Wien, am 9. Februar 2005
"Slowenien ist Rechtsnachfolger des Mitunterzeichners des
Österreichischen Staatsvertrages Jugoslawien und hat
gegenüber der slowenischen Volksgruppe die Pflicht, die
Erfüllung der im Artikel 7 festgelegten Minderheitenrechte
einzumahnen", heißt es in einer Presseerklärung des
Österreichischen Volksgruppenzentrums zu Aussagen von
Nationalratspräsident Andreas Khol in der heutigen Ausgabe
der Slowenischen Tageszeitung Delo.
Dort behauptet Nationalratspräsident Khol in einem Interview
"Slowenien ist nicht Partner des Österreichischen
Staatsvertrages" und in Bezug auf ein Gespräch mit
Parlamentariern der Republik Slowenien vergangene Woche im
Österreichischen Nationalrat " wir verhandeln nicht auf
Grundlage von Verträgen, die in der Zeit des kalten Krieges
geschlossen wurden".
Diese Aussagen seien vor allem im heurigen Gedenkjahr
verantwortungslos und unakzeptabel und ließen erkennen,
dass Österreich auch weiterhin nicht gewillt sei, den
Artikel 7 des Staatsvertrages gänzlich zu erfüllen.
"Der Österreichische Staatsvertrag bildet immerhin die
Grundfeste der Zweiten Republik und ist mit seinen
Minderheitenschutzbestimmungen, ebenso wie der Pariser Vertrag in
Bezug auf den Schutz der Südtiroler, Teil des
internationalen Menschenrechtsschutzes. Und dieser ist seit der
OSZE Schlussakte von Helsinki sowie der einschlägigen
Dokumente des Europarates, vor allem des Artikels 1 des
Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten,
Angelegenheit der internationalen Staatengemeinschaft",
heißt es in der Erklärung des Österreichischen
Volksgruppenzentrums.
Info: Hubert Mikel, Österreichisches Volksgruppenzentrum, Teinfaltstr. 4, 1010 Wien. Tel.: +43(0)1 5331504, Fax: +43(0)1 5355887, E-mail: oevz@twinet.net