Bolivien / Cochabamba
III Internationale Treffen über Indigene Rechte in
Bolivien
Bozen, Cochabamba, 28. März 2005
Während des Dritten Treffens über die Rechte
Indigener Völker, das im März in Cochabamba / Bolivien
abgehalten wurde und bei dem auch Vertreter Indigener Völker
aus Kolumbien, Chile und Panama anwesend waren, haben die
Indigenen Völker Boliviens erneut ihre Rechte auf die eigene
Kultur, das Land und die Bodenschätze als lebensnotwendige
Basis für die eigene Identität und das eigene
Überleben geltend gemacht.
"Für uns, den indigenen Völkern Boliviens, ist unser
Land jener Lebensraum, der uns Selbstbestimmung und eine von
unseren Strukturen, Traditionen, Sprachen, Weltanschauungen,
Prinzipien und Werten ausgehende Entwicklung garantiert." Die
indigene Bevölkerung Boliviens macht ungefähr 62% der
Gesamtbevölkerung uns und stammt zum Grossteil von Quechuas
und Aymaras ab. Der Respekt ihrer Weltanschauung und ihrer
Beziehung zur Umwelt, die im Osten des Landes "Casa Grande"
(Grosses Haus) und im Westen "Pacha Mama" (Mutter Erde) genannt
wird, ist für sie äußerst wichtig.
Das Internationale Treffen wurde mit der folgenden Erklärung
abgeschlossen:
- 1. Wir verlangen, dass die Neue Verfassung das Recht auf
Selbstbestimmung der indigenen Völker, im Sinn der
Fähigkeit über die eigene Zukunft bestimmen zu
können, anerkennt.
- 2. Wir verlangen, dass unsere territorialen Rechte
vollständig anerkannt werden und effektiv ausgeübt
werden. Diese Rechte schließen das Recht auf
+Selbstbestimmung und das Recht auf die Kontrolle über
Bodenschätze ganz im Sinn unserer Weltanschauungen ein.
- 3. Wir appellieren an die verschiedenen indigenen
Organisationen und Völker, dass sie einheitliche
Vorschläge über Territoriumsfragen ausarbeiten.
- 4. Wir verlangen, dass die konstituierende Versammlung die
notwendigen Garantien zum Schutz unserer Territorien im Sinn
unserer Bräuche und Traditionen aufnimmt. Die
Selbstbestimmung darf nicht nur für den Boden garantiert
werden, sondern muss auch für die Bodenschätze und den
Luftraum gelten.
- 5. Wir verlangen, dass Grossgrundbesitzern, Unternehmern und
Konzernen eventuelle Grundrechte auf indigene Länder nicht
anerkannt werden.
- 6. Im Sinne einer einheitlichen Kommunikationsstrategie
verpflichten wir uns, die hier erarbeiteten Vorschläge
innerhalb der indigenen Gemeinschaften und Organisationen und der
Gesellschaft allgemein bekannt zu machen, zu verbreiten und
darüber zu informieren. Dieselbe Verpflichtung nehmen wir
auch für die Vorschläge auf, die der konstituierende
Versammlung vorgelegt werden. Diese Vorschläge werden durch
die Kommunikationsstrategien, so wie sie im Indigenen
Nationalplan zur audiovisuellen Kommunikation festgelegt wurden,
und dank der Mittel, die von anderen Organisationen zur
Verfügung gestellt wurden, ausarbeitet werden.