Cagliari, 23. September 2003
Die 5. Hauptversammlung der CONSEU, die vom 26.
bis zum 28. September 2003 in Cagliari stattgefunden hat, hat den
Entwurf der Europäischen Verfassung analysiert. Diese wurde
von vom Europäischen Konvent ausgearbeitet und wird beim
Gipfel des 4. Oktober 2003 in Rom von den den europäischen
Regierungsvertretern diskutiert werden.
I - Die Mitglieder der CONSEU haben einige positive
Aspekte des Entwurfs begrüßt,
insbesondere:
- die Anerkennung der Vielfalt als Grundprinzip der Union
- die Anerkennung der juristischen Person der Union
- die Integration der Grundrechtecharta in den
Verfassungsentwurf
- die Bestätigung der Nicht-Diskriminierung in allen
Bereichen, und vor allem im kulturellen und sprachlichen
Bereich
- die Einrichtung einer partizipativen Demokratie für alle
Bürger der Union.
II - Andererseits bedauern die Mitglieder der CONSEU,
dass einige demokratische Grundprinzipien zwar in Teil I des
Entwurfs als Grundprinzipien der Union definiert werden, aber in
Teil III, der über die Politik und Arbeitsweise der Union
handelt, nicht systematisch übertragen
wurden.
Dies gilt insbesondere für:
- es fehlt jeglicher Bezug auf die sprachliche und kulturelle
Zugehörigkeit als Auslöser für Diskriminierung,
die durch Artt. III-3 und III-8 verboten wird, während alle
anderen Faktoren möglicher Diskriminierung ausdrücklich
aufgezählt werden
- die begrenzten Kompetenzen des Europäischen Parlament
werden zu Gunsten einer konkurrierenden Legislative beibehalten.
Dies bringt ein Missverhältnis zwischen der vom Volk
gewählten Institution und der Exekutive der
Mitgliedsstaaten, die gegen das demokratische Prinzip der
Machtteilung sind, mit sich
- eine terminologische Zweideutigkeit zwischen den Begriffen von
Staat/Nation und Volk.
III - Die Mitgliederstaaten der CONSEU
denunzieren:
- der Begriff der der Souveränität des Volks wird zu
Gunsten der Souveränität des Staats aufgegeben, sodass
das Prinzip der Souveränität der EU-Bürger nicht
konkret garantiert ist
- es sind keine Institutionen oder Normen vorgesehen, die den
Bürgern die tatsächliche Ausübung ihrer
Souveränität innerhalb Europas ermöglichen
würden. Es fehlt außerdem jegliche Anerkennung der
Bürger als Rechtsträger, wiederum zu Gunsten allein der
anerkannten Staaten
- der Beschluss, das bestehende Staatensystem wird
bestätigt, ohne einen Bezug auf das Recht auf
Selbstbestimmung zu nehmen, das durch einen demokratischen
Prozess all jenen Völkern zugestanden werden sollte, die im
Laufe der geschichtlichen Ereignisse ihrer Souveränität
entsagen mussten. Dieser Beschluss steht offenkundig im
Widerspruch mit den juristischen Normen, die die
europäischen Staaten bereits mit dem Schlussakt von Helsinki
und mit der Pariser Charta von 1990 ratifiziert hatten
- obwohl anerkannt, wird das Prinzip der kulturelle Vielfalt
schlussendlich konkret geleugnet, denn nur die Sprachen der
EU-Mitgliederstaaten sollen als Sprachen der Union anerkannt
werden. So wird das Monopol der Staaten im Bereich der Erziehung
und des Unterrichts beibehalten, was wiederum ein Fortbestehen
der Diskriminierung gegen weniger verbreitete Sprachen und
Kulturen ermöglicht und sogar den Frieden innerhalb der
Union bedrohen könnte
- die implizite Festlegung wirtschaftlicher Regeln, die sich auf
die Marktwirtschaft und den Liberalismus stützen, hat
wirtschaftliche Mechanismen gezeugt, die immer stärker das
Gleichgewicht der schwächeren und wirtschaftlich weniger
entwickelten Völker Europas gefährden und die im Rahmen
der Globalisierung an ungleichen Handelsbeziehungen mit anderen
Völkern der Welt festhalten.
IV - Deshalb schlagen die Mitglieder der CONSEU
vor:
- die Stärkung und Entwicklung der demokratischen
Charakters der Union dank der Einbeziehung in die Verfassung des
unanfechtbaren Rechts auf Selbstbestimmung aller Völker
Europas, damit diese das Recht auf Selbstbestimmung auf
demokratischen Wegen fordern können und so ihre volle
Souveränität zurück erlangen könnten.
Folglich würde ein jedes dieser Völker das Recht
erlangen , die eigene Kandidatur zum Beitritt in die Union
vorlegen zu können
- die Erschaffung einer Völker-Kammer mit der Aufgabe, die
demokratische Vertretung aller Völker bei der Ausübung
der Legislative zu garantieren
- die Erschaffung einer Nationenkonferenz, die eine Vertretung
aller Völker bei der Ausarbeitung von Maßnahmen, die
von der Exekutive zusammen mit der Kommission der Union
beschlossen werden
- die vollständige Übertragung der gesetzgebenden
Gewalt der UE an nur zwei Kammern, die aus der demokratischen
Vertretung entstehen, während die Kommission und die
Konferenz nur Vorschlagsmacht beibehalten würden
- die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gleichberechtigung
der Rechte aller Sprachen und Kulturen der Völker der Union
und deren Recht auf Entwicklung als Garantie für die
Erhaltung der kulturellen Vielfalt
- für die Dauer einer Übergangsphase sollte im Rahmen
der EU-Kommission ein Überwachungskomitee für alle
Sprachen und Kulturen ohne staatlichen Statut geschaffen werden.
Das Komitee müsste die Möglichkeit haben, Beschwerden
anzunehmen, die daraus folgenden Recherchen zu machen, um diese
im Fall von diskriminierenden Maßnahmen bzw.
Diskriminierung direkt an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte leiten zu können. Außerdem
müsste das Komitee statistische Erhebungen aufstellen und
für die Kommission und das Parlament einen jährlichen
Bericht erstellen
- im Sinne und zur Garantie des demokratischen Charakters der
EU, sollten diese Vorschläge seitens der kompetenten
Instanzen berücksichtigt und spätestens innerhalb der
Legislatur 2004-2009 ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Die CONSEU wird diese Vorschläge zur Änderung des
Verfassungsentwurfs allen gewählten Parlamentariern des
EU-Parlaments sowie allen kompetenten europäischen Instanzen
zukommen lassen. Auch die Vertreter der Staaten, die für
einen EU-Beitritt kandidieren und all interessierten NGO's
(Non-Governative-Organization) werden diese Vorschläge
erhalten.
Die CONSEU wird sich auch um die größtmögliche
Verbreitung ihrer Vorschläge unter den Bürgern des
zukünftigen Europa bemühen.
Die Mitglieder der CONSEU nehmen die Herausforderung der
Globalisierung an und beschließen im nächsten Treffen,
das Thema der Migration in Europa und der Einwanderung in
Minderheitenregionen.