Heute richtet das
Österreichische Volksgruppenzentrum als Initiator
erneut eine Beschwerde an den Bundeskommunikationssenat
wegen Missachtung der gesetzlichen Verpflichtung zur
Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen in den
Sprachen der autochthonen Volksgruppen (§ 5
ORF-Gesetz). Belangt wird der ORF. Mit dieser, von mehr als
500 RundfunkteilnehmerInnen aller fünf in
Österreich anerkannten Volksgruppen unterstützten
Popularbeschwerde wird begehrt festzustellen:
"dass der Österreichische Rundfunk im Zeitraum vom
01.01.2003 bis 05.02.2003 durch das Unterlassen des
Verbreitens von
1.) Hörfunksendungen in den Sprachen der Volksgruppen
der Tschechen, Slowaken, Slowenen, Ungarn und Roma in einem
angemessenen Ausmaß und an angemessenen
Sendeplätzen und/oder
2.) Hörfunksendungen in Slowenisch, die auf
terrestrischem Weg in den Siedlungsgebieten der Slowenen in
der Steiermark empfangbar sind, und/oder
3.) Fernsehsendungen in den Sprachen der Volksgruppen der
Slowaken Tschechen, Ungarn und Roma, und/oder
4.) Fernsehsendungen in den Sprachen der Volksgruppen der
Kroaten und Slowenen in einem angemessenen Ausmaß und
an angemessenen Sendeplätzen
§ 5 Abs 1 ORF-G verletzt hat."
"Die völlig unzureichenden Sendezeiten für
Volksgruppen im ORF widersprechen den Schutznormen des
Europarates und erfüllen den Programmauftrag nach dem
ORF-Gesetz nicht", erklärte der Präsident des
Österreichischen Volksgruppenzentrums, Marjan Pipp
anlässlich der Einreichung der Beschwerde. Auch die
Beendigung des Kooperationsprojektes "Minderheitenradio in
Kärnten" durch den ORF verstoße gegen das
ORF-Gesetz und werde mit dieser Beschwerde bekämpft.
Der Ball für eine zufriedenstellende Lösung der
volksgruppensprachlichen Radio und Fernsehsendungen sei
aber bei der Bundesregierung. "Ein erweiterter gesetzlicher
Programmauftrag für identitätsstiftende
Qualitätsprogramme bedingt adäquate
wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber
sorgsam so zu gestalten hat, dass eine Erfüllung des
öffentlich-rechtlichen Auftrags gewährleistet
ist", sagte Pipp. Die österreichischen Volksgruppen
können auf Radio- und Fernsehprogramme in ihren
Muttersprachen nicht verzichten und Österreich ist
aufgefordert der noch unlängst als europaweit
vorbildlich gefeierten Staatszielbestimmung zum
Volksgruppenschutz endlich Leben einzuhauchen, heißt
es in einer Presseaussendung des Österreichischen
Volksgruppenzentrums.
Vier Mitarbeiter des slowenischen "Radio dva" in
Kärnten führen seit Montag einen vorerst auf eine
Woche befristeten Hungerstreik, um auf die Situation
aufmerksam zu machen. Bleibt eine dauerhafte Absicherung
für ein ganztägiges slowenisches Radio aus,
werden sie Mitte März in einen unbefristeten
Hungerstreik treten.
Rückfagen:
Hubert Mikel, Österreichisches Volksgruppenzentrum,
Teinfaltstr. 4, 1010 Wien. Tel.: ++43(0)1 5331504, Fax:
++43(0)1 5355887, E-mail: oevz@twinet.net.
Informationen zum Hungerstreik: www.radio-dva.at.