Respekt vor der kleinsten Sprachgruppe
Landeshauptmannn Durnwalder und das Ladinische
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Bozen/Bulsan, 4.10.2000

Zu der Aussendung der Gesellschaft für bedrohte Völker zum Gebrauch des Ladinischen durch das Land stellt der Landeshauptmann klar:
 
Wenn der Autor dieser Pressemitteilung von einer "Tolomeischen Situation in Ladinien" spricht, dann ist dies eine untragbare Übertreibung. Ettore Tolomei und mit ihm das faschistische Regime haben die gewachsenen Südtiroler Orts- und Flurnamen zwangsübersetzt und deren Gebrauch bei Strafe untersagt. Niemand in Südtirol - weder von deutscher noch von italienischer Seite - würde es auch nur wagen, heutzutage die gewachsenen ladinischen Flur- oder Weilernamen zwangszuübersetzen, geschweige denn deren Gebrauch zu verbieten.

Dass es heute noch immer mit dem Gebrauch der ladinischen Toponomastik und der ladinischen Sprache einige Schwierigkeiten gibt, sei nicht bestritten, doch ist es zu billig, die Schuld daran alleinig den Landesbehörden in die Schuhe zu schieben.

Die Landesverwaltung bemüht sich auf vielen Ebenen, den Gebrauch der ladinischen Sprache aufzuwerten und zu fördern. Gerade vor kurzem habe ich beispielsweise den Gemeindevertretern in den beiden ladinischen Tälern ein Schreiben zukommen lassen, mit der Aufforderung, das Ladinische bei den Straßenschildern an erster Stelle zu setzen.

Ebenso hat die Landesregierung erst kürzlich beschlossen, an den Landesgrenzen Tafeln in den drei Landesprachen, also auch in ladinischer Sprache, aufstellen zu lassen. Zudem erhalten die ladinischen Gemeinden vom Land seit Jahren Sonderzuwendungen zum Ausgleich der Mehrbelastung infolge der Dreisprachigkeitspflicht.
Um die Dreisprachigkeit in Ladinien ist es aber bei weitem nicht so schlecht bestellt, wie der Autor der Pressemitteilung glaubhaft machen will. Sicher, wir müssen (und wir werden) uns alle bemühen, den Angehörigen der dritten und ältesten Sprachgruppe im Lande das Recht auf den Gebrauch ihrer Muttersprache sicherzustellen, dort wo dies vorgeschrieben ist, aber auch dort, wo dies möglich und angebracht ist.

Dieses Bemühen muss aber von allen Seiten mitgetragen werden, von der Landesverwaltung (und dort speziell von jenen Ämtern und Dienststellen, welche für ladinische Einrichtungen zuständig sind), von den ladinischen Gemeinden, von den Bediensteten der Außenstellen aller öffentlichen Einrichtungen in den ladinischen Tälern (Staat, Bezirksgemeinschaften, Sozialdienste, Schulstellen, Parkverwaltungen usw.), aber vor allem auch von den Ladinern selbst, indem sie dieses ihr Recht einfordern.

Schwarzmalerei oder gar Übertreibung, wie sie in der Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker betrieben wird, sind dazu sicher nicht der richtige Weg.

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