Afghanistan:
Verhaftung
von Helfern gefährdet humanitäre Hilfe für fünf Millionen
Hungernde! |
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Bozen, Göttingen,
8.8.2001
Nach der Festnahme von 24
Mitarbeitern der Hilfsorganisation Shelter Now International (SNI) durch
Taliban-Milizen in Afghanistan hat die Gesellschaft für bedrohte Völker
(GfbV) am Mittwoch vor dem drohenden Zusammenbruch
der notdürftigen Versorgung von fünf Millionen Hungernden gewarnt.
"Mit ihren Übergriffen auf in- und ausländische Helfer gefährden
die Taliban die dringend benötigten Hilfslieferungen aus dem Ausland
und setzen kaltblütig das Leben ihrer Landsleute aufs Spiel", sagte
der Asienreferent der GfbV, Ulrich Delius. "Hilfswerke könnten sich
aus Sorge um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter jetzt tatsächlich aus
Afghanistan zurückziehen." Selbst vor humanitären Einrichtungen
wie Krankenhäusern machten die Taliban nicht Halt. Im Mai hatte die
Religionspolizei ein von Italien unterstütztes Krankenhaus in Kabul
gestürmt, weil sie den Verdacht hatte, dort würden Frauen und
Männer gemeinsam in der Kantine speisen. Das Krankenhaus in Yakawlang
im Siedlungsgebiet der Hazara war am 11. Juni angegriffen worden.
Sowohl die Vereinten Nationen
als auch zahlreiche Geberländer – unter ihnen der stellvertretende
Generalsekretär der Vereinten Nationen Kenzo Oshima und der Vorsitzende
der Afghanistan-Unterstützer-Gruppe, der deutsche Botschafter in Pakistan
Hans-Joachim Daerr - hatten in den letzten Monaten über die zunehmende
Zahl der Übergriffe auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen geklagt
und Konsequenzen angekündigt: Sollte die humanitäre Arbeit weiter
behindert werden, müssten die Hilfslieferungen eingestellt werden.
Die
Vereinten Nationen hatten angedroht, ihre Hilfsprogramme im Wert von 260
Millionen US-Dollar zu stoppen. In der
Afghanistan-Unterstützergruppe haben sich 16 Länder zusammengeschlossen,
die humanitäre Hilfe in Afghanistan leisten.
Die radikal-islamistischen
Taliban setzen nicht nur die Bevölkerung Afghanistans mit extrem rigiden
religiös begründeten Vorschriften unter unerträglichen Druck,
die unter Androhung brutalster Strafen von öffentlicher Auspeitschung
bis hin zur Steinigung durchgesetzt werden. Zunehmend sollen sich auch
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfsorganisationen an diese zum Teil
menschenverachtenden Regeln halten. Längst ist es auch Ausländerinnen
verboten, ein Auto zu steuern. Jetzt ist eine Verordnung geplant, die alle
im Land arbeitenden Ausländer dazu zwingen soll, sich bei der Erteilung
des Arbeitsvisums schriftlich dazu zu verpflichten, das traditionelle islamische
Scharia-Recht zu beachten.
Siehe auch:
Afghanistan:
Sprengung
der Buddhastatuen ist terroristischer Akt gegen Minderheiten - (https://www.gfbv.it/2c-stampa/1-01/2-3-dt.html)
Eine
Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung
bei Nennung der Quelle erwünscht
Una
pubblicazione dell'Associazione per i popoli minacciati. Si prega di citare
la fonte.
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URL: www.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010808de.html
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