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UN-Menschenrechtsrat stärkt Rechte der Ureinwohner und ächtet "Verschwindenlassen" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Entscheidungen des UN-Menschenrechtsrates sind "Durchbruch für weltweiten Menschenrechtsschutz"

Bozen, Göttingen, Genf, 30. Juni 2006

Die Entscheidung des UN-Menschenrechtsrates, systematisches Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ächten und die "Erklärung zu den Rechten indigener Völker" (Ureinwohner) anzunehmen, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Freitag als "Durchbruch für den weltweiten Menschenrechtsschutz" bezeichnet.

"Als Menschenrechtsorganisation, die fast täglich mit Verschwindenlassen konfrontiert wird und die versuchen muss, Regierungen, internationale Institutionen und Hilfswerke zu mobilisieren, um dem Schicksal der Opfer nachzuspüren, begrüßen wir diese erste "Internationale Konvention über den Schutz für alle Personen vor Verschwindenlassen" außerordentlich", sagte der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, am Freitag in Göttingen. "Es ist auch sehr erfreulich, dass für die weltweite Durchsetzung der Rechte von Ureinwohnergemeinschaften jetzt ein erster Schritt getan wurde." In vielen Teilen der Welt werde das Recht der indigenen Völker auf ihr angestammtes Land ignoriert. Rücksichtslos und ohne den Betroffenen auch nur ein Mitspracherecht einzuräumen, würden ganze Gemeinschaften vertrieben oder ihre Umwelt zerstört, um Bodenschätze zu plündern, Wälder kahl zu schlagen, Staudämme zu errichten und ganze Landstriche zu überfluten.

In der "Internationalen Konvention über den Schutz für alle Personen vor Verschwindenlassen" wird den Angehörigen der Opfer das Recht zugestanden, über das Schicksal der Verschleppten informiert zu werden. Jeder Unterzeichnerstaat wird verpflichtet, Verschwindenlassen als Verbrechensart in sein Gesetzesbuch aufzunehmen. Systematisches Verschwindenlassen von Personen wird als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert und soll als solches geahndet werden.

Der Wortlaut der "UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker" steht seit 1994 fest. Sie verankert neben den Individualrechten vor allem die Kollektivrechte indigener Völker und war deshalb immer wieder blockiert worden. Indigene Völker und Einzelpersonen dürfen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit nicht diskriminiert werden, haben das Recht auf Selbstbestimmung, können über ihren politischen Status, ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung frei bestimmen und in diesen Bereichen eigene Institutionen aufbauen und unterhalten. Außerdem werden ihre Landrechte und ihr Recht auf die Ressourcen in ihren Territorien anerkannt.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050912de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050422ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040924de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030425de.html

* www: www.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/

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