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Wohlweislich der Tatsache, dass im Bereich des
Volksgruppenschutzes einige Staaten der EU und Europas teilweise
erheblich schlechtere Regelungen als Österreich getroffen
haben, etliche andere wiederum zum Teil weitaus effektivere
Volksgruppenschutznormen verankert haben und vor allem, was
für uns als Betroffene von höherer Rangigkeit ist, sich
nicht nur am Papier zu ihrer gewachsenen sprachlichen,
kulturellen und ethnischen Vielfalt bekennen, sondern alle
notwendigen Bedingungen für eine faktische Gleichstellung
der Volksgruppen schaffen, erlauben wir uns Sie, Herr Ahtisaari,
Sie, Herr Oreja, und Sie, Herr Frowein, auf den Umstand des,
unserer Meinung nach, eklatanten Widerspruchs zwischen den
gesetzlichen Normen und der tatsächlichen Realität ,
sowie darüber hinaus auf die extreme Ungleichbehandlung der
österreichischen Volksgruppen, im Besonderen aufmerksam zu
machen.
Es ist
begrüßenswert, dass die derzeitige Regierung in den
letzten Monaten einige längst überfällige
Maßnahmen zum Volksgruppenschutz gesetzt und vor allem
bedeutende Verwendungszusagen zum Ausbau der Schutzbestimmungen
in den nächsten Monaten getroffen hat. In diesem Sinne ist
dem Bericht ein Maßnahmenkatalog angeschlossen, den die
Volksgruppenorganisationen in den nächsten Monaten mit der
Bundesregierung verhandeln wollen.
Eine
treffsichere Beurteilung der Politik der neuen
österreichischen Bundesregierung im Sinne des an Sie
ergangenen Auftrags der EU-XIV wir erst unter
Berücksichtigung der künftigen Entwicklung und der
Bereitschaft zur Umsetzung der angekündigten Maßnahmen
zur Verbesserung des Volksgruppenschutzes möglich sein.
Daher ersuchen wir Sie dringend, zwei Jahre nach
Berichterstellung, die Situation der Volksgruppen in
Österreich erneut einer Prüfung zu
unterziehen.
Wir
laden sie herzlich ein, mit uns und mit einzelnen
Vertretungsorganisationen der österreichischen Volksgruppen
in direkten Kontakt zu treten, um weitere, auch mündliche
Informationen zu bekommen.
1.) Historischer Überblick
Burgenländische
Kroaten
Die
Ansiedlung der Burgenländischen Kroaten in die damaligen
Gebiete der österreichisch-ungarischen Monarchie, in
Westungarn, in Niederösterreich, in der Südslowakei und
in Südmähren erfolgte in mehreren Wellen bis zum Jahr
1584. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts lebten in diesem Gebiet etwa
120.000 Kroaten, dies entsprach einem Bevölkerungsanteil von
25-28%. Während der Gegenreformation entwickelten die
Burgenländischen Kroaten eine eigenständige regionale
Schriftsprache. Durch den Staatsvertrag von Trianon (1921)
verpflichtete sich Ungarn zur Abtretung Westungarns an die
Republik Österreich. Nach dem Anschluß
Österreichs an Hitlerdeutschland wurden die kroatischen
Vereine sowie der kroatische Unterricht an den Schulen verboten.
Das Burgenland war sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten
Republik wirtschaftliches Krisengebiet. In der Ersten Republik
wanderten viele Burgenländer nach Amerika aus, während
sie in der Zweiten Republik in den Ballungszentren Wien und Graz
Arbeit suchten.
Polen
Seit
Beginn des 17. Jahrhunderts siedelten sich etliche polnische
Familien in der Reichshauptstadt Wien an. Schon im Jahre 1860
hatte Wien 4.700 polnischsprachige Bewohner. Die ersten
polnischen Vertretungsorganisationen wurden mit Ende des 19.
Jahrhunderts in Wien gegründet. Die größte
Vertretungsorganisation "Strzecha" hat ihre Tätigkeit
kontinuierlich bis heute erhalten und ausgebaut. Den Polen in
Österreich wird bis heute der Volksgruppenstatus nicht
zuerkannt.
Slowaken
Die
neuerliche slowakische Besiedlung einiger
niederösterreichischer Dörfer an der March erfolgte im
16. Jahrhundert. In diesen Dörfern hat sich die
ursprüngliche slowakische Sprache zum Teil bis heute
erhalten. Der Zuzug der Slowaken in die Reichshauptstadt Wien
beschränkte sich bis zur Türkenbelagerung Wiens auf
Einzelpersonen. Danach verstärkte sich der Zuzug von
Slowaken und es wurden ab dem Jahre 1835 die ersten slowakischen
Vereine in Wien gegründet. Vor allem seit der Samtenen
Revolution in der damaligen ÈSSR kommt es zu einem
Wiederaufleben der slowakischen Volksgruppe in
Wien.
Slowenen
Die
Einwanderung der Slowenen in das südöstliche Gebiet des
heutigen Österreich erfolgte zu Ende der
Völkerwanderung in der zweiten Hälfte des 6.
Jahrhunderts. Mitte des 19. Jahrhunderts war Klagenfurt/Celovec
das kulturelle Zentrum aller Slowenen. Nach dem Ersten Weltkrieg
und der diesbezüglich erfolgten Volksabstimmung im Jahre
1920 verblieb Südkärnten mit seiner
slowenischsprachigen Bevölkerung bei Österreich, ebenso
wurden die in der Steiermark ansässigen Slowenen durch die
Pariser Friedensverträge zu einer österreichischen
Minderheit. Unter der NS-Herrschaft wurden sämtliche
slowenische Vereine aufgelöst, 1942 kam es zur Aussiedlung
von rund 300 slowenischen Familien und in der Folge zum
organisierten bewaffneten Widerstand der Slowenen gegen
Hitlerdeutschland. Der Widerstand der slowenischen Partisanen war
der einzige militärisch organisierte Kampf gegen das
NS-Regime in Österreich. Den Slowenen in der Steiermark wird
bis heute der Volksgruppenstatus
vorenthalten.
Exkurs: Slowenen in der
Steiermark
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 des Volksgruppen
sind durch Verordnugn der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem
Hauptauschusses des Nationalrates nach Anhörung der in
Betracht kommenden Landesregierung die Volksgruppen, für die
ein Volksgruppenbeirat eingerichtet wird, festzulegen. Dies ist
die Anerkennung als Volksgruppe gemäß dem
österreichischen Volksgruppenrechtes. Bei Erlassung der
Verordnung sind bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen
zu berücksichtigen. Die Verordnung der Bundesregierung
über die Volksgruppenbeiräte (BGBl. 1977/38 i.d.g.F.)
sieht nicht vor, für die Steirischen Slowenen einen
Volksgruppenbeirat einzurichten. Die Steirischen Slowenen sind
auch nicht in den Beirat für die slowenische Volksgruppe
eingebunden (wie z. B. die Ungarn und Kroaten in Wien in den
Beirat für die ungarische bzw. kroatische Volksgruppe),
dieser beschränkt sich nur auf den in Kärnten
beheimateten Teil der slowenischen Volksgruppe. Dies hat zur
Folge, dass die Steirischen Slowenen nicht als Volksgruppe im
Sinne des VolksgruppenG anerkannt
sind.
Im StV
von Wien aus dem Jahre 1955 sind die Steirischen Slowenen, neben
den Kärntner Slowenen und den burgenländischen Kroaten
namentlich im Minderheitenschutzartikel 7 angeführt und
genießen demzufolge die selben Rechte wie die Slowenen in
Kärnten und die burgenländischen
Kroaten.
Diese
Verfassungsbestimmungen mißachtend negiert vor allem die
steirische Landesregierung seit Jahrzehnten beharrlich die
Existenz einer slowenischen Volksgruppe in der Steirermark und
auch die österreichische Bundesregierung hat Jahrzehntelang
dieselbe Vorgangsweise gewählt. So ist im offiziellen
Regierungsbericht Österreichs an die UNO im Jahre 1996 die
politische Liquidierung der slowenischen Volksgruppe in der
Steiermark schriftlich festgehalten, sie ist nicht mehr
erwähnt. Seit einigen Jahren geht die österreichische
Bundesregierung offenbar von nur einer slowenischen Volksgruppe
in Österreich aus, die sowohl die in Kärnten als auch
die in der Steiermark beheimateten Angehörigen
umfasst.
Demgemäß hat das Bundeskanzleramt am 11.
Novembert 1997 den Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung über die Volksgruppenbeiräte durch Aufnahme
der Vertreter der Steirischen Slowenen in den slowenischen
Volksgruppenbeirat, geändert werden sollte, in Begutachtung
versandt. Die steiermärkische Landesregierung lehnte den
Entwurf mit der Begründung ab, in der Steiermark existiere
keine slowenische Volksgruppe. Der Ministerrat strich daraufhin
jedweden Bezug auf die Steirischen Slowenen aus der Verordnung
und beschloss, in seiner Sitzung am 24.2.1998 nur eine personelle
Aufstockung des slowenischen Volksgruppenbeirates um 2 Personen
und leitete diese Verordnung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 des
VolksgruppenG an den Hauptauschuss des Nationalrates, dessen
Zustimmung erforderlich ist.
Vor
allem auf Betreiben der ÖVP wurde die Behandlung der
gegenständlichen Verordnung vertagt, wobei als
Begründung das Nicht-Zustandekommen des
Österreich-Slowenischen Kulturabkommens angeführt
wurde. Österreich war bestrebt, mit dem Kulturabkommen die
Anerkennung und Verankerung von Schutzrechten für die
deutsche Minderheit in Slowenien zu erwirken. Die Verordnung
wurde bis zum heutigen Tage im Hauptausschusses des
österreichischen Nationalrates nicht behandelt, sodass die
Steirischen Slowenen im Volksgruppenbeirat für die
slowenische Volksgruppe nicht gleichrangig vertreten sind und
daher noch immer nicht als Volkgruppe im Sinne des VolksgruppeG
anerkannt sind. Auch ist für die Steirischen Slowenen bis
heute kein einziger Punkt aus dem Artikel 7 StV von Wien
erfüllt.
Exkurs: Roma
Chroniken berichten seit dem 15. Jahrhundert von
"Zigeunern". Die Bezeichnung "Zigeuner", im allgemeinen
Sprachgebrauch von der Mehrheitsbevölkerung verwendet, wird
von den Angehörigen der Volksgruppe als diskriminierend
empfunden.
"Roma"
ist der Sammelbegriff aller "Zigeunergruppen". Sie selbst nennen
sich in ihrer Sprache, dem Romanes oder Roman (Burgenland), Rom
(Mensch) und leben im europäischen Raum unter der
Bezeichnung: Roma, Sinti, Lovara, Kalderasch, Manouches, Gitanos,
Cales, Cypsis etc.
Ihre
Geschichte ist von Beginn an von Verfolgungen und Misshandlungen
gekennzeichnet.
Über die Minderheitenkultur und ihren Umgang mit
den Roma wissen die Forscher mehr zu berichten, als über
Lebensumständen und Gefühle der Roma - die können
sie nur erahnen.
Die
erste urkundliche Erwähnung von umherziehenden Roma gibt es
ab dem 14. Jahrhundert im heutigen Burgenland (früher
Westungarn). Im Zuge der lang andauernden Türkenkriege im
16. und 17. Jahrhundert kamen die Roma im Gefolge des
türkischen Heeres in unseren
Sprachraum.
Sie
wurden nicht gerade freundlich aufgenommen und galten wegen ihres
fremdländischen dunklen Aussehens als Außenseiter,
Heiden und Spione. Nach dem Abzug des türkischen Heeres
blieben sie im Lande und führten ein halbnomadisches Leben,
welches der Lebenserhaltung diente. Im Winter blieben sie an
einem Ort, im Sommer waren sie als Wanderhändler unterwegs.
Sie boten ihre Dienstleistungen als Korbflechter, Besenbinder,
Huf- und Kesselschmiede an, waren Pferdehändler sowie
begehrte Musiker bei Fest- und
Tanzveranstaltungen.
Im 19.
Jahrhundert kamen aus dem Osten neue Roma-Gruppen. Familien der
Lovara siedelten sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts rund um den
Neusiedler See an.
Sinti
leben seit dem 15. Jahrhundert in Mitteleuropa - Deutschland,
Österreich, Slowenien, Böhmen, Elsass,
Lothringen.
Vor
1938 gab es in Österreich ca. 11.000 Roma. Die
größte Gruppe, waren die unter Maria Theresia und
Joseph II. zwangsangesiedelten, sesshaften oder teilsesshaften
Burgenland-Roma (ca. 8.000). Weiters gab es 3.000 nomadisierende
deutsche und österreichische Sinti in den übrigen
Bundesländern, davon etwa 700 im Umkreis von Wien und
Niederösterreich sowie Splittergruppen von Lovara und
Kalderasch.
Mit
dem Anschluss an Hitlerdeutschland begann die Verfolgung und die
systematische Ausrottung der Roma.
Nach
1945 kehrten die meisten der Überlebenden des Holocausts
(mehr als die Hälfte hatte nicht überlebt, die
Burgenland-Roma hatten einen Verlust von mehr als zwei Drittel zu
verzeichnen) an ihre Vorkriegswohnorte oder letzten Standorte
zurück und waren eher nicht gern gesehen. In den 60er Jahren
zogen viele Roma des Burgenlandes nach Wien und in andere
größere Städte.
Im
Zuge der Gastarbeiterwelle kam es zur Zuwanderung vor allem
jugoslawischer Roma.
Seit
der Öffnung der Ostgrenzen kommen viele
Roma-Flüchtlinge auch aus Rumänien, Bulgarien und dem
ehemaligen Jugoslawien.
Per
Festsetzungserlass vom 17. Oktober 1939 begannen in ganz
Österreich Festsetzungen, Erfassungen und Zählungen der
Roma. Kriminalpolizeileitstellen wurden angewiesen, "Sammellager"
einzurichten. In Wien und Burgenland wurden Roma und Sinti, die
bereits Generationen in ihren Heimatorten gelebt hatten, aus
ihren Häusern vertrieben und auf "Sammelplätze"
zwangsumgesiedelt. Im Umkreis größerer
"Zigeunersiedlungen" wurden Sammelplätze eingerichtet von
denen die Männer zur Arbeit geführt
wurden.
