Warum eine "Arbeitsmappe Menschenrechte" und wie kann man damit arbeiten?
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Bozen, den 13. Mai 1999


Aufgrund der Anregungen von verschiedener Seite kamen wir zu der Überzeugung, daß Unterrichtseinheiten zum Thema Menschenrechte für Südtirols Oberschulen von nöten seien. Nicht etwa, weil es zu diesem Thema an Literatur fehlte –das Jahr 50 nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte war geradezu gekennzeichnet von einer Flut von diesbezüglichen Veröffentlichungen. Wir hatten vielmehr die Idee einer Informationsbrochure vor Augen, welche sich nicht darauf beschränken sollte, zentrale Menschenrechte theoretisch abzuhandeln oder zusammenhanglos Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, sondern einen möglichst unmittelbaren Weg zwischen kodifiziertem Recht und Alltag in der Menschenrechtsarbeit aufzeigen sollte. Ausgehend von den Menschenrechtsverletzungen, die uns von den Medien in sehr selektiver und gefilterter Art und Weise Tag für Tag übermittelt werden, sollte unser Versuch des Brückenschlags zwischen Theorie und Praxis die Aufmerksamkeit von Schülern und Interessierten in mehrere Richtungen lenken:

erstens, daß es kodifizierte Rechte gibt, auf die sich Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder, wenn diesen die Stimme verweigert wird, Menschenrechtsorganisationen berufen können (aus diesem Grund wird im Text über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus auch auf andere Rechtsquellen verwiesen);

• zweitens, daß es Menschen und Organisationen gibt, die sich für die Beachtung der Rechte einsetzen bzw. gegen deren Mißachtung eintreten und tagtäglich konkrete Menschenrechtsarbeit auf verschiedenen Ebenen leisten;

• drittens, daß es relativ einfach und sehr willkommen ist, Menschenrechtsorganisationen beizutreten und diese durch eigene Ideen und Arbeit oder durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden zu unterstützen. Bis auf wenige Ausnahmen unterhalten sämtliche in der Arbeitsmappe vorgestellten Organisationen eine oder mehrere Sektionen in Südtirol oder haben hier sogar ihren Sitz.

Das Ergebnis sind zehn in einem Ordner gesammelte Hefte, deren jedes jeweils ein oder zwei Menschenrechte zum Inhalt hat und von einem oder mehreren in der Menschenrechtsarbeit tätigen Fachleuten bearbeitet wurde. Es wurden dabei auch Rechte wie jenes auf Heimat, das Recht auf Bildung in der Muttersprache oder das Recht auf eine gesunde Umwelt ecc. eingeflochten, die als solche niemals explizit niedergeschrieben wurden, die sich jedoch aus dem Kontext einer Reihe von Bestimmungen verschiedener Menschenrechtskodifizierungen ergeben oder immerhin ablesen lassen. Der Umstand, daß sie als eigenständige, dem Anschein nach bereits festgeschriebene Rechte in diese Unterrichtseinheit aufgenommen wurden steht für unsere Forderung nach ausdrücklicher rechtlicher Festschreibung und Verankerung eines bereits zum Teil bestehenden weltweiten Konsenses.

Zwölf Themen bearbeitet von zwölf verschiedenen Autoren, das bedeutet trotz des oben vorgestellten Schemas zwölf verschiedene Herangehensweisen an ähnliche Problemstellungen. Daher finden sich in der vorliegenden Arbeitsmappe für Menschenrechte sowohl Beiträge, bei welchen der Autor verstärkt über visuelle Eindrücke, streiflichtartig eingestreute Erzählungen, lose Sätze, Fakten und Fragen an das Thema heranging, als auch solche, die durch eine klare und konsequente Ausformulierung der Gedanken gekennzeichnet sind. Wir waren der Meinung, daß diese Vielfalt eine Bereicherung darstelle.

In bezug auf die Sprache entschieden wir uns für eine zweisprachige Fassung der Unterrichtseinheit, wobei wir uns aus Überzeugung, zum Teil aber auch aus Kostengründen darauf einigten, die in einem angestrebt ausgewogenen Verhältnis deutsch oder italienisch verfaßten Beiträge in der jeweils anderen Landessprache lediglich in Form eines Exzerpts widerzugeben. Die Kurzfassung in der eigenen Muttersprache sollte Appetit machen, um sich auf die eingehenden Ausführungen in der jeweils anderen Sprache einzulassen. Dem Vorwurf, die unsere Provinz bereichernde dritte Landessprache nicht berücksichtigt zu haben, können wir uns aufgrund lediglich einer ladinischen Kurzversion (im Beitrag "Recht auf Bildung in der Muttersprache") nur begrenzt entziehen.

Die Beiträge "Recht auf Heimat" und "Recht auf Bildung in der Muttersprache" wurden in einem Heft zusammengefaßt. Die brisante Thematik dieser Beiträge, dargestellt in den drei Landessprachen, sollte Lehrer/innen in besonderer Form dazu anregen, die fächerübergreifende Zusammenarbeit zu suchen. Über die Auseinandersetzung mit dem Inhalt sollten die Schüler zur Auseinandersetzung mit der eigenen bzw. der jeweils anderen Sprache geführt werden. Durch gleiche Inhalte in den verschiedenen Sprachfächern wird also ein gemeinsamer Nenner geschaffen, der zum Ausgangspunkt vielschichtiger Diskussionen werden kann, welche eine eigene Standortbestimmung geradezu herausfordern.

Die Grenze zwischen Menschenrechtsthemen und dem Alltag wird dadurch durchlässig und die Folge sollten Sensibilisierung und Verständnis für das eigene Umfeld sein. Eine höchst notwendige Entkrampfung des fast zwanghaften Kehrens vor fremden Haustüren und des allzu bequemen Extrapolierens der Menschenrechtsdiskussionen auf möglichst abseits gelegene Bereiche könnte dadurch gewährleistet werden.
Abschließend möchten wir alle im Bildungsbereich tätigen Personen dazu ermuntern, diese Arbeitsmappe möglichst vielseitig im Unterricht einzusetzen und zu verwenden. Treten Sie mit uns in Verbindung, laden Sie unsere Fachleute zu Schulbesuchen ein oder betreiben Sie mit Ihren Schützlingen "Feldforschung" und kommen Sie uns in unseren "Kampfstuben von Papier und Feder" besuchen. Wir stellen uns und unsere Anliegen jederzeit gerne vor, denn ohne die Utopie, daß wir morgen durch eine an der Basis ansetzenden Sensibilisierung für Recht und Unrecht eine vielleicht humanere Welt vorfinden, würden unsere Kräfte bald versiegen.

Günter Falser



Die Mappe kann bei der Gesellschaft für bedrohte Völker - Südtirol, Lauben 49, 39100 Bozen, Tel/Fax 0471/972240, zu folgenden Preisen bestellt werden:
Einzelheft: L. 2.000
vollst. Mappe: 1-15 Exemplare L. 15.000 pro Stück, ab 16 Exemplare L. 12.000. 1 Freiexemplare bei Bezug eines Klassensatzes.

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