Von Thomas Benedikter
Saint Vincent, 13 Oktober 2007
INDEX
Einführung | Eine "Kammer
der Völker" der Vereinten Nationen? | Ein
Internationaler Gerichtshof, der diesen Namen verdient | Der Menschenrechtsrat der VN hängt stark von den
Staaten ab | Neue Möglichkeiten für
die Beteiligung an der UNESCO auf regionaler Ebene | "Was in Genf passiert, bleibt in Genf ..." | Die Europäische Union vernachlässigt die
Regionen | Unabhängigkeit als Antwort?
| Abschluss
Die Existenz und die Ziele der internationalen Institutionen werden allgemein als unverzichtbar für Frieden und Entwicklung betrachtet. Was bringen sie jedoch aus der Sicht des ganz normalen Bürgers oder aus der Sicht der Völker, die darin gar nicht vertreten sind? Manche dieser Institutionen scheinen irgendwo entfernt zu operieren, abgehoben von der Gesellschaft, die sie eigentlich repräsentieren. Statt eine gesellschaftlich und politisch wichtige Aufgabe zu erfüllen, scheinen sie oft nur sich selbst zu dienen. Seit vielen Jahren werden immer mehr Rufe nach grundlegenden Reformen laut. Einer der Hauptmängel wird in den geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Teilnahme an den internationalen Institutionen ausgemacht. Zahlreiche Gruppen, nationale Minderheiten und ganze Völker haben keinen direkten Zugang. Dafür sorgen auch schon die Regierungen und Behörden ihrer jeweiligen Staaten, die ihnen jedes Vertretungsrecht absprechen. Diese Frage stand im Zentrum der 7. CONSEU, der Konferenz der Nationen Europas ohne Staat (vgl. Rahmen unten), vom 12. und 13. Oktober 2007. Rund 50 Vertreter/innen aus 15 Nationen und Volksgruppen fanden sich im autonomen Aostatal ein und diskutierten mögliche Reformen der internationalen Institutionen sowie Wege für einen besseren Zugang zu diesen internationalen Foren und Entscheidungsträgern.
Was ist die CONSEU?
Die Konferenz der europäischen Nationen ohne Staat (CONSEU)
ist ein 1986 gegründetes Forum von politischen, kulturellen,
gewerkschaftlichen Organisationen mit dem Ziel, die ethnische,
sprachliche und kulturelle Vielfalt Europas zu fördern.
Deshalb will die CONSEU die dafür entscheidenden kollektiven
Grundrechte der Völker und Nationen stärken.
Die CONSEU will den Nationen ohne Staat und den nationalen
Minderheiten eine gemeinsame Plattform der Diskussion und
Politikformulierung bieten. Dabei finden unter diesem Vorzeichen
Autonomiebewegungen und Kräfte, die nach der
Unabhängigkeit ihrer Nation oder Region streben, zusammen.
Die Grundlage der politischen Bemühungen bildet auf jeden
Fall das Selbstbestimmungsrecht. Deshalb versucht die CONSEU die
gesamte ideologische Bandbreite der nationalen Bewegungen
wiederzugeben, unter der Bedingung der Achtung der Prinzipien der
Gewaltfreiheit und Demokratie.
Die allgemeinen Ziele der CONSEU sind folgende:
Gleich nach dem 2. Weltkrieg gründeten die
Siegermächte die wichtigen internationalen Institutionen und
schufen damit Mechanismen zur Erhaltung von Frieden und
Sicherheit einerseits sowie zur Förderung der sozialen und
wirtschaftlichen Entwicklung des ärmeren Teils der Erde.
Diese Staaten, so Xosé Manuel Beiras von der
Fundación Galiza Sempre, erklärten sich zu den
alleinigen legitimen Vertretern der Völker der Erde. So
blieben die Vereinten Nationen (VN) ein Club von Staaten, zu dem
Völker ohne Staat und Völker und Volksgruppen ohne
Vertretung in Regierungen keinen Zugang haben. Es gäbe gar
keine "Vereinten Nationen", sondern nur eine allgemeine
Vereinigung von Staaten der Erde. Im Übrigen, so Beiras,
dominieren innerhalb der 192 Mitgliedsstaaten der VN einige
mächtige Länder die Entscheidungsabläufe, die kaum
Bereitschaft zeigen, auch nur einen Teil der Macht und des
Einflusses etwa im VN-Sicherheitsrat an andere Staaten
abzutreten. Bisher sieht kein staatlicher Reformvorschlag der VN
eine direkte Vertretung von Völkern als solchen vor,
während sich alles auf einen besseren Interessenausgleich
zwischen den großen und mittelgroßen Staaten
konzentriert. Die Antwort auf diese Zentralisierung der VN muss
aus Sicht der Völker ohne Staat - wie es die gallegos, die
Galizier sind - eine viel weiter gehende Demokratisierung sein,
nämlich die Einrichtung einer zweiten "Kammer der
Völker" innerhalb der VN. Diese sollte Hunderten von heute
nicht international vertretenen Völkern die Chance auf eine
Stimme auf dem internationalen Parkett bieten.