Der
Auf- und Ausbau der KZ-ähnlichen "Zigeunersammellager" und
Zwangsarbeiterlager begann. In diesen Lagern mussten die
Häftlinge unter katastrophalen Lebensbedingungen und unter
ständiger Bewachung schwere Zwangsarbeit leisten. In Aufbau
und Organisation glichen die NS-Zigeunerlager den
Konzentrationslagern und waren Durchgangsstationen in die
Konzentrations- und Vernichtungslager. Solche Sammel- und
Arbeitslager hat es fast überall in Österreich (so z.
B. in Fischamend, in Wien 21., am Bruckhaufen, bei Leopoldskron
in der Nähe von Salzburg, in Hopfgarten in Tirol) gegeben.
Die Geschichte der kleineren Lager ist bis heute noch nicht
geschrieben.
1942
wurden im Burgenland ansässige Roma-Familien gezwungen ihre
Grundstücke und Häuser an deutsche "Volksgenossen" oder
an die Gemeinden zu einem angemessenen Preis zu verkaufen, da,
wie der Landrat des Kreises Bürgermeister feststellte, "mit
einer weiteren Lösung der Zigeunerfrage zu rechnen
sei".
Am 23.
November 1940 wurde im burgenländischen Lackenbach das
größte Zigeuner Anhalte- und Zwangsarbeiterlager
eröffnet. Über 4.000 Männer, Frauen und Kinder
wurden nach Lackenbach eingewiesen. Für den Großteil
der Insassen war das Lager nur Durchgangsstation in die
großen Konzentrations- und Vernichtungslager (Herbst 1941
Lodz, 1943 Auschwitz-Birkenau).
Im
Herbst 1939 wurde im Salzburger Stadtteil Maxglan (Leopoldskron)
ein Zigeunerlager errichtet. Ab Herbst 1940 wurde das Lager
eingezäunt und streng bewacht. Die Insassen mussten sich an
eine strikte Lagerordnung halten. Ab diesem Zeitpunkt bestand
auch Arbeitszwang. Nach Herausgabe des Auschwitz-Erlasses wurde
das Lager Ende März/Anfang April 1943 aufgelassen. Fast alle
damals im Lager inhaftierten Roma - es handelte sich um 300 bis
400 Personen - wurden nach Auschwitz-Birkenau deportiert und
ermordet. Nur eine kleine Gruppe von ca. 20 Personen wurde zu
diesem Zeitpunkt ins Lager Lackenbach
überstellt.
Auch
in Oberösterreich existierte kurzfristig ein
Sammellager.
Zwischen Jänner 1941 und Oktober/November 1941
wurde das "Arbeitserziehungslager Weyer" in ein "Zigeunerlager"
umfunktioniert. Etwa 350, im Raum "Oberdonau" aufgegriffene Sinti
und Roma wurden in den Gebäuden und Stallungen des
Gasthauses Geratsdorfer in Weyer (Gemeinde St. Pantaleon)
"untergebracht". Unter ihnen waren viele Musiker aus
Kärnten.
Im
November 1941 wurde das "Zigeunerlager" aufgelassen und alle
Häftlinge über Salzburg nach Lackenbach verfrachtet.
Dort erfolgte die Zusammenstellung der Todestransporte nach
Polen.
Ab
1938/39 wurden österreichische Roma und Sinti in die
Konzentrationslager Dachau, Buchenwald, Mauthausen,
Ravensbrück deportiert. Allein im Juni 1939 wurden 3.000
Roma und Sinti in die Konzentrationslager Dachau und
Ravensbrück verschleppt.
Ab
1941 folgten Groß- und Einzeltransporte in die
Konzentrations- und Vernichtungslager auf polnischem
Gebiet.
Anfang
November 1941 wurden in fünf Transporten 5.007 Roma und
Sinti aus dem Burgenland, aus Deutschland sowie aus Ungarn und
Rumänien in das jüdische Ghetto Lodz deportiert.
Über die Hälfte davon waren Kinder. Das
"Zigeunerghetto" war vom jüdischen Viertel durch einen
doppelten Stacheldrahtzaun und einem Wassergraben getrennt. Die
Außenfenster waren, wie auch im jüdischen Teil, mit
Brettern vernagelt. Im "Zigeunerghetto" herrschte furchtbares
Elend. Die Häuser hatten fast keine Möbel und keine
Öfen. Die Inhaftierten mussten auf den Fußböden
schlafen, wurden miserabel ernährt und erhielten keine
Medikamente. Die wenigen jüdischen Ärzte, die dort
eingesetzt waren, hatten die Totenscheine auszufüllen; als
Todesursache mussten sie "Herzschwäche" angeben. Im
übrigen bestand ihre Aufgabe lediglich daran, die Kranken
von den Gesunden zu trennen um auftretende Krankheiten und
Seuchen etwas einzudämmen. Die Sterblichkeit in dem
überfüllten "Zigeunerghetto" war enorm hoch. Im
November und Dezember 1941 fielen zahlreiche Roma und Sinti dem
Flecktyphus zum Opfer und mussten auf dem jüdischen Friedhof
begraben werden. Anfang 1942 wurden die letzten Überlebenden
in Chelmno (Kulmhof) mit Giftgas ermordet. Aus dem
"Zigeunerghetto" Lodz (Litzmannstadt) gibt es keinen einzigen
Überlebenden.
Ab
Februar 1943 rollten die Transporte nach Auschwitz.
Stellvertretend für alle weniger bekannten Ghettos, für
Konzentrations- und Vernichtungslager wie Mauthausen, Dachau,
Buchenwald, Majdanek, Belsec, Sachsenhausen, Bergen-Belsen,
Groß-Rosen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück und
viele unzählige Sammel- und Zwangsarbeiterlager steht
Auschwitz als Symbol für den versuchten Völkermord
nicht nur an Juden, sondern auch an Roma und Sinti in Europa.
Aufgrund Himmlers "Auschwitz-Erlass" vom 16. Dezember 1942 waren
von der SS aus elf, von den Nationalsozialisten besetzten
Länder, mehr als 20.000 Roma und Sinti familienweise nach
Auschwitz verschleppt worden. Darunter an die 10.000 deutsche und
2.760 österreichische Roma und
Sinti.
Die
Bedingungen in den 30 Baracken waren katastrophal und
entsprechend hoch die Todesrate. Tausende von ihnen fanden in den
Gaskammern den Tod.
Ebenso
viele starben an Hunger, Krankheiten und Unterernährung,
wurden von SS-Leuten erschlagen oder verstarben aufgrund
medizinischer Versuche. Im "Zigeunerlager" führten der
KZ-Arzt Dr. Mengele und andere "Ärzte" an Sinti und Roma,
vom allem an "Zigeunerkinder" verbrecherische Versuche durch. Dr.
Mengele leitete auch die Vernichtungsaktion des "Zigeunerlagers".
Der erste Versuch, der vom Reichsicherheitsamt befohlenen
Liquidierung des "Zigeunerlagers", scheitert am 16. Mai 1944 am
Widerstand der 6.000 noch lebenden Menschen, die sich mit
Stangen, Spaten und Steinen in den Baracken verbarrikadiert
hatten.
In der
Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 der Abschnitt B.II.e, das
"Zigeunerlager Auschwitz-Birkenau", aufgelöst. Zuvor wurden
etwa 3.000 "arbeitsfähige" Männer und Frauen für
die Zwangsarbeit in andere Konzentrationslager (Buchenwald und
Ravensburg) selektiert. Die letzten wehrlosen 2.897 Frauen,
Kinder und Männer wurden in den Gaskammern
ermordet.
Bilanz
des Familienlagers: Die Mehrheit der nach Auschwitz deportierten
Roma und Sinti starben infolge der Lagerbedingungen, ebenso viele
wurden in den Gaskammern getötet, nur wenigen gelang es zu
überleben.
Noch
Ende 1944, nach der Liquidierung des "Zigeuner-Familienlagers",
wurde ein Vernichtungstransport mit Sintikindern von Buchenwald
zurück nach Auschwitz geschickt, wo die SS etwa 200 Kinder
nach ihrer Ankunft in den Gaskammern
ermordete.
In
Ravensbrück wurden noch in den letzten Wochen vor der
Befreiung an Roma-Frauen und Mädchen
Sterilisierungsexperimente
durchgeführt.
Mehr
als 500.000 Roma und Sinti in Europa wurden von den
Nationalsozialisten ermordet. Am Balkan größtenteils
durch "Einsatzgruppen" mit sogenannten Gaswagen und durch
Massenerschießungen hinter der
Ostfront.
In der
Hoffnung, Familienangehörige oder Verwandte wiederzusehen,
kehrten die meiste Überlebenden in ihr Vorkriegswohnorte
zurück. Manche Orte verweigerten den Zuzug. Viele mussten um
Papiere und die Staatsbürgerschaft, die ihnen zunächst
verweigert wurde, kämpfen. In der ersten Nachkriegszeit
haben viele den Weg in die Anonymität gewählt.
Geschwächt durch Krankheiten, Unterernährung und
seelischen Schmerz überlebten damals viele nicht einmal das
erste Jahr in Freiheit.
Die
sesshaften burgenländischen Roma mussten feststellen, dass
man mit ihrer Rückkehr gerechnet hatte. Die Siedlungen,
Hütten und Wohnungen waren dem Erdboden gleichgemacht
worden. Von den ehemals sehr großen Familien hatten nur
ganz wenige überlebt (ca. zehn
Prozent).
Ein
Beispiel aus Unterschützen, einer kleinen Agrargemeinde im
südlichen Burgenland in der Nähe von Oberwart: 1938
lebten dort 143 Personen, 37 Männer, 36 Frauen und 70
Kinder, von diesen 143 Personen überlebten nur 10
Personen.
Es kam
wieder zu isolierten Ansiedlungen. Widerwillig wurden den
Überlebenden von manchen Gemeinden Unterkünfte zur
Verfügung gestellt. Später wurden ihnen Behausungen,
wieder außerhalb der Ortschaften, errichtet. 20 bis 25 m2
Wohnfläche für vier bis fünf Personen, ohne Strom,
Wasser und sanitäre Anlagen.
Trotz
der eigenen Bereitschaft zur Integration blieben die
burgenländischen Roma vorerst weiterhin auf der untersten
sozialen Stufe. Ihren Lebensunterhalt verdienten sie mit Sammeln
und Verkaufen von Altmetall und Bettfedern, als Tagelöhner,
Musiker, im Sommer mit Sammeln von Beeren und
Pilzen.
Von
Misshandlungen und Krankheiten während der NS-Zeit
gezeichnet, konnten viele keine geregelte Arbeit, meist als Bau-
und Straßenarbeiter oder Saisonarbeiter, annehmen. In der
näheren Umgebung konnten Roma keine Arbeit
bekommen.
Wegen
andauernder Diskriminierung und Arbeitslosigkeit zogen es vor
allem die jungen Roma vor, nach Wien und in andere
größere Städte abzuwandern, um in Anonymität
ein neues Leben zu beginnen.
Der
Großteil der österreichischen Sinti hat nach 1945
feste Wohnsitze, zumeist in oder in der Nähe von
Großstädten. Ihre traditionelle Lebensweise, das
Reisegewerbe, haben die meisten vorerst aufgegeben und erst in
den letzten Jahrzehnten teilweise wieder
aufgenommen.
Lovara, die vor 1938 im Gebiet des Neusiedlersees
lebten, sind nach 1945 nicht mehr in Burgenland
zurückgekehrt. Sie leben heute in
Wien.
Ein
nicht unbeträchtlicher Teil der Roma und Sinti lebt noch
immer in ärmlichen Verhältnissen. Aber auch Roma und
Sinti haben es zu beachtlichem Wohlstand gebracht. Einige von
ihnen treten heute sehr selbstbewusst und voll Selbstvertrauen an
die Öffentlichkeit.
Im
Kampf der Roma und Sinti um volle Anerkennung als Opfer des
Nationalsozialismus nahm das Lager Lackenbach einen besonderen
Stellenwert ein. Mit der Begründung, dass das Lager der
Kriminalpolizei unterstellt war, wurde das Lager Lackenbach
zunächst als Haftstätte gemäß dem
Opferfürsorgegesetz nicht anerkannt. Erst mit der 12.
Opferfürsorgenovelle im Jahr 1961 wurde den
Überlebenden der Anhaltelager eine "Teilentschädigung"
zuerkannt. Mit der Änderung des Opferfürsorgegesetzes
im Jahr 1988 erfolgte eine Gleichstellung des
Lackenbach-Häftlinge mit den
KZ-Häftlingen.
Aus
Anlass des Gedenkens an den 50. Jahrestat des "Anschlusses"
beschloss der Nationalrat das sogenannten "Ehrengabe- und
Hilfsfondsgesetz" für Oper des
Nationalsozialismus.
Anlässlich des Gedenkens des offiziellen
Österreich an die Gründung der Zweiten Republik vor 50
Jahren wurde im Juni 1995 im Parlament der Nationalfonds für
die Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet und im Jahr 2000
der Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter während
der NS-Zeit.
Mit
der Zielsetzung als österreichische Volksgruppe anerkannt zu
werden, hat der 1991 gegründete Kulturverein
österreichischer Roma in Zusammenarbeit mit dem
Österreichischen Volksgruppenzentrum eine Petition
betreffend die Anerkennung der Roma als Volksgruppe erarbeitet
und, vom Verein Roma mitgetragen, am 16. März 1992 an
Mitglieder der Bundesregierung und des Parlamentspräsidiums
übermittelt.
Nach
einer Anhörung von Vertretern der Roma und Sinti am 2. Juli
1992 in Anwesenheit von Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen
im Unterausschuss, wurde die Petition von den Abgeordneten Piller
(SPÖ) und Kiss (ÖVP) am 16. September 1992 im Parlament
eingebracht.
Am 15.
