Kosovo: Eine Gesamtlösung für die Balkanstaaten

Empfehlungen der Gesellschaft für bedrohte Völker

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Bozen, 16 Juni 1999


Die Gesellschaft für bedrohte Völker ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Kosovaren mit allen geeigneten Mitteln vor weiteren Völkermordverbrechen zu schützen und den Vertriebenen die Möglichkeit zu geben, in ihre Heimatorte zurückzukehren. Daraus leiten wir folgende Empfehlungen ab:

1) keine Verhandlungen mit Slobodan Milosevic, den anderen vom Den Haager Tribunal angeklagten und bisher nicht belangten mutmaßlichen Kriegsverbrechern.

2) Einrichtung eines Protektorates Kosovo von UNO und EU unter dem Schutz einer internationalen Friedenstruppe unter Führung der NATO;

3) rasche, wirksame und grpßzügige Hilfe beim Wiederaufbau der zerstörten Dörfer und Städte

4) Erhaltung der Einheit und des multiethnischen Charakters des Kosovo, d.h. keine Teilung des Gebietes sowie Minderheitenschutz für Serben, Montenegriner, Bosniaken, Türken, Tscherkessen und Roma.

5) Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechtes der Kosovaren, d.h. Durchführung eines Referendums über den künftigen völkerrechtlichen Status des Kosovo drei Jahre nach Beginn der Rückkehr.

Aufgrund der Erfahrungen mit anderen Fluchtbewegungen durch Krieg und Völkermord erscheint es der GfbV als dringend geboten, daß die Rückkehr der Vertriebenen noch in diesem Jahr einsetzen kann. Ansonsten könnten die Kosovaren auf Dauer zu einem Leben in Zelten bzw. zur Weiterwanderung in westliche Industriestaaten gezwungen werden. Da UNO-Truppen dem Völkermord in Bosnien-Herzegovina tatenlos zugesehen haben, kann nur die NATO für die Sicherheit der Rückkehrer garantieren. Nachdem die Kosovaren Opfer von Völkermord wurden, wäre ein Verbleib serbischer Truppen im Kosovo und das Festschreiben einer Autonmielösung im Sinne des Vertrages von Rambouillet nicht mit einem dauerhaften Frieden für sie zu vereinbaren.

Darüberhinaus verlangt die GfbV eine umfassende Friedenslösung, durch die alle Menschen, die durch Krieg und Völkermord auf dem Balkan seit 1991 zu Vertriebenen und Flüchtlingen wurden, in ihre Heimatorte in Bosnien-Herzegovina, der kroatischen Krajina, dem Sandzak und der Wojwodina zurückkehren können.


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