Gesellschaft für bedrohte Völker LogoHOME | INFO | >> NEWS | DOSSIER | TERMINE / BACHECA | KIOSK / EDICOLA | LADIN

Tag des Flüchtlings (01. Oktober 2004)

Schwere Vorwürfe gegen UNHCR: Flüchtlinge aus Nordkorea in China im Stich gelassen

Bozen, Göttingen, 1. Oktober 2004

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) am Freitag vorgeworfen, die rund 400.000 Flüchtlinge aus Nordkorea in der Volksrepublik China im Stich gelassen zu haben. "Es ist ein Skandal, dass der UNHCR sich nicht dafür einsetzt, dass diese Menschen in China als Flüchtlinge anerkannt werden", kritisierte der GfbV- Asienreferent Ulrich Delius. Mit Wegschauen und Aussitzen werde die dramatische Lage der im Untergrund lebenden Flüchtlinge, die einer Diktatur entronnen seien, nur noch schlimmer. Aus Verzweiflung über ihre rechtlose Lage in China würden immer mehr Flüchtlinge sich auch mit Gewalt Zugang zu westlichen Botschaften verschaffen, um einer drohenden Abschiebung nach Nordkorea zu entgehen. Dort würden sie grausam bestraft.

"Mit seiner Untätigkeit verstößt der UNHCR in China systematisch gegen sein eigenes Mandat", kritisierte Delius. Dies sei schon deswegen befremdend, da die UN-Menschenrechtskommission Nordkorea seit Jahren rügt. "Nur weil China ein mächtiger Staat ist, dürfen die Rechte der Flüchtlinge nicht ausverkauft werden", forderte Delius. Wie gestern bekannt wurde, hatte der UNHCR diese Woche erneut tatenlos zugesehen, wie neun Flüchtlinge aus Nordkorea den chinesischen Behörden übergeben wurden. Sie hatten am vergangenen Montag in der Amerikanischen Schule in Schanghai Zuflucht gesucht.

Trotz der massiven Menschenrechtsverletzungen im Nachbarland verweigern die chinesischen Behörden Nordkoreanern grundsätzlich eine Anerkennung als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Peking betrachtet die entflohenen Staatsbürger seines engsten Verbündeten als Wirtschaftsflüchtlinge oder illegale Grenzgänger. China verstößt damit aus Staatsräson gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die eine Zurückweisung von Flüchtlingen untersagt, wenn diese in ihrem Heimatland mit Verfolgung rechnen müssen. Dort drohen Rückkehrern jahrelange Haftstrafen, Folter oder eine Einweisung in Arbeitslager.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040829de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030620de.html www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020614de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020110de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020417de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-mp2.html | www.gfbv.it/3dossier/cecenia/cecen-224.html

* www: www.unhcr.ch | www.iccnow.org

Letzte Aktual.: 5.10.2004 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041001de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

HOME | NEWS | NEWS ARCHIV | NEWS 2004 | Versione italiana