Oktober 1992 wurde der 4-Parteien-Entschließungsantrag
betreffend die Anerkennung der Roma und Sinti als
österreichische Volksgruppe von den Abgeordneten aller
Parlamentsfraktionen einstimmig
angenommen.
Enorme
Vorarbeiten mit großem persönlichen Einsatz zur
rechtlichen Anerkennung als Volksgruppe leistete der Obmann des
Kulturvereins österreichischer Roma, Rudolf
Sarközi.
Mit
dem einstimmigen Beschluss im Hauptausschuss des Nationalrates
vom 16.12.1993 die österreichischen Roma als "Volksgruppe
der Roma" (Roma als Oberbegriff für die verschiedenen in
Österreich lebenden autochthonen Gruppen) anzuerkennen, ist
dies seit 24.12.1993 per Verordnung
verankert.
Mit
der Konstituierung des Volksgruppenbeirates am 5. September 1995
steht der Volksgruppe der Roma erstmals ein eigenes Gremium zur
Verfügung, in dem die Volksgruppenangehörigen ihre
legitimen Rechte artikulieren können. Seither bekommen die
Romavereine für ihr kulturpolitischen Aktivitäten auch
eine nennenswerte
Volksgruppenförderung.
Tschechen
Die
ersten Hinweise auf tschechische Ansiedler in Wien beziehen sich
auf die Regentschaft des Königs Pøemysl Ottokar II.
im 13. Jahrhundert. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die
ersten tschechischen Vereine in Wien gegründet. Ende des 19.
Jahrhunderts lebten ca. 200.000 Tschechen in Wien, der
größere Teil davon remigrierte nach der Gründung
der Tschechoslowakischen Republik im Jahre 1918 in die
ÈSSR. Während der NS-Zeit wurden die tschechischen
Vereine aufgelöst und die Angehörigen der Volksgruppe
waren einer massiven politischen Verfolgung ausgesetzt. Es
existierten drei tschechische Widerstandsgruppen in
Wien.
Ungarn
Die
Ungarn sind in den Jahren 895 und 896 in das Karpatenbecken
eingezogen. Die Vorfahren der heutigen Ungarn im Burgenland
wurden im 11. Jahrhundert zum Schutz der westungarischen Grenze
als sogenannte Grenzwächter
angesiedelt.
Als
Anerkennung für diese Dienste wurden sie in den
Landadelsstand erhoben und erhielten weitgehende
Unabhängigkeiten. Auffallend ist, dass Familiennamen und
manche Wortbildungen der burgenländischen Ungarn auf eine
enge Verwandtschaft mit den in Rumänien lebenden
Széklern hinweisen. Die auf dem Gebiet des heutigen
Burgenland lebenden Ungarn wurden durch die Wirren und
Nachbesiedlungen nach den Türkenkriegen immer weiter
zurückgedrängt, bis sie schließlich nur mehr in
einigen Sprachinseln bestehen konnten. Obwohl ihr heutiges
Siedlungsgebiet zur ungarischen Reichshälfte der Monarchie
und sie zum Staatsvolk gehörten, bildeten sie im heutigen
Gebiet des Burgenlandes eine Sprachinsel. Verwaltung,
Straßensysteme, Bahnlinien des Burgenlandes weisen noch
heute alle in Richtung der ehemaligen ungarischen
Komitatshauptstädte, die Amtssprache war Ungarisch. Die
einzelnen Sprachgruppen (Ungarn, Kroaten, Roma, Deutsche) waren
siedlungsmäßig nicht scharf voneinander abgegrenzt,
daher kann man auch für die damalige Zeit nicht von
Mehrheitsbevölkerung bzw. einer Minderheit
sprechen.
Nach
1921, der Entstehung des Burgenlandes, gab es in fünf
Gemeinden und einigen Meierhöfen noch ungarischsprachigen
Unterricht. Durch den Anschluss Österreichs an das Deutsche
Reich erfolgte 1938 der große Bruch, als das Burgenland
aufgeteilt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Errichtung
des Eisernen Vorhanges schien das Schicksal der
burgenländischen Ungarn besiegelt. Wer ungarisch sprach,
wurde als Kommunist verschrien.
Des
weiteren sind die Ungarn seit dem Mittelalter eng mit Wien
verbunden. Zur Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie
kam es zu einem starken Zuzug von Ungarn nach Wien, die im Jahre
1956 durch eine starke Gruppe von ungarischen Flüchtlingen
vergrößert wurde.
2.)
Siedlungsgebiet der Volksgruppen
Burgenländische
Kroaten
In
sechs von sieben politischen Bezirken des Burgenlandes leben
neben deutsch- und ungarischsprachigen Burgenländern auch
Angehörige der kroatischen Volksgruppe. Lediglich im
südlichsten Teil des Landes, im Bezirk Jennersdorf, gibt es
keine kroatischen oder gemischtsprachigen Ortschaften. Die
Kroaten stellen in keinem dieser Bezirke die Mehrheit, relativ
betrachtet gibt es im Bezirk Oberpullendorf, absolut gesehen im
Bezirk Eisenstadt, die meisten Kroaten. In diesen Bezirken gibt
es kroatische "Sprachinseln", wobei diese ihrerseits wieder mit
deutschsprachigen Ortschaften durchsetzt sind. Nur im Bezirk
Oberpullendorf und teilweise im Bezirk Eisenstadt gibt es ein
mehr oder weniger kompaktes kroatisches bzw. in zunehmendem
Maße zweisprachiges Gebiet. Zu 100% kroatischsprachige
Ortschaften gibt es nicht mehr, den größten
kroatischsprachigen Bevölkerungsanteil gibt es in den
kleinen Ortschaften (500 bis 1500 Einwohner, 80% bis 95% Kroaten)
im Bezirk Oberpullendorf.
Ein
beträchtlicher Teil der Volksgruppe hat sich vor allem aus
wirtschaftlichen Gründen (Arbeitsmangel im Burgenland) in
Wien niedergelassen. Dieser Prozess begann bereits nach dem
Ersten Weltkrieg und setzte sich bis heute fort. Diese Personen
sind teils Wochenpendler, teils leben sie ständig in Wien.
Die burgenländischen Kroaten in Wien sind sowohl kulturell
als auch volksgruppenpolitisch gut
organisiert.
Polen
Der
überwiegende Teil der österreichischen Polen lebt in
der Bundeshauptstadt Wien, der kleinere Teil verstreut über
ganz Österreich.
Roma
Primäres Siedlungsgebiet ist das Burgenland (hier
leben die meisten Roma Österreichs), Wien und
Niederösterreich. Ein kleiner Teil der Roma lebt in Graz,
Linz, Salzburg und in Streulagen in ganz Österreich. Sinti
und Lowara leben in Ballungszentren. Das Hauptsiedlungsgebiet
aller Gruppen ist der Osten von
Österreich.
Oberwart und Umgebung ist eigentlich das sichtbare
Siedlungsgebiet. In den Großstädten leben
Volksgruppenangehörige in der Anonymität großer
Wohnhausanlagen.
Slowaken
Die
östlichen Gebiete Niederösterreichs haben einst den
ersten Staatsgebilden der Urslowaken im 5.-9. Jahrhundert
angehört. Sprachliche und ethnographische Analysen lassen
auf eine kontinuierliche slowakische Besiedelung dieser Gebiete
bis heute schließen. Etwa ein Viertel der Volksgruppe lebt
in Niederösterreich.
Der
größere Teil der Volksgruppe, etwa zwei Drittel, lebt
heute in Wien. Slowaken leben in allen Bezirken der Stadt, im
westlichen und südlichen Bereich in etwas
größerer Anzahl, es gibt aber keine
echten
Ansammlungsbereiche und keine kompakten slowakischen
Inseln. Der Rest der Volksgruppe ist auf ganz Österreich
zerstreut.
Slowenen
Das
zweisprachige Gebiet Kärntens wird üblicherweise mit
den Tälern Jauntal/Podjuna, Rosental/Ro¾ und
Gailtal/Zilja gleichgesetzt. Dies ist insofern unrichtig, als das
zweisprachige Gebiet einerseits über diese Täler
hinausgeht (z. B. das Gebiet um Völkermarkt/Velikovec
nördlich der Drau), andererseits das Gailtal/Zilja aber
nicht zur Gänze umfasst.
Exakt
begrenzt wird das zweisprachige Gebiet überwiegend mit dem
Geltungsbereich der Schulsprachenverordnung 1945 - das ist jener
Bereich, in welchem zwischen 1945 und 1958 an den Volksschulen
alle Schüler zweisprachig unterrichtet wurden. Dieses Gebiet
wird von den Kärntner Slowenen als ihr autochthones
Siedlungsgebiet angesehen, in welchem auch der territoriale
Minderheitenschutz Geltung haben sollte. Es handelt sich um
folgende Gemeinden:
Neuhaus/Suha, Bleiburg/Pliberk, Feistritz ob
B./Bistrica pri P., Globasnitz/Globasnica,
Eisenkappel/®elezna Kapla, Sittersdorf/®itara vas,
Gallizien/Galicija, St. Kanzian/©kocijan, Eberndorf/Dobrla
vas, Völkermarkt/Velikovec, Ruden/Ruda, Griffen/Grebinj,
Diex/Djek¹e, Poggersdorf/Pokrèe,
Grafenstein/Grab¹tanj,
Ebental/®relec,
St.Margareten i. R./©marjeta v R.,
Ferlach/Borovlje, Zell/Sele, Maria Rain/®ihpolje,
Köttmannsdorf/Kotmara vas Ludmannsdorf/Bilèovs,
Feistritz i. R./Bistrica v R., Keutschach/Hodi¹e,
Schiefling/©kofièe, Velden/Vrba, Wernberg/Vernberk,
Rosegg/Ro¾ek, St. Jakob i. R./©entjakob v R,
Finkenstein/Bek¹tanj, Arnoldstein/Podklo¹ter.
Hohenthurn/Straja vas, Feistritz i. G./Bistrica na Z.,
Nötsch/Èajna, St. Stefan i. G./©tefan na Zilji,
Hermagor/©mohor (ehemalige Gemeinden Egg/Brdo und
Görtschach/Gorièe).
Hiezu
kommen noch die Gemeinden Maria Wörth/Otok,
Techelsberg/Teholica und Magdalensberg/©talenska gora im
Bereich der ehemaligen Gemeinde St. Thomas am
Zeiselberg/©enttoma¾ na Èilberku. Diese
Gemeinden sind in der Schulspracheverordnung genannt, es wurde
aber trotzdem der zweisprachige Unterricht nicht
eingeführt.
Außerdem werden in der Schulsprachenverordnung
die ehemaligen Gemeinden Viktring/Vetrinj und
Hörtendorf/Trdnja vas genannt, die nunmehr zu
Klagenfurt/Celovec gehören, sowie die ehemalige Gemeinde
Maria Gail/Marija na Zilji, welche jetzt nach Villach/Beljak
eingemeindet ist. Von den Kärntner Slowenen werden deshalb
auch die beiden Städte Klagenfurt/Celovec und Villach/Beljak
als zum zweisprachigen Gebiet gehörig
betrachtet.
Die
steirischen Slowenen leben vor allem in fünf Dörfern
des Radkersburger Winkels im Südosten der Steiermark und in
Streusiedlung südlich von Leutschach/Luèane sowie im
Gebiet Soboth/Sobota.
Tschechen
Der
Siedlungsraum der Tschechen bezieht sich auf das Marchfeld und
das Tullner Feld, vor allem aber auf die Stadt Wien. In Wien
leben die meisten Tschechen in den Bezirken Leopoldstadt,
Landstraße, Favoriten, Rudolfsheim-Fünfhaus,
Ottakring, Brigittenau und Floridsdorf. Die Tschechen sind somit
in erster Linie eine
Großstadtminderheit.
Ungarn
Bei
den Ungarn kann man zwischen zwei Gruppen
unterscheiden.
a.) Burgenland: Konkret handelt es sich um die
Ungarn In der Wart mit den Siedlungen Siget, Ober- und Unterwart
bzw. Oberpullendorf mit dem seit 1958 eingemeindeten
Mitterpullendorf. Man darf jedoch weder die ehemaligen
Meierhofsiedlungen im Seewinkel noch die ungarischen Bewohner der
früheren Herrschaftssitze bzw. Marktflecken außer acht
lassen. Die wirtschaftliche Entwicklung nach dem Zweiten
Weltkrieg führte dazu, daß die Meierhofsiedlungen der
Reihe nach aufgelassen wurden, ihre Bewohner wanderten ab, nur
ein kleiner Teil verblieb im Bezirk Neusiedl (z.B.
Frauenkirchen). Ähnlich verhielt es sich mit den ungarischen
Einwohnern der früheren Herrschaftssitze bzw. Marktgemeinden
Um 1920 lag der Anteil der Ungarn in Lackenbach bei 13,9%, in
Rechnitz bei 10,2%, in Markt Neuhodis bei 16,9%, in Pinkafeld
12,2%, in Eberau 16,2% und in Güssing bei 28,5%, in
Eisenstadt sogar bei 30%. Einerseits durch Überschichtung
anderseits mangels an Ungarischunterricht sind diese Kontingenten
bis zur Gegenwart im großen und ganzen von der
deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung absorbiert worden.
Selbst die Bezirksvororte Oberwart und Oberpullendorf - um die
Jahrhundertwende noch mit 75% bzw. über 90% Anteil der
Ungarn - büßten bis zur Gegenwart ihre Bedeutung als
Akkumulationspunkte der Ungarn ein. 1991 lag der Anteil der
Ungarn in Oberwart nur noch bei 27%, in Oberpullendorf 23,9%.
