksgruppenzentrums.
"Die schlimmsten Pessimisten haben unter der schwarz-blauen Koalition einen Stillstand in der Minderheitenpolitik befürchtet, Schüssel räumt mit dem Minderheitenschutz gleich ganz auf und will die einzige autonome (nicht durch Staatsvertrag gesicherte) substantielle Verfassungsnorm zum Schutz der Minderheiten aufheben. Die internationalen Beobachtungsmaßnahmen haben schneller als befürchtet einen tiefen Sinn bekommen, jetzt ist eine Reaktion Europas befordert, sagte der Präsident des Österreichischen Volksgruppenzentrums Mag. Marjan Pipp.
"Diesen Anschlag auf die Grundrechte der österreichischen Volksgruppen würden leider auch einige Grün- und SPÖ-Politiker sowie der Vorsitzende des kroatischen Volksgruppenbeirates, Ivansits assistieren. Diese fordern schon seit Jahren eine derartig nichtssagende Staatszielbestimmung", ergänzte Pipp und forderte von der österreichischen und internationalen demokratischen Öffentlichkeit Unterstützung ein, um zumindest die Streichung der Volksgruppenrechte zu verhindern.
Das
Österreichische Volksgruppenzentrum fordert schon seit
Jahren gemeinsam mit namhaften Rechtswissenschaftern gerade die
Novellierung des Artikel 19 Staatsgrundgesetz um die
zersplitterte Rechtslage zum Schutz der Volksgruppen auf ein
einheitliches Niveau zu heben. Dies wurde nun von der neuen
Bundesregierung, die damit ihr wahres Gesicht gezeigt habe,
unterlaufen. Dagegen müsse man sich wehren, zumindest
solange noch die Möglichkeit dazu bestehe, heißt es in
einer Presseaussendung des Österreichischen
Volksgruppenzentrums.
|