In: Home > News > Burkina Faso: Mysteriöser Tod von 12 Gefangenen. Antiterror-Kampf in der Sahara muss Menschenrechte achten
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Bozen, Göttingen, 19. Mai 2020
Fulani werden pauschal der Unterstützung islamistischer Terroristen verdächtigt und Opfer von Übergriffen von Bürgerwehren. Foto: Rita Willaert via Flickr (CC BY-NC 2.0).
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert
eine unabhängige Untersuchung des gewaltsamen Todes von
zwölf Gefangenen in Burkina Faso. Augenzeugenberichten
zufolge wurden die unter islamistischem Terrorverdacht
Inhaftierten von Sicherheitskräften im Gefängnis
extralegal getötet. So berichteten Angehörige von
Spuren von Kopfschüssen in den Leichnamen. Dringend fordert
die Menschenrechtsorganisation eine Autopsie der Leichname und
eine unabhängige Untersuchung der Umstände ihres Todes
am 13. Mai 2020. Ihr gewaltsamer Tod hat in Burkina Faso eine
umfassende Debatte über Menschenrechte und Antiterror-Kampf
ausgelöst.
"Burkina Fasos Zivilbevölkerung leidet unter dem
islamistischen Terror. Es ist wichtig, dass die
Sicherheitskräfte gegen die Terrorgruppen vorgehen, doch
dabei müssen sie die Menschenrechte achten", erklärte
der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen.
Vor allem dürfe nicht eine ganze Bevölkerungsgruppe wie
die Fulani pauschal des Terrorismus bezichtigt und so
stigmatisiert werden.
Die Menschenrechtsorganisation erinnert an einen sehr
ähnlichen Vorfall, der sich erst am 9. April 2020 zugetragen
hat. In der Stadt Djibo im Norden des Landes hatten
Sicherheitskräfte 31 bei einem Antiterror-Einsatz
Festgenommene in der Haft extralegal getötet. Zeugen
berichteten von der Festnahme der Personen, deren Tod kurze Zeit
später gemeldet wurde. Die Festgenommenen waren zumeist
Fulani, die besonders von islamistischen Terrorgruppen als
Kämpfer angeworben werden. Auch der Armee Burkina Fasos
unterstellte Bürgerwehren (so genannte Koglweogo)
hätten im Frühjahr 2020 mehrfach gezielt
Fulani-Dörfer angegriffen, um gegenüber unbewaffneten
und unbeteiligten Fulani Rache für islamistische
Terroranschläge zu üben.
"Wer Terrorismus wirksam bekämpfen will, darf nicht ganze
ethnische Gruppen pauschal beschuldigen und ausgrenzen", warnt
Delius. Der Antiterrorkampf im Sahel sei ohnehin schon enorm
komplex und eine große Herausforderung. "Diesem Kampf eine
ethnische Dimension zu geben, ist hochgefährlich und
diskreditiert alle Bemühungen um einen wirksamen Schutz der
Zivilbevölkerung", so der Menschenrechtler. Rund 850.000
Menschen sind seit Ende des Jahres 2016 vor islamistischer Gewalt
im Norden Burkina Fasos aus ihren Dörfern geflohen. Die
Gewalt richtet sich gegen Christen wie auch Muslime, gegen
Schulen, Krankenstationen und das öffentliche Leben. Die
Fulani stellen rund 70 Prozent der Bevölkerung in den
ländlichen Regionen im Norden des Landes.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2020/200310de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140725de.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/tuareg1.html
in www: https://de.wikipedia.org/wiki/Fulbe