In: Home > News > Internationaler Tag der Menschenrechte (10. Dezember): Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten unzureichend
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Bozen, Göttingen, 9. Dezember 2020
Simien-Nationalpark im Norden von Äthiopien. Foto: A. Davey, CC BY 2.0.
Die Gesellschaft für bedrohte (GfbV) kritisiert den
mangelhaften Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten
Konflikten. In der weiter umkämpften äthiopischen
Region Tigray werde Hilfsorganisationen noch immer der freie
Zugang verwehrt. Währenddessen habe die nigerianische
Regierung den Schutz ihrer Bevölkerung vor Übergriffen
der islamistischen Boko Haram praktisch aufgegeben.
"Die Terrormiliz wütet inzwischen ohne ernsthafte Gegenwehr
der nigerianischen Streitkräfte. Besonders die christliche
Bevölkerung, aber auch gemäßigte muslimische
Gläubige können sich nicht mehr darauf verlassen, dass
ihr Staat sie schützt", berichtet GfbV-Direktor Ulrich
Delius. "Häufig verschleppen die Milizen Frauen und
Mädchen, die in Gefangenschaft zwangsverheiratet werden und
Kinder bekommen. Wenn sie befreit werden oder flüchten
können, werden Mütter und Kinder dann häufig von
ihrer Gemeinschaft verstoßen." Diese Kinder des Krieges
bedürften eines besonderen Schutzes, der ihnen in Nigeria
oft verweigert würde. In der Vorweihnachtszeit hat die GfbV
an den Bundesaußenminister Heiko Maas appelliert, sich
stärker für den Schutz der unschuldigen Opfer von Boko
Haram einzusetzen.
Die Lage der Zivilbevölkerung in Tigray lasse sich hingegen
kaum von außen überprüfen. Seit Beginn der
Offensive Anfang November unterliegt die Region einer Internet-
und Nachrichtensperre. "Eigentlich hatte die äthiopische
Regierung den Vereinten Nationen am 28. November vertraglich
zugesichert, humanitäre Hilfe in die Konfliktregion zu
lassen. Das ist aber nicht passiert", so Delius. "Das ist nicht
nur irgendein Vertragsbruch: Es ist ein Bruch des
humanitären Völkerrechts und eine eklatante Verletzung
der Verpflichtung, die Unbeteiligten des Krieges vor seinen
Folgen zu schützen." Die Vereinten Nationen dürften
dieses Verhalten nicht akzeptieren und müssten
schnellstmöglich über Konsequenzen beraten.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2020/201124de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2020/201112de.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2020/200611de.html |
www.gfbv.it/3dossier/africa/anuak.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/oromo-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/africa/nigeria-de.html
in www: https://de.wikipedia.org/wiki/Äthiopien
| https://de.wikipedia.org/wiki/Nigeria