In: Home > News > Katalonien-Referendum: Regierung setzt Gewalt ein. Polizeistaat Spanien? Mit der Guardia Civil gegen das Referendum
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Bozen, Göttingen, 2. Oktober 2017
Bereitschaftseinheit der Guardia Civil mit Gummigeschossgewehr. Foto: Fotomovimiento via Flickr.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat
Spaniens Regierung vorgeworfen, mit polizeistaatlichen Methoden
gegen abstimmungswillige Katalanen vorgegangen zu sein, in dem
sie gestern die Militärpolizei "Guardia Civil" in Katalonien
ausrücken ließ. "Der übertrieben harte Einsatz
der Sicherheitskräfte ist einer Demokratie unwürdig und
auch keine gute Werbung für ein Verbleiben Kataloniens in
Spanien", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am
Montag. "Die Gewalt ging von den Uniformierten aus."
Ältere Katalanen erinnern sich noch an die "Guardia Civil"
der Franco-Ära als das Repressionsinstrument des
faschistischen Staates. Die "Guardia Civil" war auch wegen ihrer
Folterungen gefürchtet. Für die Gewalt gestern war
ausschließlich die dialogverweigernde konservative
Regierung verantwortlich. Deren Geschichte hängt eng mit der
"Guardia Civil" zusammen. Es waren Anhänger des
Franco-Regimes, die die spanische Volkspartei PP gegründet
haben.
Die Regierung bezeichnete das Referendum als Farce, weil es nicht
ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Um die Wahl zu
blockieren, setzte die Regierung Militärpolizisten ein,
beschlagnahmte Wahlzettel sowie Urnen und ließ Wahllokale
schließen. Vorausgegangen war ein jahrlanger
autonomiepolitischer Stillstand, den hauptsächlich die
konservative PP und ihre Vertreter im Verfassungsgericht
herbeiführten. Nicht von ungefähr fordern die autonomen
Gemeinschaften der Katalanen und der Basken eine Vertretung im
Verfassungsgericht.
1979 beteiligten sich 59 Prozent der Katalanen am Referendum zum
Autonomiestatut für Katalonien. Das Votum war mehrheitlich
dafür. 2006 gingen nur 49 Prozent (die Mehrheit stimmte
dafür) der Bürger Kataloniens zum Referendum für
ein neues Autonomiestatut. Auf Druck der PP kassierten die
Verfassungsrichter das neue Statut. 2014 wiesen dieselben Richter
in einem Urteilsspruch aber auch darauf hin, dass das von Basken
und Katalanen geforderte "Recht zu entscheiden" zulässig
sei, wenn es verfassungsmäßig begleitet werde.
Notwendig sei dafür der Dialog und die Zusammenarbeit
zwischen der Zentralregierung und der autonomen Gemeinschaft.
Beides fand nicht statt.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2017/170922de.html |
www.gfbv.it/3dossier/eu-min/safepack.html
| www.gfbv.it/3dossier/eu-min/autonomy-de.html
| www.gfbv.it/3dossier/eu-min/autonom.html
| www.gfbv.it/3dossier/3indice.html#eu-min
* www: www.minority-safepack.eu |
www.fuen.org | www.ciemen.cat