Obzwar die burgenländischen Ungarn auch schon vor der
Angliederung des Burgenlandes an Österreich geographisch
eine große Streuung mit den erwähnten Akkumulationen
bildeten und wirtschftlich-sozial stark differenziert waren,
waren sie bis dahin Angehörige des Mehrheitsvolkes. Da sie
aber kaum über lokale Organisationen verfügten, konnten
sie die Umstellung zur Minderheit psychisch-politisch nicht
verkraften. Der Burgenländisch ungarischer Kulturverein
wurde in einer Zeit der Assimilation gegründet (1968), um
mit den vielschichtigen Problemen fertig werden zu
können.
b.) Die nichtburgenländischen Ungarn haben
ihr Dasein - ähnlich wie die Tschechen - verschiedenen
Zuwanderungswellen zu verdanken. Die Spuren der Ungarn
können vor allem in Wien bis ins Mittelalter
zurückverfolgt werden. Teilweise durch Familienbande gab es
Verbindungen zwischen den Bürgern von Wien und ungarischen
Städten. Ungarische Studenten, die sogar eine eigene Nation
(natio hungarica) bildeten, sind in den Matriken der
Universität Wien seit 1377 nachweisbar. Mit der Wahl
Erzherzog Ferdinands zum König von Ungarn (1526) bzw.
infolge der Besetzung der ungarischen Hauptstadt Buda/Ofen durch
die Türken (1541) wurde eine Reihe ungarischer
Zentralämter in Wien angesiedelt, so daß die
Präsenz der Ungarn, voran adelige Hofhaltungen mit
Gefolgschaft seit dieser Zeit kontinuierlich nachweisbar ist.
Zudem war im letzten Viertel des 17. Jhs. eine stärkere
Zuwanderung der Ungarn nach Wien zu beobachten, im Zuge dieser
entstanden sogar ungarisch Zünfte in Wien (Fleischhauer,
Posamentierer, Zischmenmacher, Knöpfemacher etc.).
Hervorzuheben die Bedeutung der "Wiener Ungarn" nicht zuletzt in
kultureller Hinsicht (Bücher, Zeitungen, Verbreitung der
Aufklärung, Erneuerung der ungarischen Sprache und
Literatur). Trotz der starken Fluktuation - Minderheiten in der
Großstadt können sich nur mit Hilfe von Zuwanderung
regenerieren - lebten um 1840 etwa 15.000 Ungarn in Wien. Ihre
Zahl lag um 1890 bei 32.749. Bis 1910 stieg ihre Zahl auf
139.300; in der Zeitspanne 1881-1913 erwarben 75.592 Personen die
österreichische Staatsbürgerschaft. Für die
soziale Gliederung der Ungarn um 1910 war es charakteristisch,
daß 64.208 von ihnen (43,43%) als Arbeiter eingestuft
waren; 10.434 lebten als Hausgesinde und 2.128 als
Taglöhner. Die ersten ungarischen Vereine konstituierten
sich in den Sechzigerjahren des 19. Jhs., so der Ungarische
Leseverein (1864), der Wiener Ungarische Verein und der
Ungarische Universitätsclub (1868) bzw. der Ungarische
Geselligkeitsverein (1870).
Exkurs: Die Ungarn in
Wien
Seit
dem Zusammenbruch der Monarchie zeigt die zahlenmäßige
Entwicklung der Ungarn in Wien einen rückläufigen
Trend: 1920 wurden im Gebiet der Republik Österreich (also
ohne Burgenland) 127.688 Ungarn, 76.168 (59,65%) von ihnen in
Wien, ausgewiesen. Infolge von Repatriierung und durch den
wirtschaftlichen Zusammenbruch bedingt wanderte viele von ihnen -
teils auch in die neuen Nachfolgestaaten - ab. Die
Volkszählung von 1923 ermittelte für Wien 10.922,
für Niederösterreich 2.355 Ungarn; ihre Zahl in Wien
verringerte sich bis 1934 auf 9.598, die mit 1.042 neu
eingebürgerten eine Gesamtzahl von 10.640 ergaben. Seit dem
Zweiten Weltkrieg konnten sich die Ungarn vorwiegend durch die
verschiedenen Flüchtlingswellen (vor allem 1956) halten. So
gaben 1991 insgesamt 19.638 Österreicher ungarisch als
Umgangssprache an, von ihnen lebten 8.930 (45,47%) in Wien, 4.973
(25.32%) im Burgenland. Bezeichnenderweise leben die in
Niederösterreich wohnhaften Ungarn, d.s. 2.389 Personen
(12,17%) zumeist im Einzugsbereich von Wien, so daß die
bedeutendste Akkumulation mit 11.319 Personen (57,59%) im
Großraum Wien nachweisbar ist. Die übrigen Ungarn
leben im ganzen Bundesgebiet verstreut, allerdings mit einer
Konzentration in den bzw. um die Landeshauptstädte.Der 1980
gegründete Zentralverband Ungarischer Vereine und
Organisationen in Österreich setzte sich die Anerkennung der
nichtburgenländischen Ungarn als Teil der ungarischen
Volksgruppe zum Ziel. Angesichts der Fakten aus Geschichte und
Gegenwart beschloß der Ministerrat am 30. Juni 1992 auch
die "Wiener Ungarn" in den Begriff der ungarischen Volksgruppe
einzubeziehen. Der Hauptausschuß des Nationalrates sprach
sich am 9. Juli 1992 auch in diesem Sinne aus. Der Anerkennung
zufolge wurde die Zahl der Beiratsmitglieder für die
ungarische Volksgruppe von 8 auf 16
erhöht.
3.)
Volkszählungsergebnisse und Anzahl der Angehörigen der
österreichischen Volksgruppen
Aufgrund der Tatsache, daß anläßlich
der offiziellen Volkszählungen in Österreich nach
Umgangssprache, Muttersprache, Denksprache, Kulturkreis,
Familiensprache gefragt wurde, aufgrund der
Volksgruppenfeindlichkeit etlicher Zählkommissare, die mehr
oder weniger stark die Volkszählungsergebnisse
beeinflußt haben, werden die Ergebnisse der
Volkszählungen von den Volksgruppenvertretungsorganisationen
angezweifelt bzw. sind sie nur als einer von vielen Indikatoren
zur tatsächlichen Größe der einzelnen
Volksgruppen zu gebrauchen. Sie zeigen aber doch recht
anschaulich den starken Assimilierungsdruck der letzten
Jahrzehnte.
1910 | 1951 | 1991 | |
Kroaten | 44.243 | 35.181 | 29.596 |
Slowaken | subsummiert unter Tschechen (böhmisch - mährisch - slowakisch) | 301 | 1.015 |
Slowenen | 74.210 | 42.413 | 20.191 |
Tschechen | 119.447 | 3.817 | 9.822 |
Ungarn | 26.570 | 8.408 | 19.638 |
Kroaten 40.000 - 50.000
Polen
ca. 30.000
Roma
10.000 - 20.000
Slowaken 5.000 - 10.000
Slowenen ca. 50.000
Tschechen 15.000 - 20.000
Ungarn
30.000 - 50.000
Burgenländische
Kroaten
1991
gab es im Burgenland nach offiziellen Statistiken 19.109
Personen, die Kroatisch als ihre Muttersprache angaben bzw.
Kroatisch als Umgangssprache verwendeten. In Wien waren dies an
die 6.300 Personen. Kirchlichen Erhebungen zufolge wünschen
im Burgenland etwa 35.000 Personen die Sonntagsmesse in
kroatischer Sprache, in Wien leben nach Schätzungen des
Kroatischen Kulturvereines mindestens 15.000 burgenländische
Kroaten. Diese Diskrepanz veranschaulicht sehr gut die
Problematik offizieller Erhebungen. Viele
Volksgruppenangehörige wollen sich bei offiziellen
Zählungen nicht deklarieren. Davon abgesehen macht es einen
großen Unterschied, ob bei solchen Zählungen nach der
ethnischen Zugehörigkeit, nach der Muttersprache oder nach
der Sprachverwendung gefragt wird. Schon die Aufnahme des
Begriffes "Kroatisch" bei der Frage nach verwendeten Sprachen
(bis 1981: "Deutsch", "andere: . . .") hatte zur Folge, dass es
1991 erstmals wieder mehr Kroatischsprachige gab, als bei den
Zählungen davor. Die offiziellen Zahlen können daher
Trends ausweisen, jedoch keinen zuverlässigen Aufschluss
über die tatsächliche zahlenmäßige
Größe der Volksgruppe
geben.
"Minderheitenfeststellungen" werden von allen
Volksgruppen abgelehnt.
Roma
Während des nationalsozialistischen Regimes fielen
2/3 der österreichischen Roma dem rassistisch motivierten
Völkermord zum Opfer. Die heutige Anzahl dürfte nach
Selbsteinschätzung der Volksgruppe am Stand von 1938 liegen,
mehr als 10.000 Personen, wobei der überwiegende Anteil auf
die Burgenland-Roma fällt. Sinti und Lowara gemeinsam
zählen nach dieser Annahme ca. 1.000
Personen.
Slowaken
Um
1900 erreichte die Zahl der in Österreich ansässigen
Slowaken ihren Höhepunkt mit etwa 70.000,
größtenteils in Wien und im Marchfeld. Danach ging die
Zahl rasch zurück, um 1914 wurden 20.000 Slowaken im
heutigen Österreich angegeben. Nach 1918 sind einige
Slowaken in die neugegründete Tschecho-Slowakei umgesiedelt,
die Volkszählung 1923 ergab noch 4.802 Slowaken in ganz
Österreich. Seither sinkt diese Anzahl. Bei der
Volkszählung 1991 gaben 2.120 Personen in ganz
Österreich an, slowakisch als Umgangssprache zu verwenden,
davon 1.015 österreichische Staatsbürger. Von allen
Gemeldeten waren 1.645 Personen in Wien und Niederösterreich
wohnhaft, darunter 835 österreichische Staatsbürger.
Die tatsächliche Zahl der Volksgruppenangehörigen wird
jedoch auf etwa 5.000 Personen
geschätzt.
Slowenen
Die
erste Volkszählung in Kärnten fand im Jahre 1848 statt,
die sogenannte Czoernigsche Volkszählung. Danach bildete
Südkärnten noch ein geschlossenes slowenischsprachiges
Gebiet, wobei die Sprachgrenze etwa entlang der Linie
Hermagor/©mohor - Gailtaler Alpen/Ziljske Alpe -
südlicher Stadtrand von Villach/Beljak - Ossiacher
Tauern/Osojske Ture - Moosburg/Blatograd - Maria Saal/Gospa sveta
- Ottmanach/Otmanje - Brückl/Mostiè - Südrand
der Saualpe/Svinska planina - Lavamünd/Labot verlaufen ist.
Die Stadt Klagenfurt/Celovec war eine deutsche Sprachinsel in
einer slowenischsprachigen Umgebung. Zu diesem Zeitpunkt war die
Bevölkerung Kärntens etwa zu zwei Drittel
deutschsprachig, zu einem Drittel
slowenischsprachig.
Bis
zur ersten amtlichen Volkszählung im Jahre 1880 wurde das
Gebiet nördlich von Klagenfurt/Celovec deutschsprachig. Im
übrigen handelte es sich aber noch immer um ein geschlossen
slowenischsprachiges Gebiet mit etwa 85.000 slowenischsprachigen
Bewohnern.
Bis
zum Ende der Monarchie verstärkte sich die Assimilation der
Kärntner Slowenen insbesondere in den Industriegemeinden
Arnoldstein/Podklo¹ter und Ferlach/Borovlje sowie entlang
der Linie Villach/Beljak - Wörthersee/Vrbsko jezero -
Klagenfurt/Celovec - Völkermarkt/Velikovec. Die nach wie vor
zu 90 % slowenischsprachigen Gebiete des unteren Gailtales/Zilja,
des Rosentales/Ro¾ und des Jauntales/Podjuna waren damit
bereits durch dazwischen liegende Gebiete getrennt, in denen die
slowenischsprachige Bevölkerung schon in der Minderheit
war.
Nachdem sich bei der Volksabstimmung am 10. 10. 1920
vor allem Dank des Stimmverhaltens der Kärntner Slowenen die
Mehrheit der Südkärntner Bevölkerung für
einen Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat,
ging die Zahl der Kärntner Slowenen laut Volkszählungen
von noch 66.000 bei der letzten Volkszählung in der
Monarchie auf nur noch etwa 37.000 bei der ersten
Volkszählung in der Republik zurück. Allerdings
stellten diese Volkszählungen nicht die tatsächliche
sprachliche Situation dar, private Zählungen gingen auch in
der ersten Republik noch von einer Zahl von über 60.000
slowenischsprachigen Kärntnern
aus.
Nach
der ersten Volkszählung in der zweiten Republik im Jahre
1951 betrug die Zahl der Kärntner Slowenen noch etwa 42.000.
Diese Zahl verringerte sich in der Folge bis zur
Volkszählung 1981 auf nur noch 17.000. Dabei ist allerdings
zu beachten, dass in der zweiten Republik erstmals bei den
Volkszählungen auch die Kategorie "windisch" eingeführt
wurde, wobei man als "windisch" insbesondere jene
Volksgruppenangehörigen betrachtete, welche bereit waren,
ihre slowenische ethnische Identität aufzugeben. Dies ist
tatsächlich auch geschehen; während die Zahl der
"Slowenen" zwischen 1951 und 1981 etwa um ein Drittel
zurückgegangen ist, ist die Gruppe der "Windischen" nahezu
völlig verschwunden.
Den
Kärntner Slowenen ist es seit Mitte des vorigen Jahrhunderts
aufgrund der vom Staat bewusst geführten
Assimilationspolitik, insbesondere wegen der "Germanisierung"
durch die Schule und wegen der ungünstigen Sozialstruktur
der Volksgruppe, deren Kern bis in die 70-er Jahre die
bäuerliche Bevölkerung bildete und die sich erst seit
der Gründung des BG für Slowenen im Jahre 1957 auf eine
breitere Intelligenzschicht stützen konnte, nicht gelungen,
bei den Volksgruppenangehörigen ein entsprechendes
Nationalbewusstsein auszubilden. Das Verhältnis zwischen
nationalbewussten Volksgruppenangehörigen und
assimilationsbereiten Kärnter Slowenen lautete zu Beginn des
Jahrhunderts noch etwa 1 : 3, zu Beginn der zweiten Republik
bereits etwa 1 : 1, bis heute hat sich diese Schere fasst
völlig geschlossen. Die objektive Beherrschung der
slowenischen Sprache und das subjektive Bekenntnis zur
slowenischen ethnischen Identität stimmen daher heute fast
völlig überein.
