Bozen, Göttingen, 3. November 2003
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am
Montag gegen die unmenschliche Bestrafung eines 16-jährigen
Sudanesen durch ein Sondergericht in der Provinz Darfur im Westen
des Sudan protestiert. Dem jungen Araber Mohamed Hassan Hamdan
sollen die rechte Hand und der linke Fuß amputiert werden.
"Diese unmenschliche Bestrafung der so genannten Kreuzamputation
verstößt gegen Artikel 37 des Internationalen
Übereinkommens über die Rechte des Kindes",
erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius in
Göttingen. Bei dem Prozess vor dem Sondergericht in der
Ortschaft Nyala seien Mindeststandards fairer Gerichtsverfahren
verletzt worden. So sei der Rechtsanwalt bei der Verurteilung des
Jungen nicht anwesend gewesen. Mohamed soll sich an einem
bewaffneten Überfall beteiligt haben, was er bis heute
bestreitet. Fünf mit ihm angeklagte Erwachsene wurden
inzwischen freigesprochen.
Mohameds Verurteilung sei nur ein Beispiel für das Klima der
Rechtlosigkeit und schwerste Menschenrechtsverletzungen im Westen
des Sudan, sagte Delius. Seit Februar 2003 leide die
Zivilbevölkerung in Darfur unter einer Verschärfung der
Kämpfe zwischen der sudanesischen Armee und der
Freiheitsbewegung Sudan Liberation Army (SLA), die sich gegen die
jahrzehntelange Vernachlässigung der Region erhoben hat.
Rund 300 Dörfer seien seither zerstört worden und
500.000 Menschen aus der Region geflohen.
Zwar haben die Armee und die SLA am 4. September 2003 ein
Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet. Doch die
überwiegend muslimisch-arabische Zivilbevölkerung wird
immer wieder von Nomaden angegriffen, die von der Armee bewaffnet
wurden. "Die Perspektiven für einen Frieden in Darfur sehen
düster aus", meinte Delius, "denn bislang haben jüngste
Friedensverhandlungen kein Ergebnis gebracht." Nachdem die
sudanesische Luftwaffe am 1. November SLA-Stellungen
bombardierte, drohe ein Wiederaufflammen des Krieges.