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Horn von Afrika

Antiterror-Kampf verursacht Flüchtlingstragödie in Djibouti

Bozen, Göttingen, 15. September 2003

Der Antiterror-Kampf der internationalen Staatengemeinschaft ist nach Auffassung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) für eine beispiellose Flüchtlingstragödie in dem Kleinstaat Djibouti am Horn von Afrika verantwortlich. Der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius warnte am Montag davor, dass die Behörden Djiboutis auf Druck der US- Regierung die Abschiebung von rund 100.000 Flüchtlingen aus Äthiopien, Eritrea und Somaliland bis zum heutigen Stichtag angeordnet hätten, obwohl vor allem die Oromo-Flüchtlinge bei ihrer Rückkehr nach Äthiopien um ihr Leben fürchten müssen. Ein Oromo- Flüchtling, der 33 Jahre alte Ali Ibrahim Yusuf, sei bereits in äthiopischer Haft zu Tode gefoltert worden.

"Djiboutis Regierung verletzt das Völkerrecht, nicht nur wenn sie Flüchtlinge ohne Einzelfallprüfung pauschal abschiebt", kritisierte Delius. "Auch internationale Flüchtlingskonventionen werden systematisch ignoriert - mit ungeheuerlichen Folgen." So werde es dem Verfolgerstaat Äthiopien gestattet, seine geflohenen Staatsbürger mit Soldaten einzufangen und nach Äthiopien zu deportieren wie im Fall von Ali Ibrahim Yusuf. Dieser sei trotz gültiger Papiere des UN- Flüchtlingshochkommissariats im Oktober 2002 verhaftet und von äthiopischen Soldaten in das Militärlager Sabatenya in Äthiopien gebracht worden. Dort sei er am 7. Februar 2003 an den Folgen von Folter gestorben. Der äthiopische Geheimdienst operiere seit Monaten offen in dem Kleinstaat und übe Druck auf die Flüchtlinge aus, um sie zur Heimkehr zu bewegen.

Djibouti begründet die Abschiebungen mit sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen. Die US-Botschaft in Djibouti hat jede Einflussnahme ihrerseits bestritten. Doch lokale Behördenvertreter haben gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France Presse bestätigt, dass die USA Druck ausgeübt hätten. Mehrfach hatten die USA in den letzten Monaten vor Terroranschlägen durch Ausländer auf ihre Militärbasis in Djibouti gewarnt, die im Rahmen des Antiterror- Kampfes 2002 eingerichtet worden war.

Die Oromo in Äthiopien werden pauschal beschuldigt, die Freiheitsbewegung Oromo Liberation Front (OLF) zu unterstützen. Im Rahmen ihres Kampfes gegen die OLF verletzt die äthiopische Armee systematisch Menschenrechte. Seit 1992 kamen dabei 3.100 Oromo zu Tode, 886 Menschen gelten als verschwunden.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/020909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/020911de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/terror-de.html

* www: www.unhcr.de | www.iccnow.org

Letzte Aktual.: 15.9.2003 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030915de.html | XHTML 1.0 / CSS | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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