"Bis der letzte "Zigeuner" das Land verlassen hat"
Gesellschaft für bedrohte Völker veröffentlicht 100-seitige Dokumentation über Massenvertreibung der Roma und Aschkali aus dem Kosovo
Günter Grass unterstützt Forderungen der GfbV
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Bozen, Göttingen, Berlin, Bern, Luxemburg, Sarajevo, Wien, den 07.09.1999
INHALT
Erklärung * Zusammenfassung * Die Massenvertreibung - Opfer und Täter
Roma und Aschkali im Kosovo * Auszug aus den Forderungen der GfbV

Kosovo. Ruine, vom Rauch geschwaerzt. Foto: T. Zuelch.: oben :. Erklärung
Ich habe mich über alle meine großen Bedenken hinweggesetzt und mich für eine Intervention der NATO im Kosovo ausgesprochen, damit die Verbrechen an den Albanern beendet wurden und die Vertriebenen zurückkehren konnten.

Jetzt müssen wir neue Vertreibungen erleben, werden Zeuge, wie sich der Hass fortsetzt, heute gegen die Roma. Deshalb appelliere ich an Aussenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping, die ebenfalls diese grossen Bedenken gegen eine Intervention überwinden mussten, und die nun mit den neuen Verfolgungen der Roma wie der Serben konfrontiert sind, erneut zu handeln.

Auch im Namen der von mir für Roma und Sinti ins Leben gerufenen Stiftung zugunsten des Romavolkes unterstütze ich die Forderungen der Gesellschaft fuer bedrohte Völker.

Günter Grass am 3. September 1999

.: oben :. Zusammenfassung
Kosovo-Albaner haben etwa drei Viertel der Roma- und Aschkali-Minderheiten im Kosovo, vor dem Krieg bis zu 150.000 Menschen, d.h. mindestens 8% der Bevölkerung aus dem Lande gejagt oder in Lagern für "Displaced Persons" im Kosovo zuammengepfercht. Die anderen Flüchtlinge müssen heute in Lagern oder Elendsquartieren der Nachbarländer vegetieren oder sie befinden sich auf der Flucht über die Adria nach Westeuropa. Während und nach dieser Massenvertreibung wurden bis zu zwei Drittel der Häuser der Minderheit in Roma-und Aschkali-Dörfern und Stadtvierteln ausgeplündert, verbrannt oder auf andere Weise zerstört. Die Vertreibungen waren von Drohungen, Einschüchterungen, Misshandlungen, aber auch von einzelnen Entführungen mit anschliessender Folter, von Vergewaltigungen und Morden begleitet.

Die KFOR-Truppen haben die Roma und Aschkali nur unzureichend geschützt, in ihren Dörfern und Stadtteilen häufig gar nicht oder zu spät KFOR-Soldaten stationiert und so die Vertreibung nicht rechtzeitig gestoppt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker wirft den kosovo-albanischen Tätern, insbesondere der UCK, vor, dass sie die Politik der "ethnischen Säuberung" praktizieren. Dabei wurde trotz der vielen Grausamkeiten noch kein Völkermord an den beiden Volksgruppen begangen. Menschen mit dunkler Hautfarbe können heute in den meisten Städten des Kosovo öffentliche Strassen und Plätze nicht mehr ohne Gefahr für Leib und Leben betreten. Nach zahlreichen Gesprächen mit verfolgten Roma und Aschkali legt der Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker International (GfbV), Tilman Zülch, nach einer zweiwöchigen Fact-Finding-Mission im Kosovo eine Dokumentation mit 27 ausgewählten Augenzeugenberichten, sieben Kurzberichten aus zerstörten Städten und vier Zustandsberichten über noch intakte Siedlungen vor. Die Dokumentation enthält ausserdem eine Übersicht über Berichte von Hilfswerken, Menschenrechtsorganisationen und Journalisten über die Vertreibung von Roma und Aschkali seit Kriegsende.

