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ORF verletzt Programmauftrag

Beschwerde der Volksgruppen an Bundeskommunikationssenat

Wien, am 6. Februar 2003

Heute richtet das Österreichische Volksgruppenzentrum als Initiator erneut eine Beschwerde an den Bundeskommunikationssenat wegen Missachtung der gesetzlichen Verpflichtung zur Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen in den Sprachen der autochthonen Volksgruppen (§ 5 ORF-Gesetz). Belangt wird der ORF. Mit dieser, von mehr als 500 RundfunkteilnehmerInnen aller fünf in Österreich anerkannten Volksgruppen unterstützten Popularbeschwerde wird begehrt festzustellen:
"dass der Österreichische Rundfunk im Zeitraum vom 01.01.2003 bis 05.02.2003 durch das Unterlassen des Verbreitens von

1.) Hörfunksendungen in den Sprachen der Volksgruppen der Tschechen, Slowaken, Slowenen, Ungarn und Roma in einem angemessenen Ausmaß und an angemessenen Sendeplätzen und/oder
2.) Hörfunksendungen in Slowenisch, die auf terrestrischem Weg in den Siedlungsgebieten der Slowenen in der Steiermark empfangbar sind, und/oder
3.) Fernsehsendungen in den Sprachen der Volksgruppen der Slowaken Tschechen, Ungarn und Roma, und/oder
4.) Fernsehsendungen in den Sprachen der Volksgruppen der Kroaten und Slowenen in einem angemessenen Ausmaß und an angemessenen Sendeplätzen

§ 5 Abs 1 ORF-G verletzt hat."

"Die völlig unzureichenden Sendezeiten für Volksgruppen im ORF widersprechen den Schutznormen des Europarates und erfüllen den Programmauftrag nach dem ORF-Gesetz nicht", erklärte der Präsident des Österreichischen Volksgruppenzentrums, Marjan Pipp anlässlich der Einreichung der Beschwerde. Auch die Beendigung des Kooperationsprojektes "Minderheitenradio in Kärnten" durch den ORF verstoße gegen das ORF-Gesetz und werde mit dieser Beschwerde bekämpft. Der Ball für eine zufriedenstellende Lösung der volksgruppensprachlichen Radio und Fernsehsendungen sei aber bei der Bundesregierung. "Ein erweiterter gesetzlicher Programmauftrag für identitätsstiftende Qualitätsprogramme bedingt adäquate wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber sorgsam so zu gestalten hat, dass eine Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags gewährleistet ist", sagte Pipp. Die österreichischen Volksgruppen können auf Radio- und Fernsehprogramme in ihren Muttersprachen nicht verzichten und Österreich ist aufgefordert der noch unlängst als europaweit vorbildlich gefeierten Staatszielbestimmung zum Volksgruppenschutz endlich Leben einzuhauchen, heißt es in einer Presseaussendung des Österreichischen Volksgruppenzentrums.

Vier Mitarbeiter des slowenischen "Radio dva" in Kärnten führen seit Montag einen vorerst auf eine Woche befristeten Hungerstreik, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Bleibt eine dauerhafte Absicherung für ein ganztägiges slowenisches Radio aus, werden sie Mitte März in einen unbefristeten Hungerstreik treten.

Rückfagen:
Hubert Mikel, Österreichisches Volksgruppenzentrum, Teinfaltstr. 4, 1010 Wien. Tel.: ++43(0)1 5331504, Fax: ++43(0)1 5355887, E-mail: oevz@twinet.net.
Informationen zum Hungerstreik: www.radio-dva.at.


Letzte Aktual.: 6.2.2003 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/3dossier/oevz/presse2003/030206.html | XHTML 1.0 | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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