Bozen, Göttingen, Genf, 3. April 2003
Mit mehreren Veranstaltungen und insgesamt 12 mündlichen
und schriftlichen Stellungnahmen schafft die Gesellschaft
für bedrohte Völker während der Sitzung der UN-
Menschenrechtskommission in Genf Öffentlichkeit für
Menschenrechtsverletzungen, die zurzeit in der
Kriegsberichterstattung um die Vorgänge im Irak kein
Gehör finden.
"Im Schatten des Irak-Krieges und des so genannten Krieges gegen
den Terrorismus, forcieren einige Staaten die Verfolgung von
Minderheiten. Diesen Verfolgten gehört bei der
Menschenrechtskommission unsere Stimme", so der Sprecher der GfbV
Ulrich Delius, derzeit selbst in Genf erreichbar. "Unsere
Initiativen bei der UN-Menschenrechtskommission werden auch jetzt
wieder manche für Minderheitenverfolgungen verantwortlichen
Regierungen provozieren, beunruhigen oder im Optimalfall zum
Handeln bewegen", erklärte Delius.
Seit die GfbV-International 1993 den Beraterstatus beim
Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ECOSOC erhielt,
kann sie aktiv die UN-Gremien für die Belange verfolgter und
bedrohter Minderheiten nutzen und deren Vertretern auch selbst
Zugang etwa zur Genfer Konferenz verschaffen, die vom 17.
März bis 25. April tagt. Im offiziellen Rahmenprogramm der
UN- Konferenz ist die Menschenrechtsorganisation mit mehreren
Veranstaltungen vertreten. So informiert sie über die
Verfolgung von Falun Gong in China. Führende
Menschenrechtler und Kirchenvertreter aus Papua (Indonesien)
berichten über die anhaltende Verfolgung von
Menschenrechtlern durch die indonesische Armee. Tschetschenische
und russische Menschenrechtlerinnen informieren im Namen der
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unter Leitung
von GfbV-Europareferentin Sarah Reinke über die Folgen des
Völkermordes in ihrem Land für die Kinder und
Jugendlichen. Regierungsvertreter und Repräsentanten von
Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt tauschen
während eines GfbV-Seminars ihre Erfahrungen mit dem "bi-
und multilateralen Menschenrechtsdialog" mit der Volksrepublik
China aus.
Stellungnahmen der GfbV:
Schriftlich eingereichte Stellungnahmen
- Punkt 5 der Tagesordnung: Das Recht auf Selbstbestimmung der
Sahauris und der UN- Friedensplan
- Punkt 6: Fremdenfeindlichkeit in der Europäischen Union
(EU)
- Punkt 7: Staudammprojekte und Entwicklung
- Punkt 10: Situation der Minderheitensprachen in der EU
- Punkt 11d : Die Unabhängigkeit der Judikative in
China
- Punkt 12a : Gewalt gegen Frauen in Myanmar und der
Demokratischen Republik Kongo
- Punkt 13: Situation der Roma-Kinder in den EU
Beitrittskandidaten-Staaten
- Punkt 14c: Situation der Vertriebenen in der Türkei
- Punkt 15: Ureinwohnergemeinschaften (sog. Indigene Völker)
fordern eine breitete Repräsentanz
Mündlich vorgetragene Stellungnahmen:
- Punkt 11d : Nichtverfolgung staatlicher Gewalt gegen die
indianischen Völker in Guatemala und Kolumbien
- Punkt 13: Tschetschenien: Kinder in der Russischen
Föderation
- Punkt 14c: Rückkehrrecht Vertriebener in Bosnien und
Herzegowina
- Punkt 8: Menschenrechtsverletzungen in den besetzten
palästinensischen Gebieten.