Ramon Torrent von der Beobachtungsstelle der Globalisierung der
Universität Barcelona ging auf die fehlende Anerkennung
vieler Völker und Volksgruppen ein. In den großen
internationalen Abkommen würden diese Völker schlicht
ignoriert. Die WTO und das GATS (Internationales Abkommen
über Handel und Dienstleistungen) würden die Interessen
der Minderheiten und indigenen Völker nicht im mindesten
berücksichtigen. Deshalb müssten diese Verträge
mit Klauseln ergänzt werden, die sowohl Regionen wie
Nationen ohne Staat mehr Rechte einräumten. Einige Beispiele
dafür gäbe es schon, meinte Torrent: die USA und Kanada
räumen den Bundesstaaten bzw. den Provinzen eine
Vorzugsbehandlung in einigen Teilbereichen ein. Diese hätten
das Recht, die Umsetzung der Abkommen auf ihrem Gebiet zu
kontrollieren und zu steuern, etwa im Bereich der Liberalisierung
des Handels und des Dienstleistungsverkehrs. Sie können auch
die Tätigkeit multinationaler Unternehmen auf ihrem Gebiet
einschränken, um ihre regionale Wirtschaft besser zu
schützen.
In Kanada hat die Provinz Québec eine starke Präsenz
innerhalb der kanadischen Vertretung bei den VN und anderen
internationalen Institutionen durchsetzen können.
Andererseits genießen Katalonien, das Baskenland und
Galizien innerhalb der spanischen internationalen Vertretungen
keine Sonderrechte. Auch innerhalb der EU - so Torrent - wird den
Nationen ohne Staat keine spezifische Rolle zuerkannt.
Schließlich sind die Völker ohne Staat in den
bilateralen Handelsabkommen fast immer ausgeschlossen. Warum
sollte aber Alberta oder Pennsylvania Privilegien innerhalb der
Abkommen zwischen USA, NAFTA und EU genießen, während
etwa die Katalanen oder Galizier innerhalb der EU völlig
leer ausgingen?
Die Reform des Internationalen Strafgerichtshofs (ISG) nahm
der bretonische Rechtsanwalt Iann Choucq unter die Lupe. Der 1998
in Rom gegründete ISG befasst sich im Wesentlichen mit
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 120
Staaten haben den Vertrag zu seiner Gründung bereits
unterzeichnet, 104 Parlamente haben den entsprechenden Akt
ratifiziert. Unter den Vertragspartnern fehlen allerdings sehr
wichtige Staaten wie Russland, China, die USA, Iran und die
Türkei. Der ISG ist seinerseits Ausdruck eines stark
staatsbezogenen Konzepts der Bekämpfung von Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, zumal es wiederum die Staaten selbst sind,
die dem ISG Zugang zu ihrem Territorium verschaffen und die
Urteile des Gerichtshofs umsetzen müssen. Somit ist der ISG
nur sehr begrenzt in der Lage, Anliegen von ethnischen
Minderheiten und indigenen Völkern aufzugreifen und zu
verfolgen. Es besteht zwar die Möglichkeit, beim ISG einen
bloßen Beobachterstatus zu erhalten, doch auch diese
Funktion ist wiederum Staaten vorbehalten, während NROs und
Nationen ohne Staat ausgeschlossen belieben.
Die Alternative, so der bretonische Experte, bestünde in
der Errichtung eines überstaatlichen Gerichtshofs, der
unabhängig von den Unterzeichnerstaaten im Sinne einer
unabhängigen Justiz agieren sollte. Ein solches Gericht
sollte für alle wichtigen Konventionen der VN eine
Zuständigkeit erhalten, und alle Mitgliedsstaaten der VN
sollten einer einzigen Verfassungs- und Strafgerichtsbarkeit
unterworfen werden. Diese Idee läuft auf eine einzige
Gerichtsinstanz hinaus, die eine umfassende, von den Regierungen
unabhängige Kompetenz für Staaten, Rechtspersonen und
physische Personen erhielte. Die Urteile eines solchen echten
"Weltgerichtshofs" wären für jedes VN-Mitglied
verbindlich und müssten auf seinem Territorium zwingend
umgesetzt werden.
