Bozen, San José, 7. April 2004
Die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) hat eine Presseerklärung des CEDIN
(Zentrum für die Indigene Entwicklung) bekommen, in der
mitgeteilt wird, dass verschiedene Personen (Namen sind bekannt)
eine juristische Instanz eingereicht haben, um einige Artikel des
Indigenengesetztes (6172) Costa Ricas verfassungswidrig
erklären zu lassen. Rubén Chacón Castro,
gesetzlicher Vertreter der vereine zur Entwicklung von Cabagra
und Yimba Cajc (Rey Curré) hat daraufhin im Namen der
Indigenen Organisationen ein Dokument eingereicht, dass das
Einstellen des Verfahrens fordert. Rubén Chacón
erklärt, dass sich die Forderung nach Verfassungswidrigkeit
des indigenen Gesetztes auf eine historisch verfälschte
Weltansicht stützt, die zudem alte Vorurteile verbreitet und
Werte wie Solidarität, Respekt vor kultureller
Andersartigkeit und Toleranz, die die Geschichte Costa Ricas
geprägt haben, verleugnet. Das Ansuchen nach
Verfassungswidrigkeit versucht falsche Thesen sowie
diskriminierende und ethnozentrische Anschauungen zu
verbreiten.
Rubén Chacón fügt hinzu, dass die juristische
Instanz nichts weiter ist, als der Versuch einiger bestimmter
politischer Gruppen, neue Anhänger in der Region
Cantón de Buenos Aires de Puntarenas zu finden. Diese
sollen durch eine falsche Ausbreitung des indigenen Gesetztes
überzeugt werden, oder schlimmer noch, durch das
Verheimlichen der gesetzlichen Realität, die diese Aktion
kennzeichnet. Beim genauen Durchlesen des eingereichten Dokuments
hat man das Gefühl, dass die Instanz nicht von Indigenen
geschrieben wurde, sondern von Personen, die indigene Traditionen
verabscheuen. Auch diejenigen, die den Verfahrungsantrag
unterschrieben haben und die Indigene sind, haben keine
besonderen Bindungen mit der eigenen indigenen Gemeinschaft und
der unterschriebene Antrag ist ein Beweis dafür. Der
eingereicht Antrag verfolgt schlussendlich das Ziel, indigene
Traditionen und Bräuche und die indigene Weltanschauung zu
vernichten.
Laut Rubén Chacón wurde in den letzten Jahren
öfters versucht, eine Verfassungswidrigkeit des Indigenen
Gesetztes zu erlangen. Bisher hat jedoch das Verfassungsgericht
jede Instanz abgelehnt. Das CEDIN hofft, das dies auch diesmal
der Fall sein wird und beteuert auf Grund seiner Bindungen mit
indigenen Organisationen und Privatpersonen, dass die Mehrheit
der Indigenen diesem Verfahrensgesuch keineswegs zustimmen. Die
schwierige Situation der Indigenen macht ihnen es meistens
unmöglich, ein Mittel zu finden, mit dem sie ihren Gedanken,
ihrer Stimme und ihren Anliegen Ausdruck geben
könnten.
Abschließend meint CEDIN: "Vielleicht sollten wir
drastischer gegen solche Aktionen vorgehen; nicht gegen die
Personen, die dieses Anliegen unterschrieben haben, die jetzt
weiterhin in ihren Gemeinden und unter "ihren" Leuten leben
müssen, aber gegen jene, die dieses Verfahren
unterstützen, denn das sind diejenigen, die in den letzten
Jahrzehnten sämtliche Versuche einer Entwicklung unseres
Volkes behindert haben. Die wenige Entwicklung, die es für
Indigene bisher gegeben hat, ist der unermüdlichen Arbeit
von Gemeindeführern und lokalen Organisationen
zuzuschreiben."