Die GfbV bedauert, dass grosse Teile der kosovo-albanischen Bevölkerung die Vertreibungsverbrechen gutheissen, rechtfertigen und tolerieren und stellt fest, dass kosovo-albanische Parteien, Organisationen, Institutionen und Intellektuelle nicht gegen die Massenvertreibung aufstehen. Die Forderungen der GfbV an die westliche und internationale Gemeinschaft, an NATO, KFOR, EU und UN - schnelle Schaffung von Sicherheit, humanitäre Hilfe für Lager im In- und Ausland und verbliebenen Siedlungen, Bestrafung der Täter, Wiederaufbau und schnelle Rückführung der Roma und Aschkali, keine Rückführung der Roma-Altflüchtlinge aus dem Kosovo - wird von dem Schriftsteller Günter Grass mit einer Erklärung an die Adresse von Joschka Fischer und Rudolf Scharping unterstützt. Die GfbV verurteilt alle Versuche von Seiten der Täter wie anderer Kosovo-Albaner, die Verbrechen an Roma und Aschkali durch Konstruktion einer Kollektivschuld der beiden Gruppen zu legitimieren. Die GfbV stellt fest, dass vielfach Roma und Aschkali, die mit der albanischen Bevölkerung geflüchtet oder Opfer serbischer Verbrechen waren, von den Massenvertreibungen betroffen sind.

.: oben :. Die Massenvertreibung - Opfer und Täter
Nach der NATO-Intervention wandten sich albanische Extremisten, zurückkehrende albanische Flüchtlinge, häufig auch albanische Nachbarn der Roma und Aschkali und vielfach uniformierte und bewaffnete UCK-Mitglieder überall im Kosovo gegen Roma, Aschkali und Serben. Sie bedrohten Kinder, Frauen und Männer vielfach mit dem Tode, schüchterten sie ein und forderten sie - nicht selten mit vorgehaltener Waffe - ultimativ auf, ihre Häuser und Wohnorte zu verlassen. Oft setzten sie ihnen eine Frist von wenigen Minuten oder Stunden. Viele Roma und Aschkali konnten nur mit der Kleidung, die sie auf dem Leibe trugen, entkommen.

In der Regel wurden die Häuser geplündert, Einrichtungsgegenstände, Fernseh- und Videogeräte, Autos und in Einzelfällen auch Traktoren gestohlen. Ironisch sagten uns Aschkali-Familien, die als einzige in ihren Stadtteilen zurückgeblieben waren, die albanische Art zu plündern sei gründlicher als die serbische, weil auch Ziegelsteine und Dachziegel mitgenommen würden. Häufig wurden Wagen der Minderheitenangehörigen angehalten und konfisziert. In der Mehrheit der Fälle wurden dann die Häuser in Brand gesetzt oder mit anderen Mitteln zerstört, in nicht wenigen Fällen aber auch von Nachbarn oder von albanischen Rückkehrern, deren Häuser von serbischen Truppen zerstört worden waren, in Besitz genommen. Nach unseren groben Schätzungen könnten zwei Drittel der Häuser der beiden Minderheitengruppen zerstört worden sein. Aus 32 Städten, Dörfern und Stadtteilen liegen uns Informationen über die vollständige oder teilweise Zerstörung von Roma- und Aschkali-Vierteln vor.

Es kam häufiger zu Misshandlungen, Entführungen, verbunden mit Folter, zu einzelnen Vergewaltigungen und zu Morden. Vielfach sind Menschen verschwunden oder gelten als vermisst. Mindestens in einem Fall wurde ein Rom, ein behinderter Mann, in seinem Haus verbrannt. Die Zahl der Ermordeten oder bei der Vertreibung Umgekommenen ist derzeit schwer zu beziffern. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die albanischen Zeugen zur Zeit in ihrer grossen Mehrheit weder der KFOR noch Vertretern des Haager Tribunals oder westlichen Journalisten Informationen über derartige Verbrechen geben. Die Mehrheit der Roma- und Aschkali-Augenzeugen befindet sich inzwischen ausserhalb des Kosovo. Wir müssen zur Zeit annehmen, dass die Zahl der Morde an Angehörigen dieser Minderheit noch unter 50 liegt und dass andererseits wahrscheinlich mehrere hundert Roma und Aschkali "verschwunden" sind. Weitere Tausende haben seit Beginn der Vertreibungen keinen Kontakt mehr zu Familienangehörigen.

