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Leider hat vor kurzem die italienische Regierung klar gemacht, daß sie sich gegen jedes gesetzliche Regelwerk wendet, das indigene Rechte vorsieht. Italien begründete die Ablehnung der gemeinsamen EU-Erklärung zur Biodiversität beispielsweise damit, daß es in der EU keine indigene Völker gibt (siehe Presserklärung vom 30.5.2000). Die GfbV wird deshalb die Jahresversammlung der 60 italienischen Gemeinden im Klimabündnis (davon sind 55 Südtiroler Gemeinden) im Herbst auffordern, die Regierung in Rom zu einer indigenenfreundlicheren Position zu bewegen.
Bedauerlich ist, daß das Klimabündnis in seiner "Bozner Erklärung" die EU-Staaten nicht dazu drängt, die UNO zur Verabschiedung der "Deklaration indigener Rechte" als Ergänzung der Allgemeinen Menschenrechte und als bindende Konvention zu bewegen. Das wäre eine Art Wiedergutmachung für zugefügtes Leid an den indigenen Völkern. Eine Wiedergutmachung, um die UN-Dekade indigene Völker (1994-2004) erfolgreich abzuschließen.
Die GfbV wird deshalb die
italienischen Gemeinden im Klimabündnis auf ihrer Jahresversammlung
aufordern, die "Bozner Erklärung" zu ergänzen:
1) Ratifizierung und Umsetzung
der ILO-Konvention 169 durch Italien, die EU-Mitgliedsstaaten und die EU
(wie vom Europaparlament 1994 empfohlen),
2) Einbeziehung der Rechte
indigener Völker in die EU-Vertragspolitik (wie in einem Arbeits-Papier
der EU-Kommission aus dem Jahr 1997 vorgesehen),
3) Schaffung einer Koordinierungsstelle
zu indigenen Völker in der EU-Kommission (vom Europa-Parlament gefordert
und auch von der EU-Kommission zugesagt),
4) Die EU-Staaten sollen
die UNO drängen, die von der Working Group for Indigenous Peoples
vorgelegte Erklärung über die Rechte indigener Völker als
Deklaration und Konvention zu verabschieden.
Siehe die "Bozner Erklärung" des internationalen Klimabündnisses (PDF-Datei, deutsche Version; englische Version)
Siehe
auch unser Dossier über die Seattle Deklaration der Indigenen Völker
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