|
|
Ausgangspunkt eines wirksamen Minderheitenschutzes sei das Diskriminierungsverbot, dem im Entwurf der Grundrechtecharta ein viel zu geringer Stellenwert eingeräumt werde, kritisierte Andreas Selmeci, stellvertretender Leiter der GfbV-Menschenrechtsarbeit, in Berlin. Die EU müsse in Analogie zum Paragraphen zur Gleichstellung von Mann und Frau im Artikel über das Diskriminierungsverbot den Paragraphen hinzufügen: "Die EU fördert die Chancengleichheit der Angehörigen autochthoner sprachlicher und ethnischer Minderheiten und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie fördert europäische Minderheitensprachen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Minderheitenregionen."
Europa sei weiter mit den Genozidverbrechen auf dem Balkan konfrontiert. In Den Haag müssen sich heute europäische Politiker für Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor allem an den bosnischen Muslimen verantworten. Völkermord sei die schlimmste Konsequenz von Diskriminierung und zugleich die radikalste Leugnung des Rechtes auf Leben. Deshalb schlage die GfbV vor, dem Artikel zum Recht auf Leben in der Charta einen Paragraphen hinzuzufügen: "Die EU setzt sich für die Verhütung bzw. Beendigung und Strafverfolgung von Angriffskrieg, Völker- und Sozialschichtenmord, Massenvertreibung und anderen schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein."
"Während die Bundesregierung im Ausland und insbesondere in Osteuropa die Menschenrechte der Minderheiten anmahnt, vernachlässigt sie im eigenen Land ihre Pflichten", kritisierte der GfbV-Vorsitzende Tilman Zülch in Göttingen. Die vier autochthonen Minderheiten würden im Grundgesetz noch immer nicht erwähnt. Den Sorben würden die Finanzmittel gekürzt, die friesische Sprachgruppe nur mit einem lächerlichen Betrag von 100.000 Mark gefördert. Die Schutzfunktion für deutschsprachige Minderheiten in Osteuropa werde unzureichend wahrgenomen. Dort würden Konsulate geschlossen und Mittel gekürzt. Im Kosovo reiche der Beitrag Deutschlands, die Massenvertreibung der nichtalbanischen Minderheiten – insbesondere der Roma und Aschkali - zu verhindern, bei weitem nicht aus (Siehe auch unser Dossier über Roma und Aschkali [hier]).
Die Forderung nach Aufnahme eines effektiven Minderheitenschutzes in die EU-Grundrechtecharta wird ein Vertreter der GfbV International zudem Ende April im Europäischen Parlament in Brüssel vortragen.
Siehe auch unser Dossier
über Sprachenrechte [hier]
|