Zu Lasten der Vertreiber gehen wahrscheinlich bereits über 50 Roma und Aschkali, die bei der Flucht über die Adria ertrunken sind, sowie Alte, Kranke, Säuglinge und Behinderte, die in den Nachbarländern an den Folgen der Flucht und den Lagerbedingungen gestorben sind. Dort wird ein Massensterben möglich. Dann müssten den Vertreibern möglicherweise genozidähnliche Handlungen, nach Artikel 3c der Antigenozid-Konvention der Vereinen Nationen, vorgeworfen werden (vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung teilweise herbeizuführen).

In verschiedenen Fällen versuchten albanische Nachbarn - zum Teil mit Erfolg - , sich für die von der Vertreibung bedrohten Roma und Aschkali einzusetzen. Meistens setzten sich aber albanische Extremisten, feindliche Nachbarn oder UCK-Leute durch. In einigen Orten wie z. B. in Podujevo verhinderte die Bevölkerung die Vertreibung der Minderheiten. So durften in Podujeva/ Podujevo über 1.500 Aschkali bleiben. Mancherorts versuchten auch einzelne UCK-Leute, Vertreibungen zu verhindern.

Die Minderheiten-Angehörigen und -Gemeinschaften gaben fast überall den Drohungen nach und verliessen in panischer Angst ihre Heimatorte. Es scheint, dass da, wo Roma- oder Aschkali-Gruppen sich dem Druck nicht beugten, nicht immer massive Gewalt gegen sie ausgeübt wurde.

Wo Roma- oder Aschkali-Gemeinschaften in ihren Dörfern oder Stadtteilen geblieben sind, müssen sie dennoch mit Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen rechnen, wenn sie ihre Siedlung oder das Stadtgebiet verlassen. In Podujeva/ Podujevo etwa klagen die Angehörigen der Aschkali, dass sie ausserhalb der Stadt ihrer Arbeit nicht nachgehen können und massiv bedroht werden. Eine 16-köpfige Aschkali-Familie, die einer albanischen Familie in Pristina während der Kriegsmonate das Leben rettete, kann z.B. ihren winzigen Hof nicht verlassen. Sie werden bei jedem Versuch, auch nur einzukaufen, massiv eingeschüchtert und sogar angegriffen. Wer sich heute mit dunkler Haut auf Plätze und Strassen des Kosovo wagt, muss damit rechnen, dass er beleidigt, verunglimpft, angerempelt oder sogar misshandelt wird.

Grosse Teile der albanischen Bevölkerung, auch wenn sie nicht an den Übergriffen beteiligt sind, entschuldigt, erklärt oder legitimiert dennoch die kollektive Verfolgung dieser Minderheitengruppen mit der angeblichen Beteiligung von Roma oder Aschkali an Plünderungen, der Beerdigung oder Beseitigung von getöteten Albanern oder die Teilnahme an Kriegsverbrechen. Nur zweimal allerdings konnten Albaner, die derartige kollektive Anschuldigungen erhoben, gegenüber der Gesellschaft für bedrohte Völker bestätigen, dass sie Augenzeugen solcher Akte gewesen waren.

Die überwiegend feindliche Haltung der albanischen Bevölkerung gegenüber den Minderheiten ermöglicht die kollektive Massenvertreibung. Diese wird weiter durch das monatelange Fehlen von lokaler Polizei, Justiz und Verwaltung begünstigt. Die KFOR hat in vielen Fällen die Minderheitenangehörigen unzureichend geschützt, in ihren Siedlungen keine kontinuierliche militärische Präsenz gezeigt, bei Verfolgung von Roma- und Aschkali-Angehörigen häufiger nicht interveniert oder "Auseinandersetzungen" nur angehalten, ohne das Recht auf Wohnung und Gesundheit der Bedrohten durchzusetzen, und hat diese vielfach in die Nachbarländer eskortiert und somit die Vertreibung begünstigt.

