In: Home > News > Massaker an Pakistans Christen vor einem Jahr (30.7.2009)
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Bozen, Göttingen, 29. Juli 2010
In Brand gesetzte und zerstörte Häuser während der Unruhen in Gojra 2009.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die
sofortige Aufhebung der Blasphemie-Bestimmungen im
Strafgesetzbuch Pakistans von der pakistanischen Regierung
gefordert, um weitere willkürliche Angriffe auf
Angehörige religiöser Minderheiten zu verhindern.
Anlässlich des ersten Jahrestages eines Massakers an
Christen in der Stadt Gojra (Provinz Punjab) verlangte die GfbV
eine Bestrafung der Verantwortlichen der Gewalttaten und einen
besseren Schutz für bedrängte Christen und die
muslimische Minderheit Ahmadiyya. Bei dem Massaker, das am 30.
Juli 2009 begann und mehrere Tage andauerte, brannten radikale
Muslime Kirchen und mehr als 100 Häuser von Christen nieder.
Neun Angehörige der Minderheit wurden ermordet. "Obwohl die
Verantwortlichen der Verbrechen den Behörden bekannt sind,
bleiben sie straflos, da die Provinzregierung die Hetze
extremistischer Muslime deckt", erklärte GfbV-Asienreferent
Ulrich Delius. Christen stellen weniger als zwei Prozent der 160
Millionen Bewohner Pakistans.
Gojra ist keine Ausnahme: "In einigen Regionen des Landes werden
Gläubige wie Tiere behandelt, werden in Leibeigenschaft
gehalten, bedroht, eingeschüchtert und Opfer von Gewalt oder
Zwangsbekehrungen", kritisierte der katholische Publizist und
führende Mitarbeiter der Pakistanischen Bischofskonferenz,
Pater John Shakir Nadeem. Die Zahl der Zwangskonversionen von
Christen nimmt weiter stark zu, stellte die Kommission für
Gerechtigkeit und Frieden der Pakistanischen Bischofskonferenz im
Juni 2010 fest. Im Jahr 2008 wurden 414 Fälle von
Zwangsbekehrungen zum muslimischen Glauben dokumentiert.
Noch erschreckender ist jedoch die alltägliche Gewalt und
Willkür, der Christen aufgrund des Blasphemie-Verbots
ausgesetzt sind. Regelmäßig werden Christen oder
Ahmadiyya willkürlich von Muslimen angezeigt, um
Nachbarschaftskonflikte zu entscheiden oder missliebige
Konkurrenten auszuschalten. Seit Inkrafttreten der
Blasphemie-Bestimmungen im Jahr 1986 wurden 1.032 Verfahren
angestrengt. Im Jahr 2009 wurden 8 Christen und 57 Ahmadiyya
wegen Blasphemie vor Gericht gebracht. Den Beschuldigten droht
die Todesstrafe. Allein die Anzeige aufgrund von Blasphemie ist
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens meist
lebensbedrohlich. Am 19. Juli 2010 wurden zwei Brüder nach
einem Blasphemie-Verfahren von Maskierten ermordet. Ihre
Telefonnummer und Adresse waren auf einem fingierten Flugblatt
gefunden worden, das den Koran verleumdete. Es ist
offensichtlich, dass sie nicht die Autoren der Flyer waren, da
kein Christ seine persönlichen Daten bei einer
Gotteslästerung angeben wird.
Am 22. Juli 2010 wurde die Christin Zaibunnisa auf Anordnung des
Obersten Gerichts freigelassen, da kein Tatverdacht mehr gegen
sie besteht. Die heute 60jährige verbrachte 14 Jahre in Haft
ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren, weil sie der Blasphemie
beschuldigt wurde.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2010/100528ade.html |
www.gfbv.it/2c-stampa/2009/090414de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2008/081027de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030909de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/balawar-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/azad-kashmir.html
in www: http://en.wikipedia.org/wiki/2009_Gojra_riots
| http://en.wikipedia.org/wiki/Ahmadiyya