In: Home > News > Ein Jahr vor Beginn der Winterspiele in China (4. Februar)
Sprachen: DEU | ITA
Bozen, Göttingen, 3. Februar 2021
Olympische Winterspiele Peking 2022. Foto: Wikipedia.
In einem Jahr, am 4. Februar 2022, beginnen in Peking und der
umliegenden Region die Olympische Winterspiele. Vor diesem
Hintergrund fordert die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) klare Worte seitens des Internationalen
Olympischen Komitees (IOC) zur gewaltsamen Assimilierungspolitik
der chinesischen Regierung gegenüber ethnischen und
religiösen Minderheiten. Die Kommunistische Partei Chinas
werde das sportliche Großereignis nutzen, um sich
international und weltoffen zu geben - und zugleich ihren
eisernen Griff um die uigurische, kasachische und kirgisische
Volksgruppe zu festigen. "Bereits im Zuge der Sommerspiele 2008
hat die Regierung gezeigt, dass sie entgegen eigener Bekundungen
nicht beabsichtigt, die Rechte der Menschen in China zu
respektieren und den Schutz dieser Rechte auszubauen", erinnert
Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention
und Schutzverantwortung. "Es wäre fatal, wenn das IOC dieses
Verhalten erneut goutieren und Chinas Unterdrückungspolitik
ignorieren würde."
Schon 2008 äußerte das IOC keinerlei Kritik an den
zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, unter anderem in Tibet.
"Stattdessen verlieh IOC-Präsident Thomas Bach dem Staats-
und Parteichef Xi Jinping im Jahr 2013 den Olympischen Orden.
Zwei Jahre später erhielt China den Zuschlag für die
Austragung der Winterspiele 2022", berichtet Causevic. "Die
muslimischen Nationalitäten in der Region Xinjiang wurden
seitdem einem beispiellosen Unterdrückungsregime aus
Umerziehungslagern, Zwangsarbeit, Familientrennungen und der
Zerstörung religiöser Stätten ausgesetzt."
Trotzdem lobe das IOC den chinesischen Staat bis heute in den
höchsten Tönen. "Diese handzahme Haltung ist angesichts
der massiven Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang nicht zu
rechtfertigen", so Causevic. "Durch seinen Status als bei der UN
registrierte Nichtregierungsorganisationen ist das IOC an die
Anti-Völkermord-Konvention von 1948 gebunden. Diese
Konvention zu achten und den kulturellen Genozid beim Namen zu
nennen ist das mindeste, was man vom Thomas Bach verlangen
kann."
Die Maxime der Olympischen Charta, dass jede Form von
Diskriminierung "aufgrund von Rasse, Religion, Politik,
Geschlecht oder aus sonstigen Gründen [...] mit der
Zugehörigkeit der Olympischen Bewegung unvereinbar" ist,
scheine für das IOC keine Rolle mehr zu spielen. Dabei
vergesse es offensichtlich seine eigene Geschichte: Zwischen 1964
und 1988 wurde Südafrika aufgrund seiner Apartheid-Politik
von der Teilnahme an den Olympischen Spielen ausgeschlossen.
Siehe auch in gfbv.it:
www.gfbv.it/2c-stampa/2020/200115de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2016/161124de.html
| www.gfbv.it/2c-stampa/2014/140916de.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/seidenstr.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/china2.html
| www.gfbv.it/3dossier/asia/uigur-feld.html
in www: www.hrichina.org