Der extremistische Teil der albanischen Bevölkerung hat offensichtlich mit Unterstützung oder Duldung von grossen Teilen der UCK eine Politik der "ethnischen Säuberung" der beiden alteingesessenen Minderheiten der Roma und Aschkali durchgeführt und weitgehend abgeschlossen. "Ethnische Säuberung" verstehen wir hier als Massenvertreibung einer Volksgruppe, ohne den genozidalen Charakter, den die Politik der "ethnischen Säuberung" in Ostslawonien (1991-1992), Bosnien-Herzegowina (1992-1995), der kroatischen Krajina (1995) und im Kosovo (1998-1999) angenommen hatte. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Massenvertreibung der Roma und Aschkali systematischen Charakter hat und von der UCK-Führung gesteürt oder wenigstens toleriert worden ist.

.: oben :. Roma und Aschkali im Kosovo
In der internationalen Berichterstattung der vergangenen Jahre wurde in der Regel von einer Bevölkerungszusammensetzung im Kosovo von 90 Prozent Albanern und 10 Prozent Serben (einschl. der Montenegriner) ausgegangen. Wie bei Volkszählungen in verschiedenen südosteuropäischen Ländern wurde auch im Kosovo die Zahl der Roma und verwandter Gruppen viel zu niedrig angegeben. Ein Grund dafür ist, dass ein erheblicher Teil der Roma sich anderen Gruppen - wie Albanern, Serben, Türken oder "Jugoslawen" - zugehörig erklärte.

Als Roma werden im Kosovo Menschen bezeichnet, deren Muttersprache überwiegend Romanes ist und die als Zweit- und Drittsprache in der Regel Albanisch, Serbisch oder teilweise auch Türkisch sprechen. Etwa die Hälfte der Bevölkerung "indischer Abstammung" definiert sich als Aschkali. Diese Volksgruppe spricht Albanisch als Muttersprache, ist wie - auch die meisten Roma - im Kosovo muslimischer Religion und hat die Kinder auf albanische Schulen geschickt, überwiegend auch in dem Jahrzehnt seit der Zerstörung der Kosovo-Autonomie durch das Milosevic-Regime (1989). Nicht wenige Aschkali, aber auch Roma, sind während der letzten Kriegsmonate (Ende März 1998 bis Anfang Juni 1999) innerhalb des Kosovo oder ins Ausland vor serbischen Truppen geflüchtet. Teile der Aschkali bezeichnen sich nur als "Muslime". Eine Version der Abstammung der Aschkali ist die Herkunft aus Ägypten. So wird u.a. erzählt, sie seien zur Zeit Alexander des Grossen, etwa 300 Jahre vor Christi Geburt nach Südosteuropa gekommen. Diese Darstellung wird von Historikern und Ethnologen offensichtlich nicht gestützt.

Die GfbV hält eine Zahl von 150.000 Roma und Aschkali im Kosovo für realistisch, vor allem wenn die etwa 30.000 Flüchtlinge einbezogen werden, die in den vergangenen Jahren vor Kriegsausbruch im März 1998 das Land verlassen haben. Etwa 20.000 von ihnen dürften sich als geduldete Flüchtlinge in Deutschland aufhalten. Die GfbV hält es für möglich, dass etwa 10.000 Roma nach Italien und in andere westeuropäische Länder, 10.000 nach Mazedonien, bis zu 60.000 nach Serbien und bis zu 20.000 nach Montenegro geflüchtet sind. 20.000 bis 30.000 könnten sich noch im Kosovo befinden.

.: oben :. Auszug aus den Forderungen der GfbV
1. Die führenden kosovo-albanischen Parteien und Institutionen werden aufgefordert, umgehend die Verbrechen an den Volksgruppen der Roma und Aschkali zu verurteilen, öffentlich ihren Schutz zu proklamieren und ihre Mitglieder zu mobilisieren, um in Städten und Dörfern gegen jegliche Diskriminierung und Angriffe gegen diese Minderheiten einzuschreiten. Sie müssen sich für die Versöhnung zwischen der albanischen und der Roma- und Aschkali-Bevölkerung einsetzen.

