10 Jahre Klimabündnis für indigene Rechte
Das Klimabündnis soll Druck machen für gesicherte indigene Rechte
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Bozen, 9.5.2000

Auf seiner Jahresversammlung in Bozen (vom 16. bis zum 18. Mai 2000) muß das Klimabündnis mit einer eigenen "Bozner Erklärung" die west-europäischen Staaten auffordern, endlich die ILO-Konvention 169 zum Schutz indigener Völker zu unterzeichnen. Bisher haben nur Norwegen, Dänemark und die Niederlande diese Konvention ratifiziert. In dieser Konvention wird in 44 Artikeln nicht nur die Gleichberechtigung von Ureinwohnern in der Arbeits-Welt vorgeschrieben. Vielmehr werden auch spezifische Grundrechte festgelegt, so etwa das Recht auf das eigene Territorium, die eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.
Die EU-Staaten sollen auch dazu bewegt, dafür zu sorgen, daß die UNO endlich die oft versprochene "Deklaration indigener Rechte" als Ergänzung der Allgemeinen Menschenrechte und als bindende Konvention verabschiedet. Das wäre eine Art Wiedergutmachung für zugefügtes Leid an den indigenen Völkern. Eine Wiedergutmachung, um die UN-Dekade indigene Völker (1994-2004) erfolgreich abzuschließen.

Die GfbV appelliert deshalb an die Jahresversammlung des Klimabündnisses, folgende Ergänzungen in die "Bozner Erklärung" aufzunehmen:

1) Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 169 durch die EU-Mitgliedsstaaten und die EU (wie vom Europaparlament 1994 empfohlen);
2) Einbeziehung der Rechte indigener Völker in die EU-Vertragspolitik (wie in einem Arbeits-Papier der EU-Kommission aus dem Jahr 1997 vorgesehen),
3) Schaffung einer Koordinierungsstelle zu indigenen Völker in der EU-Kommission (vom Europa-Parlament gefordert),
4) Die EU-Staaten sollen die UNO drängen, die von der Working Group for Indigenous Peoples vorgelegte Erklärung über die Rechte indigener Völker als Deklaration und Konvention zu verabschieden.

Siehe auch unser Dossier über die Seattle Deklaration der Indigenen Völker
 

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