Der Baske Julen Azuaga von der Beobachtungsstelle der Menschenrechte im Baskenland (Behatokia) geht von folgender Tatsache aus: das System des internationalen Völkerrechts sei zwar völlig etatistisch, doch das einzige, worüber wir heute verfügten. Deshalb sollten wir es nutzen und die Staaten unablässig mit ihren Versäumnissen bei den Menschenrechten konfrontieren. Behatokia z.B. sei beim Menschenrechtsrat der VN in Genf akkreditiert und beteilige sich aktiv trotz der recht beschränkten Möglichkeiten der NROs in diesem Gremium. Dieser neue Organismus der VN, nun getrennt vom ECOOC, habe die Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte weltweit zu überwachen. In der Anwendung des ICCPR (Internationale Pakte der bürgerlichen und politischen Rechte) hätten die Nationen ohne Staat und nationalen Minderheiten keine Möglichkeit, im VN-Institutionen einbezogen zu werden. Als die Basken z.B. Personalausweise ausschließlich auf Baskisch herausbrachten, wurde dies von den spanischen Zentralbehörden untersagt, erzählte Azuaga. Diese Verletzung eines bürgerlichen Grundrechts (Ausweispapiere in der Muttersprache) konnte sodann bei keiner staatlichen oder internationalen Instanz angefochten werden. Überhaupt würden den Basken auf internationaler Ebene kaum Vertretungsrechte eingeräumt, obwohl sie als baskisches Volk innerhalb ihrer Region in Spanien weitgehende Rechte besitzen. Man könnte sich somit gut vorstellen, wie schlecht es um hunderte anderer Nationen bestellt sei, die nicht über solche regionalen Infrastrukturen verfügten.
Der Sarde Diegu Corraine ging auf die Rolle der Völker ohne Staat bei der UNESCO, der Weltkulturorganisation ein. Der kanadischen Provinz Québec sei es gelungen, ihr Recht durchzusetzen, unmittelbar Teil der kanadischen Vertretung sowohl bei den VN als auch bei der UNESCO zu sein. Auch Katalonien sei mit der Gründung von UNESCOCAT gelungen, einen Fuß in die Tür dieser Weltinstitution zu setzen. Diese 1984 in Barcelona gegründete Organisation bildet den Bezugspunkt für alle Tätigkeiten der UNESCO in Katalonien und vermittelt die Ideale der UNESCO in katalanischer Sprache. UNESCOCAT ist zwar organisatorisch unabhängig, steht aber in einer Vorzugsbeziehung zur UNESCO und genießt Beobachterstatus beim ECOSOC, dem Rat für wirtschaftliche und soziale Rechte der VN in New York, sowie bei der Abteilung für öffentliche Informationen der VN. Ziele der UNESCOCAT sind der Schutz und die Förderung kultureller Werte vor allem in den Themenbereichen Frieden, Menschenrechte, Entwicklung, Bildung, Sprachenvielfalt und Kulturerbe. Diese katalanische Organisation verbreitet die Programme der UNESCO auf regionaler Ebene, ist publizistisch tätig, vermittelt die Kulturarbeit der UNESCO und arbeitet eng mit Universitäten, Schulen und Vereinen der katalanischen Gesellschaft zusammen. Ausgehend von dieser Erfahrung richtete Corraine einen Appell an die CONSEU, sich zum Sprachrohr der Nationen ohne Staat gegenüber der UNESCO zu machen. Alle Sprachen und Kulturen sollten bei dieser Kulturinstitution dieselben Rechte genießen, die das offenste "Portal der VN-Architektur" darstelle.
Im Zentrum der Ausführungen von Keyvan Sayar von der UNPO (Unrepresented Nations and Peoples Organisation) stand die Rolle der Völker ohne Staat im Rahmen des ECOSOC und des Menschenrechtsrates der VN. Die UNPO, der 69 in der VN nicht vertretene Völker angehören, konnte im September 2007 einen großartigen Erfolg verbuchen. Nach einem Jahrzehnt Verhandlungen hat die Vollversammlung der VN die "Allgemeine Erklärung über die Rechte der indigenen Völker" angenommen. Diese Frage wurde bis dahin von einer Unterkommission der VN-Menschenrechtskommission in Genf verfolgt, die von der VN damit beauftragt worden war. Ihre Aufgaben seien nun auf den neuen Menschenrechtsrat übergegangen, der die Einhaltung des ICCPR, die ICSER und weiterer internationaler Konventionen zu überwachen habe. Über 2000 NROs, eingeteilt in zwei Kategorien, müssten um die Aufmerksamkeit der Staatenvertreter bei diesen Organen und der Öffentlichkeit kämpfen. Die konkrete Auswirkung innerhalb der VN dieses Engagements sei deshalb eher begrenzt. "Man kann im Rahmen des VN-Systems viel tun", meinte der UNPO-Vertreter Sayar, "doch sei in Genf ein Umstand gut bekannt: "Was in Genf passiert, bleibt in Genf". Die VN seien ein Weg und eine für NROs zugängliche Instanz, aber die Nationen ohne Staat müssten ihre Stimme auf jeden Fall auch anderswo erheben. Da die Organisationen der Zivilgesellschaft immer mehr Bedeutung erlangen, organisierten die Staaten sogar von außen gesteuerte Pseudo-NROs, die die Beiträge der echten NROs kontrastieren, eigene Veranstaltungen organisieren und andere Staatsvertreter systematisch zu vereinnahmen versuchten.