Zwischen 1981 und 1991 hat sich die Zahl der
Kärntner Slowenen stabilisiert, bei der Volkszählung
1991 haben ca. 15.000 angegeben, die slowenische Sprache als
Umgangssprache zu beherrschen. Während erstmals in den
Städten die Zahl der Kärntner Slowenen gleichgeblieben
ist oder sogar zugenommen hat und es in den Randgebieten des
zweisprachigen Gebietes zu einer deutlichen Zunahme der
Kärntner Slowenen gekommen ist, geht die Assimilation in
einigen der Kerngebiete des Siedlungsgebietes der Kärntner
Slowenen, insbesondere im Gebiet von Bleiburg/Pliberk,
Eisenkappel/®elezna Kapla, Ludmannsdorf/Bilèovs oder
St. Jakob i. R./©entjakob v R., ungehindert
weiter.
Exkurs: die Problematik der
Volkszählungen
Volkszählungen, bei welchen auch nach der
Umgangssprache gefragt wird, sollen ein objektives Bild der
sprachlichen Verhältnisse in einem bestimmten Gebiet
erbringen. Als solche sind Volkszählungen auch
unproblematisch und liegen sogar im Interesse der Volksgruppe, um
so eine Auskunft über die zahlenmäßige
Stärke und Entwicklung zu
erhalten.
Die
Kärntner Slowenen standen und stehen Volkszählungen
jedoch aus verständlichen Gründen skeptisch
gegenüber. Es wurden nämlich in der Vergangenheit
Volkszählungen immer wieder dazu missbraucht, um die
Kärntner Slowenen "wegzuzählen" oder um die
Einräumung von Volksgruppenrechten von der Zahl der
Volksgruppenangehörigen in einem bestimmten Gebiet
abhängig zu machen. Anders sind Phänomene, wie etwa die
sprachlichen Verhältnisse in der Gemeinde Mieger/Medgorje,
wo es alle zehn Jahre zum Wechsel der sprachlichen
Verhältnisse gekommen sein soll oder in der
GemeindeTainach/Tinje, wo innerhalb von zwölf Jahren die
Zahl der Volksgruppenangehörigen von 71 % auf 11% gesunken
ist, nicht zu erklären. Weil es sich bei Volksgruppenrechten
nach Auffassung der Kärntner Slowenen um Grundrechte
handelt, welche nicht von der zahlenmäßigen
Stärke der Volksgruppe abhängig gemacht werden
können, lehnen die Kärntner Slowenen auch nach wie vor
jegliche Minderheitenfeststellungen ab. Einen unbefangenen Umgang
mit Volkszählungen und mit der eigenen
zahlenmäßigen Stärke oder Schwäche werden
die Kärntner Slowenen erst finden können, wenn bei
Volkszählungen die tatsächlichen objektiven
sprachlichen Verhältnisse erhoben werden und der
Minderheitenschutz ohne Rücksicht auf die
zahlenmäßige Stärke der Kärntner Slowenen
gewährleistet ist.
Tschechen
Die
tschechische Zuwanderung nach Wien war bereits Ende des 18.
Jahrhunderts so stark, dass in den Wiener Vororten
Verlautbarungen auch in tschechischer Sprache veröffentlicht
werden mussten. Den Höhepunkt erreichte die tschechische
Zuwanderung nach Wien zwischen 1880 und 1890, als über
200.000 Tschechen, vor allem als Arbeiter, nach Wien kamen. Nach
der Gründung der Tschechoslowakischen Republik 1918 sind
aber über 100.000 Tschechen wieder remigriert. Die
Volkszählung 1923 hat etwa 51.000 Tschechen ergeben. Diese
Zahl blieb während der ersten Republik wohl in etwa
unverändert. Nach dem 2. Weltkrieg sollte vom
tschechoslowakischen Zentralausschuss eine neuerliche Remigration
in die Tschechoslowakei organisiert werden, wobei zwischen 15.000
und 20.000 Personen diesem Aufruf auch
folgten.
Die
verbliebenen Tschechen waren einem starken Assimilationsdruck
ausgesetzt. Die Volkszählung 1971 ergab etwa 7.500
Tschechen, die Volkszählung 1981 nur noch 4.600. Bei der
Volkszählung 1991 war ein leichter Aufwärtstrend
bemerkbar, 8.000 Personen gaben an, Tschechisch als
Umgangssprache zu verwenden. Die tschechischen Organisationen
gehen von Schätzungen in der Höhe von 15.000-20.000
Volksgruppenangehörigen aus.
Ungarn
Siehe Kapitel:
Siedlungsgebiet
4.)
Österreichische Volksgruppenpolitik
Aus Sicht des Österreichischen Volksgruppenzentrums ist die Volksgruppenpolitik der österreichischen Bundesregierung und der betroffenen Bundesländer in mehrere Phasen zu unterteilen. Grundsätzlich lassen sich diese wie folgt betiteln und darstellen:
I. Gewährungspolitik (1945 -
1955)
Aufgrund der jugoslawischen Gebietsansprüche, die
bis zum Bruch Titos mit Stalin auch von der Sowjetunion
unterstützt wurden, war Österreich bemüht,
zumindest der slowenischen und teilweise auch der kroatischen
Volksgruppe einige substantielle Rechte zuzugestehen. Zu nennen
sind vor allem die kurzfristige Einbindung eines
Slowenenvertreters in die Kärntner Landesregierung, die
Einführung des obligatorischen zweisprachigen Schulwesens
für alle Schüler im zweisprachigen Gebiet
Kärntens, und die Wiedereinführung des zweisprachigen
Schulwesens im Burgenland.
II. Verhinderungspolitik (1955 -
1972)
Diese
Phase ist gekennzeichnet durch Wiedergründung von
deutschnationalen Organisationen und durch die aktive
Assimilierungspolitik der österreichischen Bundesregierung,
die vor allem durch die Landespolitik getragen wird. Die
Minderheitenschutzbestimmungen des Artikels 7 des Staatsvertrages
von Wien aus dem Jahr 1955 (im Folgenden: StV v Wien), wurden
restriktiv interpretiert und nicht umgesetzt. 1957 wird der
Kärntner Heimatdienst wiedergegründet, der erfolgreich
die Abschaffung des obligatorischen zweisprachigen Schulwesens
betreibt. Im Burgenland etabliert sich auf Betreiben und mit
maßgeblicher Unterstützung einer Landtagspartei eine
Gruppierung, die sich für die aktive Assimilierung der
kroatischen Volksgruppe einsetzt. Obwohl eine bewußte
wirtschaftliche Schwächung der Siedlungsgebiete der
Volksgruppen im Burgenland, in der Steiermark und in Kärnten
kaum nachweisbar ist, bleibt es Tatsache, daß tausende
Volksgruppenangehörige durch das Auspendeln und die -
ebenfalls wirtschaftlich bedingte - Abwanderung assimiliert
wurden.
III. Restriktive Politik (1972 -
1988)
Im
Herbst 1972 wurden in Kärnten die, in teilweiser
Erfüllung des Staatsvertrages von Wien, aufgestellten
zweisprachigen topographischen Aufschriften von ÖVP-nahen
und Deutschnationalen, von Ort zu Ort ziehenden, organisierten
Gruppen, gewaltsam entfernt. Die Polizei schritt nicht ein. 1976
wurde gegen den Willen der Betroffenen das restriktive
Volksgruppengesetz beschlossen, welches gewisse Sprachenrechte
von einer 20% bzw. 25%-Klausel abhängig macht. Trotz
massiver Proteste und erfolgreichen Boykotts durch die
Betroffenen wurde in ganz Österreich eine
Minderheitenfeststellung (geheime Volkszählung besonderer
Art) zur Festlegung dieser prozentuellen Anteile der Volksgruppen
durchgeführt.
Aufgrund der Tatsache, daß die slowenische
Wahlgruppierung "Koro¹ka enotna lista" anläßlich
der Landtagswahlen 1975 den Einzug in den Landtag nur um wenige
hundert Stimmen verfehlte, wurde bei der nächsten
Landtagswahl das Kärntner Wahlrecht derart geändert,
daß das Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen auf vier
Wahlkreise aufgeteilt wurde, und seither für den Einzug in
den Kärntner Landtag ca. 10% der Wählerstimmen
notwendig sind. Ansonsten gilt im übrigen Bundesgebiet eine
4% bzw. 5%-Klausel für die Erreichung eines Grundmandates.
Mitte der 80er Jahre wurde von deutschnationalen Gruppierungen,
die den Kärntner Landtagsparteien nahestanden bzw. -stehen,
die Trennung der slowenischsprachigen und deutschsprachigen
Schüler betrieben, und für die zum slowenischen bzw.
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler, sogenannte
Mittelpunkt- bzw. Ghettoschulen gefordert. Durch eine breite
Solidarisierungsbewegung im restlichen Österreich und durch
das aktive Mitwirken des slowenischen Nationalratsabgeordneten
Karel Smolle konnte das verhindert werden und ein tragbarer
Kompromiß im Jahre 1988 verhandelt werden. Neben der
Schulfrage sind den deutschnationalen Verbänden mittlerweile
aber auch die zweisprachigen Gottesdienste in
Südkärnten ein Dorn im Auge.
IV. Dialogpolitik (1988 -
1994)
Durch
den Kompromiß in der Schulfrage in Kärnten wurde auf
Bundesebene die Phase des Dialogs mit allen österreichischen
Volksgruppen eingeleitet. Seitens der
Volksgruppenvertretungsorganisationen wurden die bis dahin
abgelehnten Volksgruppenbeiräte beschickt. Im Rahmen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF) wurden
muttersprachliche TV-Sendungen eingeführt. In Kärnten
wurde eine zweisprachige wirtschaftliche Mittelschule und im
Burgenland das Zweisprachige Bundesgymnasium Oberwart
eröffnet. Im Burgenland wird das Kindergartengesetz, welches
die ungarische und kroatische Volksgruppe berücksichtigt,
beschlossen, sowie die zwar problematische Amtssprachenverordnung
erlassen.
1992
erfolgte die Anerkennung der im Raum Wien lebenden Ungarn als
Teil der ungarischen Volksgruppe, dementsprechend wurde die Zahl
der Beiratsmitglieder von bis dahin 8 auf 16
erhöht.
Die
finanzielle Förderung von sprachlichen und kulturellen
Projekten der Volksgruppen wurde merklich
erhöht.
Vor
allem aber hatte Österreich international bei der
Verankerung von Minderheitenschutznormen eine Vorreiterrolle
inne. So wurde durch die österreichische Bundesregierung
ein, aus Sicht der Volksgruppen, vorbildlicher "Entwurf eines
Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention
zum Schutz ethnischer Minderheiten" dem Europarat vorgelegt.
Weiters wurden die Roma und die Slowaken als österreichische
Volksgruppen anerkannt.
V. Ignoranzpolitik (1994 -
2000)
Diese
Phase ist gekennzeichnet von einer totalen Dialogverweigerung
durch die österreichische Bundesregierungsspitze und durch
eine immer stärkere Instrumentalisierung der
Volksgruppenbeiräte, ausgehend von der Beamtenschaft des
ressortzuständigen Bundeskanzleramtes. Von diesem werden zu
ungelösten Fragen der Volksgruppen, wie Kindergärten,
Medien, topographischen Aufschriften, Amtssprache usw., zwar
immer wieder Studien in Auftrag gegeben, und Sitzungen,
Diskussionen, Kongresse und Symposien abgehalten, die aber
sämtlich ohne konkrete Resultate bleiben. So sind wichtige
Bestimmungen des Staatsvertrages von Wien auch 45 Jahre nach
Unterzeichnung nicht erfüllt. Sämtliche Fortschritte in
der Volksgruppenpolitik dieser Phase wurden durch die Betroffenen
großteils über den Gerichtsweg hart erkämpft,
oder beruhen auf Selbstinitiative der
Volksgruppen.
Die
Gewährung von finanziellen Förderungen wird durch
bürokratische Hürden verzögert und oftmals auch
vom "Wohlverhalten" des Förderungswerbers abhängig
gemacht.
VI. Monitoringpolitik (seit
2000)
Die im
Feber 2000 neu angelobte Bundesregierung ( ÖVP-FPÖ) ist
praktisch sofort in einen Dialog mit den
Vertretungsorganisationen der österreichischen Volksgruppen
und den Volksgruppenbeiräten eingetreten. Dazu hat wohl in
erster Linie das Monitoring der EU-14 beigetragen. Sichtbare
Ergebnisse sind vorerst vor allem deklaratorischer Natur, wie die
Verankerung einer unverbindlichen "Staatszielbestimmung
Volksgruppen" im Art.8 B-VG und das Nachholen von teilweise
jahrzehntlang Versäumtem, wie die Verordnung über die
zweisprachige Topographie im Burgenland, die
Amtssprachenverordnung für Ungarisch und die
Absichterklärung, die Europäische Charta für
Regional- oder Minderheitensprachen mit Beginn des Jahres 2001 zu
ratifizieren. Andererseits lässt vor allem der Kärntner
FPÖ-Landeshauptmann immer wieder mit minderheitenfeindlichen
Aktionen aufhorchen, wie z.B durch die geplante
Schlechterstellung von besser (zweisprachig) qualifizierten
Lehrern im Bereich des Minderheitenschulwesens in Kärnten.
Die angekündigte Schlechterstellung von
slowenischsprachigenLehrern wurde von Vertretern der slowenischen
Volksgruppe als rassistisch
bezeichnet.
Eine
vorerst also kaum abschätzbare und nicht abschließend
qualifizierbare Politik, die sich für die
österreichischen Volksgruppen zum Positiven, aber, in
Kentniss der FPÖ, nach Beendigung des Monitorings noch
leichter zum Negativen, wenden kann.
Exkurs: Staatszielbestimmung
Volksgruppen
Mit
der vor dem Sommer beschlossenen B-VG - Novelle wurde in die
Bundes-Verfassung eine sog. "Staatszielbestimmung Volksgruppen"
mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Die
Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer
gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den
autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur,
Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu
sichern und zu fördern."
