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Bozen, Göttingen, 6. Dezember 2018
Auch sieben Jahrzehnte nach dem Verbot von Genozid sind Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch immer alltäglich. Rohingya, Yeziden, Darfuris, Uiguren, Kasachen und Südsudanesen sind nur einige der Gruppen, die Opfer solch schrecklicher Taten werden, und die Welt schaut tatenlos zu. Foto: United Nations Photo via Flickr CC BY-NC-ND 2.0.
Zum 70-jährigen Bestehen der
Anti-Völkermord-Konvention hat die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) die deutsche Bundesregierung
aufgefordert, ihren Sitz im Weltsicherheitsrat zu nutzen, um
schwerste Menschenrechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen.
"Auch sieben Jahrzehnte nach dem Verbot von Genozid sind
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch
immer alltäglich. Rohingya, Yeziden, Darfuris, Uiguren,
Kasachen und Südsudanesen sind nur einige der Gruppen, die
Opfer solch schrecklicher Taten werden, und die Welt schaut
tatenlos zu. Deutschland muss seinen Sitz im Weltsicherheitsrat
nutzen, um die Schutzverantwortung für die
Zivilbevölkerung bei schwersten Verbrechen zu
bekräftigen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius
am Donnerstag in Göttingen.
2018 jährt sich nicht nur die Geburtsstunde der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte zum 70. Mal, sondern auch die
"Konvention zur Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes". Diese "Anti-Völkermord-Konvention" wurde
von den Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948
verabschiedet.
Anlässlich dieses Jahrestages kritisierte die GfbV auch die
mangelnde Prävention von Völkermord. Warnungen vor
einer Eskalation von Menschenrechtskrisen würden oft
ignoriert und die internationale Staatengemeinschaft sei weit
davon entfernt, ihr Versprechen "Nie wieder Ruanda"
einzulösen. "Wenn die Anti-Völkermord-Konvention nicht
zu einem wertlosen Stück Papier verkommen soll, dann
müssen die Staaten ihr Bekenntnis zum Schutz der
Zivilbevölkerung vor schlimmsten Verbrechen erneuern",
verlangte Delius. Auch müsse der Internationale
Strafgerichtshof gestärkt werden, um die Verantwortlichen
für diese Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Auf der
Milleniums-Konferenz hatten sich im Jahr 2005 mehr als 190
Staaten zur Schutzverantwortung für die
Zivilbevölkerung bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit
oder Genozid bekannt. Doch seither starben mehr als 600.000
Zivilisten bei schwersten Verbrechen, Millionen Menschen wurden
vertrieben.
"Viele Staaten leugnen trotz glaubwürdiger Beweise Genozid
systematisch, um nicht gemäß der
Anti-Völkermord-Konvention zum Einsatz von Friedenstruppen
gezwungen zu sein", berichtete Delius. "Für die Opfer von
Völkermord wie die Yeziden bedeutet die Leugnung des
Genozids eine erneute Demütigung und Traumatisierung. Wer
bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen,
Hungerblockaden oder ethnischen Säuberungen keine Hilfe
leistet, wird zum Mittäter und begünstigt neue schwere
Verbrechen."
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2018/180802de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2017/170529de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2013/130325de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2012/120710de.html
| www.gfbv.it/3dossier/armeni/armen2015.html
in www: https://de.wikipedia.org/wiki/Völkermord