Der Präsident der Autonomen Aostatal, Luciano Caveri, setzte sich mit dem zukünftigen Verfassungsvertrag der EU auseinander. Regionen und Lokalkörperschaften hätten im Wesentlichen keine Mitsprache bei dieser Reform gehabt, obwohl im Rahmen der EU-Politik ¾ der Maßnahmen von den Regionen umgesetzt werden. Die Regionen seien sozusagen der Transmissionsriemen der Gemeinschaftspolitik, das Bindeglied zwischen den EU-Institutionen und den Bürgern. Dennoch habe ihre Vertretung, nämlich der 1994 ins Leben gerufene Ausschuss der Regionen innerhalb der EU-Organe noch keine rechtes Profil gewinnen können, da er nur sehr geringen Einfluss ausübe. Die EU-Kommission müsse diesen Ausschuss zwar zu bestimmten Fragen anhören, doch seine Gutachten seien für den Ausschuss nicht bindend. Heute gibt es in Brüssel über 200 Regionenvertretungen, die für ihre Regionen Lobbyarbeit betreiben. Größere Regionen haben sich zusammengeschlossen, um mehr Gewicht zu erhalten. Kann man den Ausschuss der Regionen auflösen oder soll man ihn aufwerten? Man müsse sich als autonome Regionen auf jeden Fall für mehr Mitsprache einsetzen, meinte der Chef der Autonomen Region Aostatal, doch im neuen Verfassungsvertrag ändere sich an der Mitspracherechten der Regionen nichts. Der Regionenausschuss der EU erhielt vom EU-Rat gar nur acht Wochen, um das Papier zu prüfen und Stellung zu nehmen. Einfach zu wenig, um überhaupt innerhalb der Regionen einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.
Die kämpferische schottische Nationalistin Roseanne
Cunningham (Scottish National Party SNP), Mitglied des
schottischen Parlaments, unterstrich, dass Schottland
während der bisherigen drei Jahrhunderte der
Zugehörigkeit zu Großbritannien seine unterschiedliche
Identität bewahrt und seine nationalen Rechte eingefordert
hat. Dank des Gesetzes zur devolution von 1998 hat Schottland
eine umfangreiche Autonomie erhalten, wobei Großbritannien
nur mehr die Außen- und Verteidigungspolitik, die
Geldpolitik und makroökonomische Steuerung, einen der Teil
der Steuerpolitik und die Sozialversicherung verblieben sind. Bei
der Neuwahl des schottischen Parlaments im Mai 2007 konnte die
SNP alle anderen Parteien überholen und führt jetzt
eine Minderheitenregierung in Edinburgh mit dem erklärten
Ziel, Schottland in die Unabhängigkeit zu führen.
"Schottland ist eine Nation", erklärte Cunningham feierlich,
"nicht bloß eine Region Europas. Föderalismus,
Regionalismus und andere Formen der Dezentralisierung sind
für die SNP nicht mehr interessant. Wir wollen ein
unabhängiges Mitglied der EU werden".
Mit der Rolle der Regionen setzte sich Cunningham dementsprechend
kritisch auseinander. Der neue Verfassungsvertrag der EU erkenne
den Regionen keine konstitutionelle Rolle zu. Sowohl das
Europaparlament als auch die Vertreter der Regionen der EU
sollten in einer zweiten "Kammer der Regionen" neue Rechte und
Befugnisse erhalten. Andererseits wollen die nationalen
Parlamente ihrerseits keine weitere Macht an die EU und an die
Regionen abtreten. Im Gegenteil: Schottland möchte seine
Befugnisse für seine wichtigsten Wirtschaftsressourcen, das
Erdöl und die Fischerei, ausbauen, doch London sperrt sich.
Auch bei der Justiz will sich Edinburgh nicht mehr Westminster
unterwerfen, sondern direkt die Kompetenzenaufteilung zwischen
der EU und Schottland regeln. Die Nationen ohne Staat seien
Gefangene eines Systems, betonte Cunningham, das ihre Interessen
nicht vertreten und die Realität und Vielfalt der
Völker des Kontinents nicht widerspiegle. Zum
Abschluss der Tagung verabschiedete die CONSEU eine Deklaration, die unter www.ciemen.cat/conseu7.htm eingesehen werden kann.
Thomas Benedikter.