Generell gewähren Staatszielbestimmungen keine
subjektiven Rechte, sondern dienen als objektiver Maßstab
für Gesetzgebung und Vollziehung. Als Maßstab für
die Prüfung von Gesetzen sind solche
Verfassungsaufträge nicht geeignet, da ihnen detaillierte
sprachliche Formulierungen fehlen. Als Gesetzgebungsauftrag geben
sie Richtlinien für die zukünftige Regelung bestimmter
Materien vor, wobei allerdings die Untätigkeit des
Gesetzgebers nach heutiger Verfassungslage nicht bekämpfbar
ist. Für die staatliche Verwaltung dienen sie als
Interpretationsmaßstab und als Abwägungsgebot. Der
Zweck einer so formulierten Staatszielbestimmung liegt wohl
einerseits darin, gesellschaftliche Konflikte zu verhindern,
andererseits Pluralität und Offenheit zu vermitteln, um bei
der Mehrheitsbevölkerung ein Bewusstsein der Akzeptanz
gegenüber den Minderheiten zu
entwickeln.
Gegen
einen solchen Zweck des staatlichen Bekenntnisses zur Vielfalt
der Republik ist sicherlich nichts einzuwenden und entspricht
auch der vom VfGH formulierten Wertentscheidung zu Gunsten des
Minderheitenschutzes. Mit diesem Bekenntnis müssten jedoch
auch konkrete einklagbare Rechte verbunden sein, einerseits ein
Klima der Achtung und des Dialogs zu schaffen, andererseits
ausgehend von den derzeit geltenden
Minderheitenschutzbestimmungen durch zusätzliche Rechte
bestehende Rechtslücken zu schließen und somit den
Fortbestand der autonomen Gemeinschaften zu sichern. In
Österreich drückt sich in Klagen von seiten Betroffener
ein vielfältiger Mangel an einem durchsetzbaren Schutz des
kulturellen Bestandes der Volksgruppen als solcher aus, von
fehlenden zweisprachigen Ortsbezeichnungen bis zum indirekten
Assimilationsdruck im Erziehungswesen. Andererseits leiden die
österreichischen Volksgruppen daran, dass sie kein
rechtliches Instrumentarium zur Verfügung haben, mit welchem
sie, gerade was den Schutz ihres Bestandes anlangt, ihre
Interessen authentisch formulieren und rechtlich und politisch
zur Geltung bringen könnten. Den österreichischen
Minderheiten wird nicht in hinreichendem Ausmaß garantiert,
als Volksgruppen weiterbestehen und sprechen zu
können.
Die
Verfassungsnorm, die am ehesten Ansätze für einen
solchen gruppenrechtlich konzipierten Minderheitenschutz bieten
würde, ist Art. 19 StGG aus 1867. So sehr es zutrifft, dass
sich die faktischen Voraussetzungen in der Republik verschoben
haben, so wenig vermag dieser Umstand die pauschale
Schlussfolgerung zu tragen, dass das altösterreichische
Konzept des Nationalitätenschutzes damit einfach obsolet
geworden sei. Im Gegenteil. Gerade die Ansätze zu einer
gruppenrechtlichen Konzeption, wie sie aus dem Art. 19 StGG
herausgelesen werden, gewinnen gerade unter den veränderten
Voraussetzungen einer Minderheitensituation noch an Bedeutung:
Während ethnische Gruppen als Komponenten eines
multinationalen Staates einander in ihrem Bestand kaum ernsthaft
gefährden können, sehen sich ethnische Minderheiten
einem massiven Assimilationsdruck von seiten der Mehrheitskultur
ausgesetzt. Dies macht gerade die Erhaltung der Minderheitskultur
zu einem grundrechtlichen Hauptanliegen, welches eben nur als
kollektives Recht adäquat umsetzbar
ist.
Das
Österreichische Volksgruppenzentrum hat im Zuge der
Diskussion und des Begutachtungsverfahrens für eine
"Staatszielbestimmung Volksgruppen", wie sie nun vom Nationalrat
beschlossen wurde, eine Neufassung des Artikel 19 des
Staatsgrundgesetzes aus 1867 gefordert und einen konkreten
Vorschlag in die politische Diskussion eingebracht (siehe
Anhang).
5.)
Organisationen der österreichischen
Volksgruppen
Österreichisches Komitee des Europäischen,
Büros für Sprachminderheiten
Teinfaltstr. 4, A-1010 Wien
Telefon: ++43 / 1 / 533 15 04, Fax: ++43 / 1 / 535 58
87, e-mail: oevz@twinet.net
Österreichisches Volksgruppenzentrum /Austrian
Centre for Ethnic Groups
Teinfaltstr. 4, A-1010 Wien
Telefon: ++43 / 1 / 533 15 04, Fax: ++43 / 1 / 535 58
87, e-mail: oevz@twinet.net
Rat
der Kärntner Slowenen / Narodni svet koro¹kih
Slovencev
Viktringer Ring 26, A-9020
Klagenfurt/Celovec
Telefon: ++43 / 463 / 51 25 28-0, Fax: ++43 / 463 / 51
25 28-22, e-mail: office@narod.at
Zentralverband slowenischer Organisationen in
Kärnten / Zveza slovenskih organizacij na
Koro¹kem
Tarviser Straße 16, A-9020
Klagenfurt/Celovec
Telefon: ++43 / 463 / 51 43 00, Fax: ++43 / 463 / 51 43
00-71, e-mail: zso@slo.at
Artikel VII - Kulturverein für Steiermark /
Kulturno dru¹tvo èlen 7
Prankergasse 2, A-8020
Graz/Gradec
Telefon & Fax: ++43 / 316 / 77 13
83
Pavel-Haus
A-8490
Laafeld/Potrna 30
Telefon & Fax: ++43/3476/3862, e-mail:
pavel.haus@magnet.at
Minderheitsrat der tschechischen und slowakischen
Volksgruppe in Österreich / Men¹inová rada
èeské a slovenské vìtve v
Rakousko
Margarethenplatz 7, 1050
Wien/Vídeò
Telefon: ++43 / 1 / 587 83 08
Kulturklub der Tschechen und Slowaken in
Österreich / Kulturní klub Èechù a
Slovákù v Rakousku
Schlösselgasse 18, 1080
Wien/Vídeò
Österreichisch-Slowakischer Kulturverein /
Rakúsko-slovensky kultúrny
spolok
Otto-Bauer-Gasse 23/11, A-1060
Wien/Vieden
Telefon & Fax: ++43 / 1 / 596 13
15
Burgenländisch-Ungarischer Kulturverein /
Burgenlandi Magyar
Kultúregyesület
Schulgasse 3, A-7400
Oberwart/Felsõõr
Telefon: ++43 / 3352 / 38 489, Fax: ++43 / 3352 / 38
643, e-mail: bukv@aon.at
Zentralverband ungarischer Vereine und Organisationen
in Österreich / Ausztriai Magyar Egyesületek és
Szervezetek Központi
Szövetsége
Postfach 358, A-1010
Wien/Bécs
Dachverband der Unabhängigen ungarischen Vereine
in Österreich / Ausztriai Független Magyar
Kultúrregyesületek
Csúcsszervezete
Hollandstraße 4, A-1020
Wien/Bécs
Kulturverein österreichischer Roma / Devrientgasse
1, A-1190 Wien/Becsi
Telefon & Fax: ++43 / 1 / 310 64 21, e-mail:
kv-roma@Eunet.at,
http://www.members.Eunet.at/kv-roma
Verein Roma
Spitalgasse 4, A-7400
Oberwart/Erba
Telefon: ++43 / 3352 / 33 059, Fax: ++43 / 3352 / 33
059-4, e-mail: verein-roma@magnet.at,
http://www.verein-roma.at
Romano Centro
Urschenböckstraße 8/13, A-1110
Wien/Becsi
Telefon & Fax: ++43 / 1 / 749 63 36, e-mail:
romano-centro@magnet.at,
www.romano-centro.org
Kroatischer Kulturverein in Burgenland / Hrvatsko
kulturno dru¹tvo u
Gradi¹æu
Dr.
Lorenz Karall-Straße 23, A-7000
Eisenstadt/®eljezno
Telefon: ++43 / 2682 / 66 500, Fax: ++43 / 2682 / 66
500-4, e-mail: ured@hkd.at
Burgenländisch-Kroatischer Kulturverein in Wien /
Hrvatsko gradi¹æansko kulturno dru¹tvo u
Beæu
Schwindgasse 14, A-1040
Wien/Beç
Telefon: ++43 / 1 / 504 61 52, Fax: ++43 / 1 / 504 63
54-9, e-mail: hakhc@xpoint.at
Kroatischer Akademikerklub / Hrvatski akademski
klub
Schwindgasse 14, A-1040
Wien/Beæ
Telefon: ++43 / 1 / 505 71 06, Fax: ++43 / 1 / 504 63
54-9, e-mail: hakhc@xpoint.at
Kroatisches Kultur- und Dokumentationszentrum /
Hrvatski kulturni i dokumentarni
centar
Johann
Permayer-Straße 3, A-7000
Eisenstadt/®eljezno
Telefon & Fax: ++43 / 2682 / 68
397
Verband der Polen in Österreich
"Strzecha"
Boerhavegasse 25/11 - Hoftrakt Top 3, A-1030
Wien/Wieden
Telefon & Fax: ++43 / 1 / 710 56 59, e-mail:
r.hebenstreit@cheese.at
Daneben gibt es ca. 200 Spartenorganisationen und Vereine, die ihrem Spektrum nach von wissenschaftlichen Instituten, über Kulturvereinen bis zu Sportvereinen einzuordnen sind. Alle Volksgruppenorganisationen sind Vereine aufgrund des österreichischen Vereinsgesetzes und haben keinerlei öffentlich-rechtlichen Charakter.
Lediglich die Kärntner Slowenen haben eine eigenständige politische Partei, die:
Enotna lista
10.-Oktober-Straße 25/III, 9020
Klagenfurt/Celovec
Telefon: ++43 / 463 / 54079, Fax: ++43 / 463 /
54079-30, e-mail: e.li@aon.at.
6.)
Regierungsämter, die sich mit Volksgruppenfragen
befassen
Auf Bundesebene sind die Volksgruppenangelegenheiten beim Bundeskanzler, administrativ bei der Abteilung "Volksgruppenangelegenheiten" in der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt angesiedelt. Diese Abteilung befaßt sich vor allem mit der finanziellen Förderung der österreichischen Volksgruppen und führt die Geschäfte der Volksgruppenbeiräte.
Exkurs: Burgenländische
Ungarn
Seit
1968 wird von den Mitgliedern und Verantwortlichen des
Burgenländisch-Ungarischen Kulturvereins die für den
Weiterbestand der ungarischen Volksgruppe im Burgenland
notwendige Arbeit geleistet. Es werden die
grenzüberschreitenden Kontakte gepflegt, und es wird in
bestem Einvernehmen mit der Mehrheitsbevölkerung
Kulturarbeit geleistet (ungarischsprachige Zeitung,
Ausstellungen, Volkstanzgruppen...), welche die Vielfalt der
österreichischen Tradition
gewährleistet.
Um
diese Aufgaben bewältigen zu können, stand bis 1998 ein
Subventionsposten für eine(n) hauptamtliche(n)
GeschäftsführerIn im Bereich des Bundesministeriums
für Unterricht und Kunst zur Verfügung. Dieser wurde
ersatzlos gestrichen. Da dies der einzige Dienstposten für
den Burgenländisch-Ungarischen Kulturverein war, bedeutet
dies für die autochthone ungarische Volksgruppe im
Burgenland eine existentielle Bedrohung in ihrem Bestand, da die
Aktivitäten des Vereins ohne Geschäftsführung auf
die Dauer nicht aufrechtzuerhalten sind. Seit zwei Jahren wurde
von Seiten des Bundeskanzleramtes eine Lösung dieses
Problems dahingehend versprochen, eine jährliche Summe zur
Verfügung zu stellen, welche eine angemessene Bezahlung
eines Geschäftsführers ermöglichen würde. Da
der Burgenländisch-Ungarische Kulturverein bis zum heutigen
Tag weder eine schriftliche Zusage, noch die in Aussicht
gestellte Summe erhalten hat, ist seine Arbeit absolut nicht mehr
aufrecht zu erhalten. Der Verein muß sich in der momentanen
Situation an wage, rechtlich bedenkliche Versprechen klammern,
welche von der zuständigen Volksgruppenreferentin im
Bundeskanzleramt telefonisch gemacht werden, aber niemals
umgesetzt wurden.
Vom
Bundeskanzleramt wurde jährlich eine Förderung von 1,3
Mio. Schilling nur für Projekte gewährt, wobei der
Geschäftsführer nicht von diesem Budget zu bezahlen
war. Nun soll aber der neue Geschäftsführer von der
selben Summe bezahlt werden, welche früher nur für
Projekte gedacht war, was zwangsläufig zu einer
Einschränkung der Aktivitäten
führt.
Dies
wird jedoch kaum, wie die Regierung immer wieder beteuert, den
Stellenwert der Volksgruppe in Österreich heben. Obwohl sich
der Burgenländisch-Ungarische Kulturverein an sämtliche
öffentlichen Entscheidungsträger (Bundeskanzler,
Bundespräsident, Politische Parteien etc.) gewandt hat, ist
außer einem Versprechen sich dem Problem anzunehmen, nichts
geschehen.
Volksgruppenbeiräte sind von der Regierung
gemäß Volksgruppengesetz zu bestellende Organe und
setzen sich jeweils zur Hälfte aus Vertretern der
Volksgruppenorganisationen und zur anderen Hälfte aus
Vertretern der jeweiligen Landtagsparteien bzw. Kirchenvertretern
zusammen. Sie beraten die Bundesregierung und auf Wunsch auch die
Landesregierungen in Volksgruppenangelegenheiten. Die Einrichtung
eines Beirates ist konstitutiv für die Anerkennung als
Volksgruppe.
