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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Jahreshauptversammlung der Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) fordern die NATO und ihre
Mitgliedstaaten dazu auf, den Prinzipien des
humanitären Völkerrechts, mit denen sie ihre
militärische Intervention in Jugoslawien legitimiert
haben, auch gegenüber ihrem Partner Türkei
Geltung zu verschaffen.
In Kurdistan wurden seit 1990 mindestens 3.428 kurdische Dörfer zerstört. Der Krieg hat mehr als 2,5 Millionen Vertriebenen und 40.000 Todesopfern verursacht, wobei 90% davon Kurden. Die türkische Armee zerstört die Lebensgrundlage der kurdischen Zivilbevölkerung und in vielen Regionen werden Flüchtlinge gezielt Hunger und Epidemien ausgesetzt . Schwere Menschenrechtsverletzungen durch türkische Sicherheitskräfte sind an der Tagesordnung: Kurdische Lehrer, Politiker, Unternehmer werden ermordet, gefoltert oder verschwinden spurlos.
Bei ihrer Intervention in Jugoslawien beruft sich die NATO darauf, daß sie schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auch ohne einen entsprechenden Auftrag der Vereinten Nationen verhindern müsse. Außerhalb ihres Bündnisgebietes will sie durchsetzen, daß die vertriebenen Kosovo-Albaner in ihre Heimatorte zurückkehren können. Doch die NATO wird diesem hohen Anspruch nicht gerecht, wenn sie in ihren Reihen einen undemokratischen Staat duldet, der Völker- und Menschenrecht systematisch verletzt.
Deshalb ruft die GfbV den NATO-Rat dazu auf,
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