Afghanistan:
Verhaftung von Helfern gefährdet humanitäre Hilfe für fünf Millionen Hungernde!
GfbV Logo
Bozen, Göttingen, 8.8.2001


Nach der Festnahme von 24 Mitarbeitern der Hilfsorganisation Shelter Now International (SNI) durch Taliban-Milizen in Afghanistan hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch vor dem drohenden Zusammenbruch der notdürftigen Versorgung von fünf Millionen Hungernden gewarnt. "Mit ihren Übergriffen auf in- und ausländische Helfer gefährden die Taliban die dringend benötigten Hilfslieferungen aus dem Ausland und setzen kaltblütig das Leben ihrer Landsleute aufs Spiel", sagte der Asienreferent der GfbV, Ulrich Delius. "Hilfswerke könnten sich aus Sorge um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter jetzt tatsächlich aus Afghanistan zurückziehen." Selbst vor humanitären Einrichtungen wie Krankenhäusern machten die Taliban nicht Halt. Im Mai hatte die Religionspolizei ein von Italien unterstütztes Krankenhaus in Kabul gestürmt, weil sie den Verdacht hatte, dort würden Frauen und Männer gemeinsam in der Kantine speisen. Das Krankenhaus in Yakawlang im Siedlungsgebiet der Hazara war am 11. Juni angegriffen worden.

Sowohl die Vereinten Nationen als auch zahlreiche Geberländer – unter ihnen der stellvertretende Generalsekretär der Vereinten Nationen Kenzo Oshima und der Vorsitzende der Afghanistan-Unterstützer-Gruppe, der deutsche Botschafter in Pakistan Hans-Joachim Daerr - hatten in den letzten Monaten über die zunehmende Zahl der Übergriffe auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen geklagt und Konsequenzen angekündigt: Sollte die humanitäre Arbeit weiter behindert werden, müssten die Hilfslieferungen eingestellt werden. Die Vereinten Nationen hatten angedroht, ihre Hilfsprogramme im Wert von 260 Millionen US-Dollar zu stoppen. In der Afghanistan-Unterstützergruppe haben sich 16 Länder zusammengeschlossen, die humanitäre Hilfe in Afghanistan leisten.

Die radikal-islamistischen Taliban setzen nicht nur die Bevölkerung Afghanistans mit extrem rigiden religiös begründeten Vorschriften unter unerträglichen Druck, die unter Androhung brutalster Strafen von öffentlicher Auspeitschung bis hin zur Steinigung durchgesetzt werden. Zunehmend sollen sich auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfsorganisationen an diese zum Teil menschenverachtenden Regeln halten. Längst ist es auch Ausländerinnen verboten, ein Auto zu steuern. Jetzt ist eine Verordnung geplant, die alle im Land arbeitenden Ausländer dazu zwingen soll, sich bei der Erteilung des Arbeitsvisums schriftlich dazu zu verpflichten, das traditionelle islamische Scharia-Recht zu beachten.



Siehe auch:
Afghanistan: Sprengung der Buddhastatuen ist terroristischer Akt gegen Minderheiten - (https://www.gfbv.it/2c-stampa/1-01/2-3-dt.html)
 
INDEX
HOME
Eine Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung der Quelle erwünscht 
Una pubblicazione dell'Associazione per i popoli minacciati. Si prega di citare la fonte.
URL: www.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010808de.html
WebDesign & Info @ M. di Vieste