Im
Verordnungswege hat die österreichische Bundesregierung
Volksgruppenbeiräte für die kroatische, slowakische,
slowenische, tschechische, ungarische und die Volksgruppe der
Roma eingerichtet. Nicht eingebunden in den Beirat für die
slowenische Volksgruppe sind Vertreter der in der Steiermark
ansässigen Slowenen, ihnen wird von der
steiermärkischen Landesregierung der Status einer
Volksgruppe abgesprochen. Dies hat die Vertretungsorganisation
der Slowenen in der Steiermark, den Artikel VII - Kulturverein
für Steiermark veranlaßt, eine
Verfassungsgerichtshofbeschwerde einzubringen. Das entsprechende
Erkenntnis ist noch ausständig. Ebenso ist für die
polnische Volksgruppe kein Beirat existent, auch sie ist in
Österreich nicht als Volksgruppe
anerkannt.
Bei
einzelnen Bundesministerien, namentlich beim Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie beim
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind
eigene Abteilungen, die sich mit Minderheitenfragen befassen,
eingerichtet.
Beim
Amt der Kärntner Landesregierung ist ein Büro für
die slowenische Volksgruppe eingerichtet, welches u.a. als
Geschäftsstelle für Gespräche und Verhandlungen
zwischen dem Land und Bundesstellen in Volksgruppenfragen
fungieren sollte. Faktisch ist die Tätigkeit des
Volksgruppenbüros auf den Übersetzungsdienst und die
Vorbereitung und Durchführung der Volksgruppenkongresse des
Landes und der Slowenischen Kulturwochen in den
Bezirkshauptstädten beschränkt. Die Leiterin des
Volksgruppenbüros betreut auch die Agenden der
Kulturförderung, soweit sie slowenische Antragsteller
betrifft (in diesen Belangen obliegt die Entscheidung der
Kulturabteilung bzw. dem Kulturreferenten). Die Förderung
der kulturellen Tätigkeiten der slowenischen Volksgruppe
durch das Land Kärnten ist allerdings sehr bescheiden (ca.
22.000 Euro jährlich).
Beim
Amt der burgenländischen Landesregierung ist ein (sprachlich
nicht geschulter) Jurist auch mit Übersetzungen für die
kroatische Amtssprache
beschäftigt.
Die
einzelnen Kirchen (röm.-kath. und evangelisch AB und HB)
haben großteils eigene Strukturen, die sich mit der
seelsorgerischen Betreuung der einzelnen Volksgruppen
befassen.
7.)
Das österreichischeVolksgruppenrecht
I. Verfassungsschutz der
Minderheiten
Die
wesentlichen Verfassungsgarantien des Volksgruppenschutzes
beruhen auf völkerrechtlichen Verpflichtungen
(Friedensvertrag 1919 und Staatsvertrag 1955), die
Österreich im Gefolge der beiden Weltkriege eingehen
mußte.
Die einzige Verfassungsbestimmung, die eine umfassende und zugleich autonome österreichische Regelung über den Schutz ethnischer Gruppen darstellt, ist der Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes aus dem Jahre 1867 (RGBl. 1867/142) (im folgenden StGG), dessen Anwendbarkeit auf die im heutigen republikanischen Österreich noch lebenden Minderheiten ist aber in der Verfassungsrechtssprechung umstritten (die Lehre bejaht die Anwendbarkeit).
Wortlaut
Artikel 19
Alle
Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder
Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege
seiner Nationalität und Sprache.
Die
Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule,
Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate
anerkannt.
In den
Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen
die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet
sein, dass ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer
zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die
erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache
erhält.
Durch die im Verfassungsrang stehenden Artikel 66, 67 und 68 des Staatsvertrages von Saint Germain (StGBl. 1920/303) (im folgenden StV v St. Germain), sind alle Angehörigen der österreichischen Minderheiten geschützt.
Wortlaut
Artikel 66
Alle
österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der
Rasse, der Sprache oder Religion sind vor dem Gesetze gleich und
genießen dieselben bürgerlichen und politischen
Rechte.
Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis
sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen beim
Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig
sein, wie namentlich bei Zulassung zu öffentlichen
Stellungen, Ämtern und Würden oder bei den
verschiedenen Berufs- und
Erwerbstätigkeiten.
Keinem
österreichischen Staatsangehörigen werden im freien
Gebrauch irgend einer Sprache im Privat- oder
Geschäftsverkehr, in Angelegenheiten der Religion, der
Presse oder irgend einer Art von Veröffentlichungen oder in
öffentlichen Versammlungen, Beschränkungen
auferlegt.
Unbeschadet der Einführung einer Staatssprache
durch die österreichische Regierung werden nicht
deutschsprechenden österreichischen Staatsangehörigen
angemessene Erleichterungen beim Gebrauche ihrer Sprache vor
Gericht in Wort oder Schrift geboten
werden.
Artikel 67
Österreichische Staatsangehörige, die einer
Minderheit nach Rasse, Religion oder Sprache angehören,
genießen dieselbe Behandlung und dieselben Garantien,
rechtlich und faktisch, wie die anderen österreichischen
Staatsangehörigen; insbesondere haben sie dasselbe Recht,
auf ihre eigenen Kosten Wohltätigkeits-, religiöse oder
soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu
errichten, zu verwalten und zu beaufsichtigen mit der
Berechtigung, in denselben ihre eigene Sprachen nach Belieben zu
gebrauchen und ihre Religion frei zu
üben.
Artikel 68
Was
das öffentliche Unterrichtswesen anlangt, wird die
österreichische Regierung in den Städten und Bezirken,
wo eine verhältnismäßig beträchtliche Zahl
anderssprachiger als deutscher österreichischer
Staatsangehöriger wohnt, angemessene Erleichterungen
gewähren, um sicherzustellen, dass in den Volksschulen den
Kindern dieser österreichischen Staatsangehörigen der
Unterricht in ihrer eigenen Sprache erteilt werde. Diese
Bestimmung wird die österreichische Regierung nicht hindern,
den Unterricht der deutschen Sprache in den besagten Schulen zu
einem Pflichtgegenstande zu machen.
In
Städten und Bezirken, wo eine
verhältnismäßig beträchtliche Anzahl
österreichischer Staatsangehöriger wohnt, die einer
Minderheit nach Rasse, Religion oder Sprache angehören, wird
diesen Minderheiten von allen Beträgen, die etwa für
Erziehung, Religions- oder Wohltätigkeitszwecke aus
öffentlichen Mitteln in Staats-, Gemeinde- oder anderen
Budgets ausgeworfen werden, ein angemessener Teil zu Nutzen und
Verwendung gesichert.
Der
Artikel 7 Z. 2-4 des Österreichischen Staatsvertrages vom
15. Mai 1955 (BGBl. 1955/152) (im folgenden; StV v Wien)
beinhaltet die wichtigsten Schutzbestimmungen für die
slowenische und kroatische Volksgruppe in den Bundesländern
Kärnten, Steiermark und Burgenland.
Wortlaut
Artikel 7 - Rechte der slowenischen und kroatischen
Minderheiten
1.
Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und
kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und
Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher
Bedingungen wie alle anderen österreichischen
Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre
eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen
Sprache.
2. Sie
haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder
kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige
Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden
Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der
Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und
kroatische Schulen errichtet werden.
3. In
den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des
Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer
oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder
kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache
zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und
Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder
kroatischer Sprache wie in Deutsch
verfasst.
4.
Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und
kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und
Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und
Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher
Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige
teil.
5. Die
Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der
kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft
und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu
verbieten.
Der
§ 7 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
(BGBl. 1959/101) (im folgenden: MindSchG f
Ktn):
Wortlaut
§
7. Das Recht, die slowenische Sprache als Unterrichtssprache zu
gebrauchen oder als Pflichtgegenstand zu erlernen, ist jedem
Schülerin dem gemäß § 10 Abs. 1 dieses
Bundesgesetzes umschriebenen Gebiet in den gemäß
§ 10 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes festzulegenden Schulen zu
gewähren, sofern dies der Wille des gesetzlichen Vertreters
ist. Ein Schüler kann nur mit Willen seines gesetzlichen
Vertreters verhalten werden, die slowenische Sprache als
Unterrichtssprache zu gebrauchen oder als Pflichtgegenstand zu
erlernen.
Der
§ 1 des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland
(BGBl. 1994/641) (im folgenden: MindSchG f
Bgld):
Wortlaut
§
1. (Verfassungsbestimmung)
(1)
Das Recht, im Burgenland die kroatische oder ungarische Sprache
als Unterrichtssprache zu gebrauchen oder als Pflichtgegenstand
zu erlernen, ist in den gemäß § 6, § 10 und
§ 12 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes festzulegenden Schulen
österreichischen Staatsbürgern der kroatischen und
ungarischen Volksgruppe zu
gewähren.
(2)
Ein Schüler kann gegen den Willen seiner
Erziehungsberechtigten nicht verhalten werden, die kroatische
oder ungarische Sprache als Unterrichtssprache zu
gebrauchen.
Der
Artikel 8 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes
(im folgenden: B-VG):
Wortlaut
Artikel 8
(1)
Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen
Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die
Staatssprache der Republik.
(2)
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu
ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in
den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und
Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten,
zu sichern und zu fördern. In Kraft seit
8.8.2000.
II. Bundesgesetze
Das
Volksgruppengesetz vom 7. Juli 1976 (BGBl. 1976/196) (im
folgenden: VolksgruppenG) ermächtigt, die Bundesregierung,
mit Verordnung die Volksgruppen festzulegen, für die das
VolksgruppenG anzuwenden ist. Für diese Volksgruppen ist
zugleich jeweils auch ein Volksgruppenbeirat einzurichten.
Derzeit bestehen Volksgruppenbeiräte für die
slowenische, kroatische, ungarische, tschechische, slowakische
Volksgruppe sowie für die Volksgruppe der
Roma.
Die
Bundesregierung hat bisher acht Verordnungen zum
Volksgruppengesetz erlassen:
*
Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1977 über
die Volksgruppenbeiräte i.d.g.F. (BGBl.
1993/895);
*Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977
über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen
topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer
Sprache anzubringen sind (BGBl.
1977/306);
*Verordnung der Bundesregierung mit der die
slowenischen Bezeichnungen für Ortschaften festgesetzt
werden (BGBl.1977/308);
*Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977
über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden
und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache
zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen
wird (BGBl. 1977/307);
*Verordnung der Bundesregierung vom 24. April 1990
über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden
und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache
zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen
wird i.d.g.F. (BGBl. 1991/6);
*
Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung von
Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen und
Aufschriften nicht nur in deutscher sondern auch in kroatischer
oder ungarischer Sprache anzubringen sind
(Topographieverordnung-Burgenland - BGBl.II
2000/170);
*
Verordnung der Bundesregierung vom 5.Juni 2000 über die
Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen
Dienststellen, vor denen die ungarische Sprache zusätzlich
zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird ( per 1.
Oktober 2000).
*
sowie eine Verordnung zu Reisekosten und Sitzungsgeldern der
Volksgruppenbeiräte.
Der
Brünner Vertrag zwischen Österreich und der
Tschechoslowakei vom 7. Juni 1920 (BGBl. 1921/163) normiert im
Art. 19 das Öffentlichkeitsrecht privater Volksschulen der
tschechoslowakischen Minderheit, da auch die Tschechoslowakische
Republik solchen Schulen (der deutschen Minderheit) das
Öffentlichkeitsrecht zukommen
läßt.
III. Landesgesetze
Das
burgenländische Kindergartengesetz (LGBl. 1990/7) regelt
Geltungsbereich und Art des zweisprachigen (deutsch-ungarischen
bzw. deutsch-kroatischen) Erziehungswesens im Burgenland. In
Kindergartengesetzen der anderen Bundesländer finden die
Volksgruppen keine
Berücksichtigung.
Darüber hinaus hat Österreich im
multilateralen Rahmen Minderheitenschutzverpflichtungen aus
folgenden internationalen Instrumenten
übernommen:
Aus
den Instrumenten politischer, genereller aber rechtsverbindlicher
Natur sind vor allem zu nennen:
- die
Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von
Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und
sprachlichen Minderheiten angehören vom 18. Dezember
1992,
- das
Dokument des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die
menschliche Dimension der OSZE vom 29. Juni
1990,
- der
Bericht des OSZE-Expertentreffens über nationale
Minderheiten in Genf vom 19. Juli
1991,
- die
OSZE-Charta von Paris für ein neues Europa vom 21. November
1990,
- das
OSZE-Helsinki-Dokument 1992 "Herausforderung des Wandels" vom 10.
Juli 1992,
- die
"Wiener Erklärung" der Gipfelkonferenz des Europarates vom
9. Oktober 1993, sowie
- das
Instrument der zentraleuropäischen Initiative für den
Schutz von Minderheitenrechten vom 19. November
1994.
Aus
dem Bereich der Instrumente völkerrechtlicher Natur sind
insbesondere zu nennen:
- die
Europäische Menschenrechtskonvention (im folgenden; EMRK)
gilt in Österreich in ihren grundrechtlichen Bestimmungen
unmittelbar und hat Verfassungsrang.
- der
internationale Pakt über bürgerliche und politische
Rechte (BGBl. 1978/591),
- das
Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten vom 1. Februar 1995 (BGBl.1998/130; im folgenden;
RÜK), wurde mit Erfüllungsvorbehalt am 1. März
1998 ratifiziert, in Kraft getreten am 1. Juli 1998, muss
grundsätzlich durch innerstaatliche Rechtsvorschriften
ausgeführt werden, sowie
- die
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
vom 5. November 1992, unterzeichnet am selben Tag, bisher durch
Österreich noch nicht
ratifiziert.
8.)
