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CONSEU (Conferència de Nacions sense Estat d'Europa)

SCHLUSSBERICHT DER V. CONSEU-VERSAMMLUNG

Cagliari, 23. September 2003

CONSEU LogoDie 5. Hauptversammlung der CONSEU, die vom 26. bis zum 28. September 2003 in Cagliari stattgefunden hat, hat den Entwurf der Europäischen Verfassung analysiert. Diese wurde von vom Europäischen Konvent ausgearbeitet und wird beim Gipfel des 4. Oktober 2003 in Rom von den den europäischen Regierungsvertretern diskutiert werden.

I - Die Mitglieder der CONSEU haben einige positive Aspekte des Entwurfs begrüßt, insbesondere:
- die Anerkennung der Vielfalt als Grundprinzip der Union
- die Anerkennung der juristischen Person der Union
- die Integration der Grundrechtecharta in den Verfassungsentwurf
- die Bestätigung der Nicht-Diskriminierung in allen Bereichen, und vor allem im kulturellen und sprachlichen Bereich
- die Einrichtung einer partizipativen Demokratie für alle Bürger der Union.

II - Andererseits bedauern die Mitglieder der CONSEU, dass einige demokratische Grundprinzipien zwar in Teil I des Entwurfs als Grundprinzipien der Union definiert werden, aber in Teil III, der über die Politik und Arbeitsweise der Union handelt, nicht systematisch übertragen wurden.

Dies gilt insbesondere für:
- es fehlt jeglicher Bezug auf die sprachliche und kulturelle Zugehörigkeit als Auslöser für Diskriminierung, die durch Artt. III-3 und III-8 verboten wird, während alle anderen Faktoren möglicher Diskriminierung ausdrücklich aufgezählt werden
- die begrenzten Kompetenzen des Europäischen Parlament werden zu Gunsten einer konkurrierenden Legislative beibehalten. Dies bringt ein Missverhältnis zwischen der vom Volk gewählten Institution und der Exekutive der Mitgliedsstaaten, die gegen das demokratische Prinzip der Machtteilung sind, mit sich
- eine terminologische Zweideutigkeit zwischen den Begriffen von Staat/Nation und Volk.

III - Die Mitgliederstaaten der CONSEU denunzieren:
- der Begriff der der Souveränität des Volks wird zu Gunsten der Souveränität des Staats aufgegeben, sodass das Prinzip der Souveränität der EU-Bürger nicht konkret garantiert ist
- es sind keine Institutionen oder Normen vorgesehen, die den Bürgern die tatsächliche Ausübung ihrer Souveränität innerhalb Europas ermöglichen würden. Es fehlt außerdem jegliche Anerkennung der Bürger als Rechtsträger, wiederum zu Gunsten allein der anerkannten Staaten
- der Beschluss, das bestehende Staatensystem wird bestätigt, ohne einen Bezug auf das Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen, das durch einen demokratischen Prozess all jenen Völkern zugestanden werden sollte, die im Laufe der geschichtlichen Ereignisse ihrer Souveränität entsagen mussten. Dieser Beschluss steht offenkundig im Widerspruch mit den juristischen Normen, die die europäischen Staaten bereits mit dem Schlussakt von Helsinki und mit der Pariser Charta von 1990 ratifiziert hatten
- obwohl anerkannt, wird das Prinzip der kulturelle Vielfalt schlussendlich konkret geleugnet, denn nur die Sprachen der EU-Mitgliederstaaten sollen als Sprachen der Union anerkannt werden. So wird das Monopol der Staaten im Bereich der Erziehung und des Unterrichts beibehalten, was wiederum ein Fortbestehen der Diskriminierung gegen weniger verbreitete Sprachen und Kulturen ermöglicht und sogar den Frieden innerhalb der Union bedrohen könnte
- die implizite Festlegung wirtschaftlicher Regeln, die sich auf die Marktwirtschaft und den Liberalismus stützen, hat wirtschaftliche Mechanismen gezeugt, die immer stärker das Gleichgewicht der schwächeren und wirtschaftlich weniger entwickelten Völker Europas gefährden und die im Rahmen der Globalisierung an ungleichen Handelsbeziehungen mit anderen Völkern der Welt festhalten.

IV - Deshalb schlagen die Mitglieder der CONSEU vor:
- die Stärkung und Entwicklung der demokratischen Charakters der Union dank der Einbeziehung in die Verfassung des unanfechtbaren Rechts auf Selbstbestimmung aller Völker Europas, damit diese das Recht auf Selbstbestimmung auf demokratischen Wegen fordern können und so ihre volle Souveränität zurück erlangen könnten. Folglich würde ein jedes dieser Völker das Recht erlangen , die eigene Kandidatur zum Beitritt in die Union vorlegen zu können
- die Erschaffung einer Völker-Kammer mit der Aufgabe, die demokratische Vertretung aller Völker bei der Ausübung der Legislative zu garantieren
- die Erschaffung einer Nationenkonferenz, die eine Vertretung aller Völker bei der Ausarbeitung von Maßnahmen, die von der Exekutive zusammen mit der Kommission der Union beschlossen werden
- die vollständige Übertragung der gesetzgebenden Gewalt der UE an nur zwei Kammern, die aus der demokratischen Vertretung entstehen, während die Kommission und die Konferenz nur Vorschlagsmacht beibehalten würden
- die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gleichberechtigung der Rechte aller Sprachen und Kulturen der Völker der Union und deren Recht auf Entwicklung als Garantie für die Erhaltung der kulturellen Vielfalt
- für die Dauer einer Übergangsphase sollte im Rahmen der EU-Kommission ein Überwachungskomitee für alle Sprachen und Kulturen ohne staatlichen Statut geschaffen werden. Das Komitee müsste die Möglichkeit haben, Beschwerden anzunehmen, die daraus folgenden Recherchen zu machen, um diese im Fall von diskriminierenden Maßnahmen bzw. Diskriminierung direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte leiten zu können. Außerdem müsste das Komitee statistische Erhebungen aufstellen und für die Kommission und das Parlament einen jährlichen Bericht erstellen
- im Sinne und zur Garantie des demokratischen Charakters der EU, sollten diese Vorschläge seitens der kompetenten Instanzen berücksichtigt und spätestens innerhalb der Legislatur 2004-2009 ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Die CONSEU wird diese Vorschläge zur Änderung des Verfassungsentwurfs allen gewählten Parlamentariern des EU-Parlaments sowie allen kompetenten europäischen Instanzen zukommen lassen. Auch die Vertreter der Staaten, die für einen EU-Beitritt kandidieren und all interessierten NGO's (Non-Governative-Organization) werden diese Vorschläge erhalten.

Die CONSEU wird sich auch um die größtmögliche Verbreitung ihrer Vorschläge unter den Bürgern des zukünftigen Europa bemühen.

Die Mitglieder der CONSEU nehmen die Herausforderung der Globalisierung an und beschließen im nächsten Treffen, das Thema der Migration in Europa und der Einwanderung in Minderheitenregionen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050930ade.html | www.gfbv.it/3dossier/vielfalt-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/3indice.html#eu-min

* www: www.ciemen.org/conseu.htm | www.eblul.org

Letzte Aktual.: 6.10.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/3dossier/eu-min/conseu-de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

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