2. Die KFOR soll gemeinsam mit der internationalen Polizei wirksame Massnahmen zum Schutz der Roma und Aschkali-Siedlungen treffen und in der kosovarischen Öffentlichkeit durchsetzen, dass sich Roma und Aschkali ungehindert in den Städten und Dörfern des Kosovo bewegen können. In allen Roma- und Aschkali-Siedlungen müssen Tag und Nacht KFOR und Polizei zum Schutz der bedrohten Bevölkerung präsent sein.

3. Roma und Aschkali müssen - ihrem prozentualen Anteil an der Bevölkerung entsprechend - in das entstehende Polizeikorps des Kosovo aufgenommen werden. In den Roma- und Aschkali-Siedlungen müssen gemischte Polizeikräfte eingesetzt werden, in denen immer Angehörige der beiden Minderheiten mit mindestens 50 Prozent vertreten sind.

4. Roma und Aschkali müssen - ihrem prozentualen Anteil an der Bevölkerung entsprechend - bei der Einstellung von Arbeitskräften in den Betrieben berücksichtigt werden. Bis zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung muss die UN-Verwaltung auf die angemessene Beteiligung der ethnischen nicht-albanischen Minderheiten des Kosovo bei der Stellenverteilung achten.

5. Die UN-Administration muss umgehend öffentlich erklären, dass das Eigentum der geflüchteten und vertriebenen Roma- und Aschkali-Bevölkerung unantastbar ist und dass jede Besetzung von Häusern, Grund und Boden, Betrieben und sonstigem Eigentum der Minderheiten als krimineller Akt betrachtet wird.

6. Die UN-Administration muss sofort mit dem Wiederaufbau der zerstörten Siedlungen der Roma und Aschkali beginnen. Dieser Wiederaufbau muss voll aus dem Wiederaufbaufond für den Kosovo bestritten werden. Die albanischen Extremisten müssen spüren, dass sie mit der Zerstörung des Eigentums der Minderheiten auch die Wiederaufbaumittel der albanischen Mehrheit beeinträchtigen.

7. UNO und NATO werden aufgefordert, parallel zu dem beginnenden Wiederaufbau mit der Repatriierung der seit dem März 1998 bzw. seit Mitte Juni 1999 in die Nachbarstaaten Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina sowie nach Italien oder in andere westeuropäische Staaten geflüchteten Roma und Aschkali zu beginnen.

8. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, die kosovarischen Flüchtlinge der Minderheitengruppen der Roma und Aschkali, die vor Kriegsbeginn im Kosovo bereits als Flüchtlinge in ihren Ländern anerkannt oder geduldet wurden, sowie jene, die während der Kriegsmonate aufgenommen wurden, bis zur Lösung der Nationalitätenfrage nicht in den Kosovo abzuschieben. Ihnen droht dort Gefahr für Leib und Leben.

9. Wir appellieren insbesondere an die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Österreich, eingedenk der Verfolgung von Sinti und Roma im Dritten Reich, sich in den europäischen und internationalen Institutionen für Roma und Aschkali einzusetzen. Deutschland muss seinen Einfluss im Kosovo für das Wohl dieser bedrohten Minderheiten nutzen.

10. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den von Adem Demaci gegründeten kosovarischen Rat zur Verteidigung der Menschenrechte und Freiheiten (Council for the Defence of Human Rights and Freedoms CDHRF) in einem Gespräch in Pristina gebeten, sich jetzt konseqünt und vordringlich für die Rechte der Minderheiten der Serben, Roma und Aschkali einzusetzen. Der Rat wird insbesondere gebeten, sein weit verzweigtes Mitarbeiternetz für die Sicherheit der Roma und Aschkali einzusetzen, öffentlich in Städten und Gemeinden für sie einzutreten, ihre Siedlungen regelmässig aufzusuchen, Menschenrechtsverletzungen an ihnen zu dokumentieren und ihre Rückkehr aktiv zu unterstützen. Ausserdem appelliert die GfbV an den Rat, Angehörige von Minderheiten zur aktiven Mitwirkung einzuladen.


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