Volksgruppenförderung
Gemäß § 8 des Volksgruppengesetzes hat
die Bundesregierung im jährlichen Bundesvoranschlag einen
angemessenen Beitrag zu Maßnahmen und Vorhaben, die der
Erhaltung und Sicherung des Bestandes der österreichischen
Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und
Rechte dienen, vorzusehen. Die Bundesregierung fördert
Projekte und Organisationen der Volksgruppen
folgendermaßen:
|
|
|
Burgenländische Kroaten |
|
|
Polen |
|
|
Roma |
|
|
Slowaken |
|
|
Slowenen |
|
|
Tschechen |
|
|
Ungarn |
|
|
Für 1998, 1999 und 2000 sind lediglich die
budgetierten Zahlen für den Budgetansatz
Volksgruppenförderung bekannt:
in
Euro
1998
3,831.000
1999
3,768.000
2000
3,768.000
Vertretungsorganisationen der österreichischen Volksgruppen erachten die Höhe der Volksgruppenförderung als zu gering. Darüber hinaus werden Verzögerungen bei der Auszahlung und Art und Weise der bürokratischen Abrechnungsmodalitäten kritisiert und als schikanös empfunden.
Exkurs: Abwicklung der
Volksgruppenförderung
Die
wichtigste Förderungsstelle ist das Bundeskanzleramt.
Für den Verteilungsvorschlag betreffend diese
Förderungsmittel sind die Volksgruppenbeiräte
zuständig, wobei sich aus dem parteipolitischen Einfluss auf
dieses Gremium Probleme ergeben. Ein weiteres Problem stellt der
Zeitpunkt der Ausschüttung dieser Mittel dar: die
Subventionen wurden bisher zumeist im letzten Quartal für
das jeweils laufende Jahr überwiesen und mussten bis Ende
Februar des Folgejahres abgerechnet werden ( das BKA hat den
Verrechnungstermin für 1999 mit dem 10. Jänner 2000
festgesetzt ). Die Förderungswerber haben diesfalls also
etwa 4 bis 5 Monate Zeit, ihre Projekte durchzuführen, zu
bezahlen und abzurechnen. Dass kein Verein auf diese Weise
arbeiten kann, ist offensichtlich. Neben laufenden Ausgaben gibt
es auch Projekte, die zu bestimmten Zeiten realisiert werden
müssen. Davon abgesehen, können die gesamten
Aktivitäten nicht auf einige Monate des Jahres konzentriert
werden. Bei der Abrechnung kommt es immer wieder vor, dass
bestimmte Belege vom zuständigen Referenten im
Bundeskanzleramt nicht anerkannt werden und andere Belege
nachgereicht werden müssen. Die Kriterien für die
Ablehnung bestimmter Belege sind oft nicht nachvollziehbar.
Bisweilen kommt es auch vor, dass bereits durchgeführten
Projekten (für die eine Subvention gewährt wurde)
nachträglich die Genehmigung versagt wird. All dies sind
Umstände, die als Schikanen empfunden werden und die
effektive Tätigkeit der Organisationen
behindern.
Das
oberste Kontrollorgan der Republik, der Rechnungshof (RH),
führt in seinem letzten Bericht zur Förderungspraxis
des ressortzuständigen Bundeskanzleramtes unter anderem aus:
"Die bestehenden allgemeinen Förderungsrichtlinien des
Bundes hemmten den Anreiz der Volksgruppen, wenigstens
kostendeckende Aktivitäten zu ergreifen. Obwohl der RH
bereits seit zehn Jahren die schleppenden Auszahlungen der
Förderungsmittel bemängelte, waren Anfang Dezember 1997
wieder rund 30% der Jahresförderungsmittel noch nicht
angewiesen worden", und empfiehlt "(1) Die
Förderungsgewährung und die Abrechnung wären zu
beschleunigen. (2) Es sollten nur den Zielsetzungen des
Volksgruppengesetzes eindeutig zuordenbare Förderungen unter
Berücksichtigung bestehender Alternativen gewährt
werden. (3) Die mehrjährige Planung sollte
schwerpunktmäßig ausgebaut werden. (4) Sämtliche
Maßnahmen, die zu einer Steigerung der Aktivitäten der
Förderungsnehmer führen, wären
auszubauen."
Diese
Kritik des Rechnungshofes hat im Bundeskanzleramt bisher zu
keiner Änderung der Vergabepraxis geführt. Im Jahr 2000
wurden aus der Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes
noch nicht alle beschlossenen Förderungen an die
Volksgruppenorganisationen ausgeschüttet. Im Rahmen der
Bemühungen zur Sanierung des österreichischen
Budgetdefizits gibt es konkrete Pläne bereits für 2001
die Volksgruppenförderung um 20% zu kürzen. Für
zahlreiche Volksgruppenprojekte wäre eine solche
Kürzung nicht verkraftbar. Bei den Kärntner Slowenen
ist z.B. bereits jetzt das Erscheinen der beiden (politischen)
Wochenzeitungen nur Dank finanzieller Zuwendungen seitens der
Republik Slowenien möglich, bei einer weiteren Kürzung
der österreichischen Förderung müsste das
Erscheinen eingestellt werden und wäre die mediale
Versorgung in der Sprache der Volksgruppe nicht mehr
gegeben.
9.)
Wirtschaftliche Lage in den Siedlungsgebieten der
österreichischen Volksgruppen
Die
ländlichen Siedlungsgebiete der österreichischen
Volksgruppen (Südkärnten, Südsteiermark und das
Burgenland) sind wirtschaftlich gesehen Randgebiete, die stark
von Abwanderung bzw. Urbanisierung geprägt sind, von einer
relativ hohen Arbeitslosigkeit gekennzeichnet und von
Abwanderungen "größerer" Wirtschaftsbetriebe betroffen
sind. Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen
Union wurde die Lage im Burgenland verbessert, da das gesamte
Burgenland Ziel 1 Fördergebiet ist. Die schwache
Wirtschaftsstruktur in den ländlichen Siedlungsgebieten der
österreichischen Volksgruppen trägt maßgeblich
dazu bei, daß die Volksgruppenangehörigen abwandern
und sich in den Ballungsräumen schneller assimilieren, da in
diesen der Minderheitenschutz noch weniger gewährleistet
ist.
Durchschnittliches Bruttolohnjahreseinkommen 1998 aller ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in Bezug auf die ländlichen Siedlungsgebiete der österreichischen Volksgruppen (in Euro):
Klagenfurt-Land/Celovec-de¾ela
19.181,-
Villach-Land/Beljak-de¾ela
17.943,-
Völkermarkt/Velikovec
16.099,-
Kärnten/Koro¹ka gesamt
18.404,-
Radkersburg/Radgona 15.334,-
Steiermark/©tajerska gesamt
18.612,-
Güssing/Grad 16.408,-
Neusiedl/Niuzalj 17.630,-
Oberpullendorf/Gornja Pulja/Felsõpulya
17.164,-
Oberwart/Borta/Felsõõr/
17.239,-
Burgenland/Gradi¹æe gesamt
18.000,-
Wien/Vieden/Vídeò/Beè/Becsi/Bécs
gesamt 22.341,-
Österreich gesamt
19.869,-
Arbeitslosenquote |
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Bezirk Völkermarkt/Velikovec |
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Kärnten/Koro¹ka gesamt |
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Mattersburg/Matr¹tof |
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Neusiedl/Niuzalj |
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Oberpullendorf/Gornja Pulja/Felsõpulya |
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Oberwart/Borta/Felsõõr |
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Eisenstadt/®eljezno/Kismarton |
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Burgenland/Gradi¹æe gesamt |
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Mureck |
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Steiermark/©tajerska gesamt |
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Österreich gesamt |
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Exkurs: Ein Beispiel Kärntner
Wirtschaftspolitik im zweisprachigen
Gebiet
Das
slowenische Genossenschaftswesen - in erster Linie Spar- und
Darlehenskassen und Bäuerliche Wirtschaftsgenossenschaften -
war außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe durch
Jahrzehnte der einzige Wirtschaftsfaktor bei den Kärntner
Slowenen. Es gab kaum slowenische Unternehmer oder
Gewerbetreibende. Wer den sozialen Aufstieg aus dem
landwirtschaftlichen Bereich schaffte, assimilierte sich. Dies
war ein bis in die 60-er Jahre unveränderter Zustand. Damit
verbunden war, dass es außerhalb der Landwirtschaft auch
kaum slowenische Arbeitsplätze
gab.
Aber
auch das slowenische Genossenschaftswesen konnte sich
zunächst nicht entsprechend den wirtschaftlichen
Notwendigkeiten entwickeln. Während der
nationalsozialistischen Diktatur wurden die slowenischen
Genossenschaften zwangsweise liquidiert oder mit deutschen
Genossenschaften vereinigt. Obwohl 1945 die Landesbehörden
den grundsätzlichen Beschluss über die
Wiederherstellung der slowenischen Genossenschaften fassten,
wurde das Gesetz, welches tatsächlich die Rückgabe des
Eigentums und die Wiedererrichtung der Genossenschaften vorsah,
erst 1949 erlassen. Der Grund für diese "gezielte
Verzögerung" lag darin, dass die Behörden die
Übernahme der Genossenschaften durch Personen, welche auch
nur im Verdacht der Kommunismusfreundlichkeit standen, verhindern
wollten. Durch diese Verzögerung sind die slowenischen
Genossenschaften aber in vielen Orten gegenüber der
deutschsprachigen Konkurrenz ins Hintertreffen geraten bzw. wurde
die Gründung deutschsprachiger Konkurrenzunternehmen
wirtschaftlich erst ermöglicht.
Das
slowenische Genossenschaftswesen ist ein bedeutender Arbeitgeber
und beschäftigt insgesamt etwa 250 Arbeitnehmer. Die
Verbesserung des Angebotes des slowenischen
Genossenschaftswesens, insbesondere die Eröffnung bzw.
Modernisierung von Supermärkten (Zadruga-market) führte
auch zur Erhöhung der Funktionalität der slowenischen
Sprache in einzelnen Orten des zweisprachigen Gebietes bei der
täglichen Versorgung.
In den
70-er und 80-er Jahren gab es den Versuch, "slowenische"
Arbeitsplätze im Südkärntner Raum auch in
Produktionsbetrieben zu schaffen. Damit sollte der hohen
Auspendlerrate, der dadurch bewirkten Abwanderung und auch der
Abhängigkeit von deutschen Arbeitgebern entgegengewirkt
werden. Da die Kärntner Slowenen wegen der
Finanzierungsprobleme selbst dazu kaum in der Lage gewesen
wären, sollte dies durch die Ansiedelung von sog.
"gemischten Betrieben", d. h. von Betrieben mit mehrheitlich
jugoslawischen bzw. slowenischen Eigentümern, geschehen.
Dieser Versuch kann als gescheitert betrachtet werden. Teils aus
politischen Gründen (z. B. Projekt der Fa. "Gorenje" in
Bleiburg/Pliberk, Subventionspolitik bei der Fa. "Obir" in
Rechberg/Rebrca), teils wegen verschärfter Umweltauflagen
("Obir"), teils wegen des Zusammenbruches des Absatzmarktes nach
dem Zerfall Jugoslawiens (mehrere Import-Export Firmen) und teils
wegen des Desinteresses der neuen Eigentümer nach dem Ende
des sozialistischen Wirtschaftssystems (z. B. "IPH" in
Miklauzhof/Miklavèevo) mussten diese Betriebe wieder
zusperren. Als einziges größeres seinerzeit als
"gemischter Betrieb" gegründetes Unternehmen blieb die Firma
"Elan" in Fürnitz/Brnca bestehen (rund 300
Beschäftigte). In den übrigen "gemischten Betrieben"
sind von den einst über 600 Beschäftigten nur noch etwa
100 übriggeblieben.
Es
gibt nunmehr aber - anders als in den ersten zwei Jahrzehnten der
zweiten Republik - auch zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe,
deren Eigentümer bewusste Kärntner Slowenen sind.
Insbesondere gilt dies für Bereiche wie Restaurants, Hotels,
Reisebüros (rund 200 Mitarbeiter), Nahversorgung und
kleinere Handelsbetriebe (rund 100 Mitarbeiter), einen
größeren Handelsbetrieb (rund 200 Mitarbeiter),
Transportunternehmen (rund 70 Mitarbeiter), Holzverarbeitung,
Bauwesen, Tischlerei, Mechaniker (rund 210 Mitarbeiter),
Druckereien und Verlage (rund 80 Mitarbeiter), Metallverarbeitung
(rund 100 Mitarbeiter) usw. Auch die Zahl slowenischer
Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten usw. hat deutlich
zugenommen.
Es
kann dies aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen,
dass der Südkärntner Raum und damit das zweisprachige
Gebiet Kärntens zu den wirtschaftlich am schwächsten
entwickelten Regionen Österreichs zählt. Die damit
verbundenen Probleme - Abwanderung gerade der gebildeteren bzw.
agilsten Bevölkerungsschichten, Pendlertum usw. - bekommt
die Volksgruppe doppelt zu spüren, nämlich nicht nur im
Sinne einer Schwächung der ökonomischen, sondern auch
der ethnischen Substanz. Beispielhaft soll das "Schicksal" der
Zellstofffabrik Obir angeführt
werden.
Das
Zellstoffwerk "Obir" bei Eisenkappel/®elezna Kapla blickte
auf eine hundertjährige Tradition zurück, war aber
wegen jugoslawischer Kapitalbeteiligung in den 70er und 80er
Jahren, trotz miserabler Wirtschaftslage des
Südkärntner Raumes, deutschnationalen Kräften ein
Dorn im Auge. Durch unzweckmäßige Wirtschafts- und
Förderungspolitik durch das Land Kärnten musste das
Werk Ende der 80er Jahre zusperren. Das nicht allzu weit
entfernte, aber auf "deutschem" Gebiet liegende marode
Zellstoffwerk "Magdalen" bei Villach/Beljak wurde aber vom Land
Kärnten mit einer Milliarde S subventioniert. Zwecklos, auch
das Werk "Magdalen" musste schließen. Bei einer
verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik wäre das Werk "Obir"
mit einem Bruchteil dieser Summe zu retten gewesen. Welche
Beweggründe dazu geführt haben, machte
Altlandeshauptmann Leopold Wagner in einem Arbeitsgerichtsprozess
im Zeugenstand klar: "Dazu ist es aus nationalistischen
Gründen nicht möglich gewesen, das 'deutsche Magdalen'
zu schließen und das 'slowenische Obir-Werk' in Eisenkappel
weiterzuführen."
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